Hundesteuer Stade 2026
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Kurze Antwort
Stade setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 84 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 144 € fällig, für jeden weiteren 216 €. Listenhunde kosten 672 € im Jahr.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Stade bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Die Sätze in Stade
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 84 € |
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 672 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Stade berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Stade
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 04.04.2019 (Ratsbeschluss 01.04.2019), in Kraft ab 01.07.2019
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 7 € pro Monat für einen Hund in Stade. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 84 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Stade ergeben nach heutigem Satz 420 €, zehn Jahre 840 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Zwei Hunde kosten in Stade zusammen 228 € jährlich (19 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 444 €.
Für einen Listenhund verlangt Stade 8-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 56 €.
Wie teuer ist Stade?
Stade ist mit rund 48.699 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Unter den 30 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 99,50 €. Stade liegt damit unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Stade 8 € weniger als Emden und 12 € weniger als Cuxhaven.
Die Staffel für mehrere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Stade gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 Euro und der zweite Hund 144 Euro; für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer gegenüber dem vorherigen Hund um jeweils 72 Euro (dritter Hund 216 Euro, vierter Hund 288 Euro); steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Listenhunde in Stade
Für einen gefährlichen Hund verlangt Stade 672 € im Jahr.
Gefährlich sind nach § 3 Abs. 3 nur Hunde, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat (keine Rasseliste); sie werden ab dem Ersten des Monats der Feststellung mit jeweils 672 Euro besteuert (§ 3 Abs. 1 Buchst. d).
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Landesrecht für Hunde in Stade
Die Hundesteuer regelt Stade selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Niedersachsen die Vorschrift „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Stade trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4)
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde, die zum Schutz und zur Unterstützung hilfloser Personen unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Stade für zwei Jahre, auf Antrag (§ 5 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1)
- Halbe Steuer für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung (Bescheinigung höchstens zwei Jahre alt), auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 2)
- Halbe Steuer für Zuchthunde (mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung); selbstgezogene Hunde bis drei Monate im Zwinger steuerfrei, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 3)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Stade an- und abmelden
- Zuständig: Hansestadt Stade, Rathaus (Hagedorn 6); An- und Abmeldung laut amtlicher Service-Seite per E-Mail an Katja.Breitsprecher@stadt-stade.de oder per Post, Telefon 04141 401-257
- Frist: binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Stade ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Hansestadt Stade (Satzungen, Finanzen, stadt-stade.info)
- Fassung
- Satzung vom 04.04.2019 (Ratsbeschluss 01.04.2019), in Kraft ab 01.07.2019
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 84,00 Euro b) für den zweiten Hund 144,00 Euro c) für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Stade?
Im Jahr 2026 verlangt Stade für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 216 €. Für einen Listenhund werden 672 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Hansestadt Stade (Satzungen, Finanzen, stadt-stade.info). Fassung: Satzung vom 04.04.2019 (Ratsbeschluss 01.04.2019), in Kraft ab 01.07.2019.
Was kostet ein zweiter Hund in Stade?
Für den zweiten Hund gilt in Stade ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 228 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 Euro und der zweite Hund 144 Euro; für jeden weiteren Hund erhöht sich die Steuer gegenüber dem vorherigen Hund um jeweils 72 Euro (dritter Hund 216 Euro, vierter Hund 288 Euro); steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Sind Rentner in Stade von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Stade kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Stade von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Stade laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die zum Schutz und zur Unterstützung hilfloser Personen unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) und Hunde aus dem Tierheim der Hansestadt Stade für zwei Jahre, auf Antrag (§ 5 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1), Halbe Steuer für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung (Bescheinigung höchstens zwei Jahre alt), auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 2) und Halbe Steuer für Zuchthunde (mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Vereinigung); selbstgezogene Hunde bis drei Monate im Zwinger steuerfrei, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Stade an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Hansestadt Stade, Rathaus (Hagedorn 6); An- und Abmeldung laut amtlicher Service-Seite per E-Mail an Katja.Breitsprecher@stadt-stade.de oder per Post, Telefon 04141 401-257», und zwar binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich unter Angabe der Rasse (§ 8 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
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