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Hundesteuer Lehrte 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Lehrte 84 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 156 €.

Wer in Lehrte einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Lehrte selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Die Sätze in Lehrte

Jahresbeträge in Lehrte
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund84 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund156 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Lehrte

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Lehrte

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 30.11.2023 (Ratsbeschluss 29.11.2023), veröffentlicht im Amtsblatt für die Region Hannover Nr. 33/2023 vom 14.12.2023, in Kraft ab 01.01.2024

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Lehrte pro Monat und über die Jahre

    Rechnest du die 84 € im Jahr herunter, landest du bei 7 € im Monat oder 0,23 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 420 €, auf zehn Jahre 840 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Lehrte zusammen 204 € im Jahr, also 120 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 360 €.

    Einordnung im Vergleich

    Lehrte zählt etwa 44.140 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Im Vergleich mit 33 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 96 €) liegt Lehrte unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 273 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 102 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Lehrte 36 € mehr als Seevetal und 36 € weniger als Neustadt am Rübenberge.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Neustadt am Rübenberge120 €
    2. Lehrte84 €
    3. Gifhorn78 €
    4. Melle72 €
    5. Aurich60 €
    6. Seevetal48 €

    Mehrere Hunde in Lehrte

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Lehrte gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 Euro, der zweite Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 156 Euro im Jahr; steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).

    Was für Listenhunde gilt

    Lehrte verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Kein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde; nach § 6 Abs. 1 gibt es aber keine Steuervergünstigung für Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde, und für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen.

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Was in Niedersachsen für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Lehrte trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Wichtig für alle Halter in Lehrte: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Lehrte aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 a)
    • Geprüfte Such-, Spür- und Rettungshunde, die Zivilschutz, Katastrophenhilfe oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen; jährlicher Nachweis bis 30.11., auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 b, § 6 Abs. 5)
    • Sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 c)
    • Ein Hund, der zum Schutz oder zur Hilfe einer blinden, gehörlosen oder hilflosen Person unentbehrlich ist (Schwerbehindertenausweis mit B, Bl, aG, Gl, H oder TBl), auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 2)
    • Bis zu drei ausgebildete Hütehunde zur Bewachung von Herden auf freien, nicht umzäunten Weiden, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 3)
    • Hunde, die ab 01.01.2024 direkt aus dem Tierheim Burgdorf übernommen wurden, für die ersten 24 Monate; NHundG-Sachkunde aller Halter nötig, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 4, § 6 Abs. 1 und 7)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten Wohngebäude entfernt liegen; Eignung und NHundG-Sachkunde aller Halter nachzuweisen (§ 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Lehrte, Fachdienst Finanzen und Liegenschaften, Sachgebiet Steuern, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte; Telefon 05132 505-1423, -1425, -1426 (nach Straßen/Ortschaften), Kontakt per Kontaktformular; allgemeine E-Mail info@lehrte.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nach Zuzug (§ 10 Abs. 2); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen schriftlich (§ 10 Abs. 5)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Lehrte (ab 01.01.2024)
    Fassung
    Satzung vom 30.11.2023 (Ratsbeschluss 29.11.2023), veröffentlicht im Amtsblatt für die Region Hannover Nr. 33/2023 vom 14.12.2023, in Kraft ab 01.01.2024
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich 1. für den ersten Hund 84,00 Euro, 2. für den zweiten Hund 120,00 Euro, 3. für jeden weiteren Hund 156,00 Euro.

    Fragen und Antworten zu Lehrte

    Was kostet die Hundesteuer in Lehrte 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Lehrte für den ersten Hund 84 €. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 156 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Lehrte (ab 01.01.2024). Fassung: Satzung vom 30.11.2023 (Ratsbeschluss 29.11.2023), veröffentlicht im Amtsblatt für die Region Hannover Nr. 33/2023 vom 14.12.2023, in Kraft ab 01.01.2024.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Lehrte?

    Für den zweiten Hund gilt in Lehrte ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 204 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 84 Euro, der zweite Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 156 Euro im Jahr; steuerfreie und befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).

    Sind Rentner in Lehrte von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Lehrte kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Lehrte keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Lehrte laut Satzung: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Lehrte aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 a), Geprüfte Such-, Spür- und Rettungshunde, die Zivilschutz, Katastrophenhilfe oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen; jährlicher Nachweis bis 30.11., auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 b, § 6 Abs. 5), Sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 c), Ein Hund, der zum Schutz oder zur Hilfe einer blinden, gehörlosen oder hilflosen Person unentbehrlich ist (Schwerbehindertenausweis mit B, Bl, aG, Gl, H oder TBl), auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 2), Bis zu drei ausgebildete Hütehunde zur Bewachung von Herden auf freien, nicht umzäunten Weiden, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 3) und Hunde, die ab 01.01.2024 direkt aus dem Tierheim Burgdorf übernommen wurden, für die ersten 24 Monate; NHundG-Sachkunde aller Halter nötig, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 4, § 6 Abs. 1 und 7). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten Wohngebäude entfernt liegen; Eignung und NHundG-Sachkunde aller Halter nachzuweisen (§ 5 Abs. 3, § 6 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Lehrte an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Lehrte, Fachdienst Finanzen und Liegenschaften, Sachgebiet Steuern, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte; Telefon 05132 505-1423, -1425, -1426 (nach Straßen/Ortschaften), Kontakt per Kontaktformular; allgemeine E-Mail info@lehrte.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nach Zuzug (§ 10 Abs. 2); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen schriftlich (§ 10 Abs. 5). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Vergleichbare Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Lehrte redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.