Hundesteuer Seevetal 2026
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Kurze Antwort
Seevetal setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 48 € pro Jahr fest. Der zweite Hund kostet 84 €, jeder weitere 120 €.
Die Hundesteuer in Seevetal ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Die Sätze in Seevetal
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 48 € |
| Zweiter Hund | 84 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Seevetal?
Hundesteuer pro Jahr in Seevetal
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 19.12.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 14.12.2010, gültig ab 01.01.2011
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 48 € im Jahr herunter, landest du bei 4 € im Monat oder 0,13 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Seevetal ergeben nach heutigem Satz 240 €, zehn Jahre 480 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Seevetal zusammen 132 € im Jahr, also 84 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 252 €.
Seevetal im Vergleich
Seevetal zählt etwa 44.091 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Im Vergleich mit 33 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 96 €) liegt Seevetal unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 102 €, 273 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Seevetal 36 € weniger als Lehrte und 72 € weniger als Neustadt am Rübenberge.
- Neustadt am Rübenberge120 €
- Lehrte84 €
- Gifhorn78 €
- Melle72 €
- Aurich60 €
- Seevetal48 €
Mehrere Hunde in Seevetal
Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.
In Seevetal gilt laut Satzung: Nach § 3 Nr. 1 kostet der erste Hund 48 Euro, der zweite Hund 84 Euro und jeder weitere Hund 120 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 3 Nr. 2).
Was für Listenhunde gilt
Seevetal verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Seevetal das Landesrecht in Niedersachsen, vor allem „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Seevetal trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4)
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Nr. 1 a)
- Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Nr. 1 b)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (u. a. Schwerbehindertenausweis mit B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 5 Nr. 1 c)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Nr. 2 a)
- Halbe Steuer auf Antrag für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden (§ 5 Nr. 2 b)
- Halbe Steuer für ein Jahr auf Antrag für Hunde aus einem Tierheim, mit dem die Gemeinde einen Fundtiervertrag hat (laut Service-Seite derzeit 'Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.'); Nachweis per Tierübereignungsvertrag (§ 5 Nr. 3)
- Zwingersteuer auf Antrag für eingetragene Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin: halbe Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei (§ 6)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Gemeinde Seevetal, Kämmereiabteilung – Gemeindesteuern, Rathaus, Kirchstraße 11, 21218 Seevetal-Hittfeld; E-Mail steuern-abgaben@seevetal.de, Telefon 04105 55-2246 oder 55-2341; Anmeldung auch in den Ortsverwaltungen
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug unter Angabe der Rasse (§ 10 Nr. 1); Abmeldung binnen 14 Tagen schriftlich (§ 10 Nr. 2)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Seevetal
- Fassung
- Satzung vom 19.12.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 14.12.2010, gültig ab 01.01.2011
- Abgerufen am
- 22.10.2026
1. Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 48,00 € b) für den zweiten Hund 84,00 € c) für jeden weiteren Hund 120,00 €
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Seevetal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Seevetal 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Seevetal für den ersten Hund 48 €. Der zweite Hund kostet 84 €, jeder weitere 120 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Seevetal. Fassung: Satzung vom 19.12.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 14.12.2010, gültig ab 01.01.2011.
Was kosten zwei Hunde in Seevetal an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Seevetal ein Satz von 84 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 132 €. Laut Satzung: Nach § 3 Nr. 1 kostet der erste Hund 48 Euro, der zweite Hund 84 Euro und jeder weitere Hund 120 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 3 Nr. 2).
Gibt es in Seevetal eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Seevetal kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Seevetal?
Steuerfrei sind in Seevetal laut Satzung: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden (§ 4), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Nr. 1 a), Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Nr. 1 b) und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (u. a. Schwerbehindertenausweis mit B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 5 Nr. 1 c). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Nr. 2 a), Halbe Steuer auf Antrag für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden (§ 5 Nr. 2 b), Halbe Steuer für ein Jahr auf Antrag für Hunde aus einem Tierheim, mit dem die Gemeinde einen Fundtiervertrag hat (laut Service-Seite derzeit 'Fundtiere im Landkreis Harburg e.V.'); Nachweis per Tierübereignungsvertrag (§ 5 Nr. 3) und Zwingersteuer auf Antrag für eingetragene Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin: halbe Steuer je Zuchthund, höchstens die Steuer für zwei Hunde; selbstgezogene Hunde bis sechs Monate im Zwinger steuerfrei (§ 6). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Seevetal an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Gemeinde Seevetal, Kämmereiabteilung – Gemeindesteuern, Rathaus, Kirchstraße 11, 21218 Seevetal-Hittfeld; E-Mail steuern-abgaben@seevetal.de, Telefon 04105 55-2246 oder 55-2341; Anmeldung auch in den Ortsverwaltungen», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug unter Angabe der Rasse (§ 10 Nr. 1); Abmeldung binnen 14 Tagen schriftlich (§ 10 Nr. 2). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
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Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Seevetal. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.