Hundesteuer Neustadt am Rübenberge 2026
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Kurze Antwort
In Neustadt am Rübenberge kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 120 €. Für den zweiten Hund werden 168 € fällig, für jeden weiteren 204 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 660 €.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Neustadt am Rübenberge, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
Hundesteuer Neustadt am Rübenberge 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 204 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 660 € |
| Steuermarke | nein |
Hundesteuer für Neustadt am Rübenberge berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Neustadt am Rübenberge
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 01.06.2018 (in Kraft 01.06.2018), zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 04.12.2025, ausgefertigt 11.12.2025, Amtsblatt der …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Neustadt am Rübenberge im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Neustadt am Rübenberge 10 € Steuer, am Tag sind es 0,33 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 600 € zusammen, in zehn Jahren 1.200 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Zwei Hunde kosten in Neustadt am Rübenberge zusammen 288 € jährlich (24 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 492 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Neustadt am Rübenberge rund 5,5-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 55 € im Monat.
Neustadt am Rübenberge im Vergleich
Mit rund 44.696 Einwohnern ist Neustadt am Rübenberge keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 30 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 99,50 €) liegt Neustadt am Rübenberge über der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Neustadt am Rübenberge 36 € mehr als Lehrte und 72 € mehr als Seevetal.
Mehrere Hunde in Neustadt am Rübenberge
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Neustadt am Rübenberge gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite Hund 168 Euro und jeder weitere Hund 204 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erster Hund vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Neustadt am Rübenberge 660 € im Jahr.
Erhöhter Satz von 660 Euro für jeden Hund, dessen Gefährlichkeit nach § 7 NHundG behördlich festgestellt worden ist (§ 3 Abs. 1 d); eine Rasseliste kennt die Satzung nicht.
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Landesrecht für Hunde in Neustadt am Rübenberge
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Neustadt am Rübenberge in der Satzung fest.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 5 Abs. 1 a)
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auch geprüfte Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 5 Abs. 1 b, Abs. 2)
- Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG mit Nachweis (Hilfsmittel-Anerkennung, Zertifikat oder Anerkennung nach AHundV) (§ 5 Abs. 1 c)
- Ehemalige Assistenzhunde, die im Haushalt bleiben, wenn ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird (§ 5 Abs. 1 d)
- Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert oder steuerfrei (§ 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf 50 Prozent für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Neustadt a. Rbge., Fachdienst 20 Finanzwesen, Sachgebiet 220; allgemein stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de
- Frist: binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich (§ 8 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Neustadt am Rübenberge anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Neustadt a. Rbge. (Lesefassung, FD 20, SG 220, Stand 01.01.2026)
- Fassung
- Satzung vom 01.06.2018 (in Kraft 01.06.2018), zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 04.12.2025, ausgefertigt 11.12.2025, Amtsblatt der …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 120,00 Euro b) für den zweiten Hund 168,00 Euro c) für jeden weiteren Hund 204,00 Euro d) für jeden Hund, dessen Gefährlichkeit nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) festgestellt worden ist, 660,00 Euro.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neustadt am Rübenberge
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neustadt am Rübenberge?
Im Jahr 2026 verlangt Neustadt am Rübenberge für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 168 €, jeder weitere 204 €. Für einen Listenhund werden 660 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Neustadt a. Rbge. (Lesefassung, FD 20, SG 220, Stand 01.01.2026). Fassung: Satzung vom 01.06.2018 (in Kraft 01.06.2018), zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 04.12.2025, ausgefertigt 11.12.2025, Amtsblatt der ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Neustadt am Rübenberge?
Für den zweiten Hund gilt in Neustadt am Rübenberge ein Satz von 168 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 288 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite Hund 168 Euro und jeder weitere Hund 204 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erster Hund vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Gibt es in Neustadt am Rübenberge eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Neustadt am Rübenberge kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Neustadt am Rübenberge keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Neustadt am Rübenberge laut Satzung: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 5 Abs. 1 a), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auch geprüfte Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 5 Abs. 1 b, Abs. 2), Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG mit Nachweis (Hilfsmittel-Anerkennung, Zertifikat oder Anerkennung nach AHundV) (§ 5 Abs. 1 c), Ehemalige Assistenzhunde, die im Haushalt bleiben, wenn ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird (§ 5 Abs. 1 d) und Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert oder steuerfrei (§ 4). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 Prozent für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wo melde ich meinen Hund in Neustadt am Rübenberge an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Neustadt a. Rbge., Fachdienst 20 Finanzwesen, Sachgebiet 220; allgemein stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de», und zwar binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich (§ 8 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Niedersachsen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Neustadt am Rübenberge. Stand 22.10.2026.