Hundesteuer Goslar 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Goslar 2026 eine Hundesteuer von 132 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 192 €, jeder weitere 216 €. Listenhunde kosten 960 € im Jahr.
Was ein Hund in Goslar jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.
Hundesteuer Goslar 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 192 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 960 € |
| Steuermarke | nein |
Deine Hundesteuer in Goslar
Hundesteuer pro Jahr in Goslar
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 01.07.2008 (ausgefertigt 10.07.2008, gültig ab 01.08.2008), zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.12.2025 (Ratsbeschluss vom …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 132 € im Jahr herunter, landest du bei 11 € im Monat oder 0,36 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 660 €, auf zehn Jahre 1.320 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Zwei Hunde kosten in Goslar zusammen 324 € jährlich (27 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 540 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Goslar rund 7,3-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 80 € pro Monat.
Wie teuer ist Goslar?
Goslar zählt etwa 47.454 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Im Vergleich mit 30 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 99,50 €) liegt Goslar über der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Goslar 60 € mehr als Melle und 48 € mehr als Stade.
- Goslar132 €
- Neustadt am Rübenberge120 €
- Cuxhaven96 €
- Emden92 €
- Stade84 €
- Melle72 €
Zweithund und weitere Hunde
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Goslar gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 in der Fassung der 5. Änderung steigt der Satz je Hund: erster Hund 132,00 EUR, zweiter Hund 192,00 EUR, jeder weitere Hund 216,00 EUR; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Listenhunde in Goslar
Für einen gefährlichen Hund verlangt Goslar 960 € im Jahr.
Gefährlich sind nach § 3 Abs. 3 (Fassung der 1. Änderung) Hunde mit erhöhter Verletzungsgefahr für Personen, insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Pittbull-Terrier sowie deren Kreuzungen, außerdem jeder Hund, den die Fachbehörde (Landkreis Goslar, Veterinäramt) nach § 7 NHundG als gefährlich einstuft; Steuer 960,00 EUR für jeden gefährlichen Hund (§ 3 Abs. 1 Buchst. d). Nach erfolgreich absolviertem Wesenstest nach § 13 NHundG wird der erhöhte Satz nicht erhoben (§ 3 Abs. 4).
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Goslar trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde nachweislich in Deutschland versteuern oder steuerfrei halten (§ 4 Abs. 1)
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
- Jagd- und Schweißhunde, die von Jagdpächtern, Eigenjagdbesitzern (ab 75 ha) oder Jagderlaubnisscheininhabern zur Jagd eingesetzt werden; Antrag nachträglich bis 31. Januar des Folgejahres, jährlich neu (§ 4 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, eingefügt durch 4. Änderung)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
- Blindenführhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Buchst. a)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst, auf Antrag (§ 5 Buchst. b)
- Ermäßigung auf die Hälfte für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern, auf Antrag (§ 5 Buchst. c)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Buchst. d)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz für soziale und therapeutische Zwecke; Antrag nachträglich bis 31. Januar des Folgejahres, jährlich neu (§ 5 Buchst. e, eingefügt durch 3. und 4. Änderung)
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) mit Zuchtbucheintrag: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei, auf Antrag (§ 6)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Goslar; zuständige Stelle und E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 9 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar (Hundesteuersatzung) vom 16.12.2025 (Ordnungs-Nr. 9/2-5)
- Fassung
- Satzung vom 01.07.2008 (ausgefertigt 10.07.2008, gültig ab 01.08.2008), zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.12.2025 (Ratsbeschluss vom …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich a) für den ersten Hund 132,00 EUR b) für den zweiten Hund 192,00 EUR c) für jeden weiteren Hund 216,00 EUR d) für jeden gefährlichen Hund 960,00 EUR
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Goslar
Was kostet die Hundesteuer in Goslar 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Goslar für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 192 €, jeder weitere 216 €. Für einen Listenhund werden 960 € fällig. Grundlage ist die 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar (Hundesteuersatzung) vom 16.12.2025 (Ordnungs-Nr. 9/2-5). Fassung: Satzung vom 01.07.2008 (ausgefertigt 10.07.2008, gültig ab 01.08.2008), zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung vom 16.12.2025 (Ratsbeschluss vom ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Goslar?
Für den zweiten Hund gilt in Goslar ein Satz von 192 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 in der Fassung der 5. Änderung steigt der Satz je Hund: erster Hund 132,00 EUR, zweiter Hund 192,00 EUR, jeder weitere Hund 216,00 EUR; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Muss ich als Rentner in Goslar Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Goslar kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte für Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz für soziale und therapeutische Zwecke; Antrag nachträglich bis 31. Januar des Folgejahres, jährlich neu (§ 5 Buchst. e, eingefügt durch 3. und 4. Änderung). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Goslar von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Goslar laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde nachweislich in Deutschland versteuern oder steuerfrei halten (§ 4 Abs. 1), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2), Jagd- und Schweißhunde, die von Jagdpächtern, Eigenjagdbesitzern (ab 75 ha) oder Jagderlaubnisscheininhabern zur Jagd eingesetzt werden; Antrag nachträglich bis 31. Januar des Folgejahres, jährlich neu (§ 4 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3, eingefügt durch 4. Änderung), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 4), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5), Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 6), Blindenführhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 7) und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 8). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Buchst. a), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst, auf Antrag (§ 5 Buchst. b), Ermäßigung auf die Hälfte für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern, auf Antrag (§ 5 Buchst. c), Ermäßigung auf die Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Buchst. d), Ermäßigung auf die Hälfte für Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz für soziale und therapeutische Zwecke; Antrag nachträglich bis 31. Januar des Folgejahres, jährlich neu (§ 5 Buchst. e, eingefügt durch 3. und 4. Änderung) und Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse (darunter eine zuchtfähige Hündin) mit Zuchtbucheintrag: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei, auf Antrag (§ 6). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Goslar an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Goslar; zuständige Stelle und E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 9 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Niedersachsen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Goslar. Stand 22.10.2026.