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Hundesteuer Emden 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Emden beträgt 2026 für den ersten Hund 92 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 141 €, jeder weitere 165 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 615 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Emden, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

Die Sätze in Emden

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund92 €
Zweiter Hund141 €
Jeder weitere Hund165 €
Listenhund (gefährlicher Hund)615 €
Steuermarkenein

Deine Hundesteuer in Emden

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Emden

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 28.10.1974 (Amtsblatt Reg.-Bez. Aurich vom 15.12.1974, S. 201), zuletzt geändert durch Änderung vom 16.12.2021 (Amtsblatt LK Aurich/Stadt Emden …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Emden im Jahr kostet

    Rechnest du die 92 € im Jahr herunter, landest du bei 7,67 € im Monat oder 0,25 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 460 € zusammen, in zehn Jahren 920 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 233 € im Jahr, mit drei Hunden 398 €. Der zweite Hund allein macht 141 € aus.

    Der Satz für Listenhunde ist in Emden rund 6,7-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 51,25 € pro Monat.

    Emden im Vergleich

    Emden zählt etwa 49.009 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Unter den 30 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 99,50 €. Emden liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Emden 8 € mehr als Stade und 4 € weniger als Cuxhaven.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Goslar132 €
    2. Cuxhaven96 €
    3. Peine96 €
    4. Emden92 €
    5. Stade84 €
    6. Melle72 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Emden gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 92 Euro für den ersten, 141 Euro für den zweiten und 165 Euro für jeden weiteren Hund; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erster Hund vorangestellt (§ 3 Abs. 3).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Emden 615 € im Jahr.

    Gefährlich im Sinne von § 3 Abs. 1 Buchst. d sind Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach § 7 Abs. 1 NHundG bestandskräftig festgestellt hat, und jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen (§ 3 Abs. 2); Steuer 615 Euro. Keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 3).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Emden trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4 Abs. 1)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
    • Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Emden, Fachdienst 222 Finanzen, Abgaben und Stadtkasse (Steuern); E-Mail nicht eindeutig zugeordnet
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug unter Angabe der Rasse (bei Mischlingen der enthaltenen Rassen) und der Transpondernummer; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 10 Abs. 1 und 4); Abmeldung schriftlich binnen 14 Tagen (§ 10 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Emden anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Emden ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Emden vom 28. Oktober 1974 in der Fassung vom 16. Dezember 2021 (Ortsrecht Stadt Emden 22-2)
    Fassung
    Satzung vom 28.10.1974 (Amtsblatt Reg.-Bez. Aurich vom 15.12.1974, S. 201), zuletzt geändert durch Änderung vom 16.12.2021 (Amtsblatt LK Aurich/Stadt Emden …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 92,00 EURO b) für den zweiten Hund 141,00 EURO c) für jeden weiteren Hund 165,00 EURO d) für einen gefährlichen Hund 615,00 EURO

    Fragen und Antworten zu Emden

    Was kostet die Hundesteuer in Emden 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Emden für den ersten Hund 92 €. Der zweite Hund kostet 141 €, jeder weitere 165 €. Für einen Listenhund werden 615 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Emden vom 28. Oktober 1974 in der Fassung vom 16. Dezember 2021 (Ortsrecht Stadt Emden 22-2). Fassung: Satzung vom 28.10.1974 (Amtsblatt Reg.-Bez. Aurich vom 15.12.1974, S. 201), zuletzt geändert durch Änderung vom 16.12.2021 (Amtsblatt LK Aurich/Stadt Emden ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Emden?

    Für den zweiten Hund gilt in Emden ein Satz von 141 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 233 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 92 Euro für den ersten, 141 Euro für den zweiten und 165 Euro für jeden weiteren Hund; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erster Hund vorangestellt (§ 3 Abs. 3).

    Sind Rentner in Emden von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Emden kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Emden?

    Steuerfrei sind in Emden laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4 Abs. 1), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2) und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Emden an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Emden, Fachdienst 222 Finanzen, Abgaben und Stadtkasse (Steuern); E-Mail nicht eindeutig zugeordnet», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug unter Angabe der Rasse (bei Mischlingen der enthaltenen Rassen) und der Transpondernummer; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 10 Abs. 1 und 4); Abmeldung schriftlich binnen 14 Tagen (§ 10 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Emden.