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Hundesteuer Laatzen 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Laatzen beträgt 2026 für den ersten Hund 96 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 180 € fällig, für jeden weiteren 216 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 624 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Laatzen staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Hundesteuer Laatzen 2026 im Überblick

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund216 €
Listenhund (gefährlicher Hund)624 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Laatzen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Laatzen

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 18.10.2001, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 16.11.2017, gültig ab 01.01.2018

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Laatzen im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8 € pro Monat für einen Hund in Laatzen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 96 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 480 € zusammen, in zehn Jahren 960 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Laatzen zusammen 276 € im Jahr, also 180 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 492 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Laatzen rund 6,5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 52 € pro Monat.

    Laatzen im Vergleich

    Laatzen ist mit rund 41.724 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 37 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 96 €. Laatzen liegt damit genau auf diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Laatzen 16 € mehr als Buchholz in der Nordheide und 36 € weniger als Wunstorf.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Wunstorf132 €
    2. Laatzen96 €
    3. Buxtehude88 €
    4. Buchholz in der Nordheide80 €
    5. Gifhorn78 €
    6. Aurich60 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Laatzen gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 Euro, der zweite 180 Euro und jeder weitere 216 Euro; ein gefährlicher Hund kostet 624 Euro, jeder weitere gefährliche Hund 800 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 3).

    Listenhunde in Laatzen

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Laatzen 624 € im Jahr.

    Laatzen besteuert keine Rasseliste: Gefährlich sind nach § 3 Abs. 2 Hunde mit erhöhter Verletzungs- oder Sicherheitsgefahr, insbesondere nach Beißvorfällen, gesteigerter Kampfbereitschaft oder entsprechender Zucht bzw. Abrichtung, sobald die Fachbehörde die Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt hat; erhöhte Steuer ab dem Ersten des Feststellungsmonats, 624 Euro für einen, 800 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund (§ 3 Abs. 1 Buchst. d und e).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Was in Niedersachsen für Hundehalter gilt

    Die Hundesteuer regelt Laatzen selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Niedersachsen die Vorschrift „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Laatzen in der Satzung fest.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei sind (§ 4)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Laatzen, Team Kommunale Steuern und Hausabgaben (laut Satzung; E-Mail nicht amtlich ermittelt)
    • Frist: innerhalb einer Woche nach Anschaffung, Zuzug oder nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt ist, schriftlich mit Rasse, Name, Wurftag, Chipnummer und Haftpflichtversicherung (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb einer Woche (§ 8 Abs. 3)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.11.2017
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 18.10.2001, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 16.11.2017, gültig ab 01.01.2018
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) für den ersten Hund 96 Euro b) für den zweiten Hund 180 Euro c) für jeden weiteren Hund 216 Euro d) für einen gefährlichen Hund 624 Euro e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 800 Euro

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Laatzen 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Laatzen für den ersten Hund 96 €. Der zweite Hund kostet 180 €, jeder weitere 216 €. Für einen Listenhund werden 624 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Laatzen in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 16.11.2017. Fassung: Hundesteuersatzung vom 18.10.2001, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 16.11.2017, gültig ab 01.01.2018.

    Was kostet ein zweiter Hund in Laatzen?

    Für den zweiten Hund gilt in Laatzen ein Satz von 180 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 276 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 96 Euro, der zweite 180 Euro und jeder weitere 216 Euro; ein gefährlicher Hund kostet 624 Euro, jeder weitere gefährliche Hund 800 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 3).

    Muss ich als Rentner in Laatzen Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Laatzen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Laatzen von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Laatzen laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei sind (§ 4), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen mit überwiegend öffentlich finanziertem Unterhalt sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstbediensteten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und Hunde, die zum Schutz oder zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Laatzen an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Laatzen, Team Kommunale Steuern und Hausabgaben (laut Satzung; E-Mail nicht amtlich ermittelt)», und zwar innerhalb einer Woche nach Anschaffung, Zuzug oder nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt ist, schriftlich mit Rasse, Name, Wurftag, Chipnummer und Haftpflichtversicherung (§ 8 Abs. 1); Abmeldung innerhalb einer Woche (§ 8 Abs. 3). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Vergleichbare Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Laatzen. Stand 22.10.2026.