Hundesteuer Buxtehude 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Buxtehude 2026 eine Hundesteuer von 88 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 104 € fällig, für jeden weiteren 119 €.
In Buxtehude richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
So hoch ist die Hundesteuer in Buxtehude
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 88 € |
| Zweiter Hund | 104 € |
| Jeder weitere Hund | 119 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Buxtehude
Hundesteuer pro Jahr in Buxtehude
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25.06.2001 (veröffentlicht 26.07.2001, in Kraft 01.01.2002), zuletzt geändert durch die 1. Änderung vom 18.06.2024 (ausgefertigt 13.11.2024, …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Buxtehude pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Buxtehude 7,33 €, pro Tag 0,24 €. Wann der Jahresbetrag von 88 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 440 €, auf zehn Jahre 880 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Buxtehude zusammen 192 € im Jahr, also 104 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 311 €.
Buxtehude im Vergleich
In Mittelstädten wie Buxtehude (etwa 41.103 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Der Median der 37 ausgewerteten Städte in Niedersachsen beträgt 96 €. Der Satz in Buxtehude liegt unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 312 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 24 € und 186 €, in der Mitte 100 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Buxtehude 44 € weniger als Wunstorf und 8 € mehr als Buchholz in der Nordheide.
- Wunstorf132 €
- Laatzen96 €
- Buxtehude88 €
- Buchholz in der Nordheide80 €
- Gifhorn78 €
- Aurich60 €
Mehrere Hunde in Buxtehude
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Buxtehude gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 88 Euro, der zweite Hund 104 Euro und jeder weitere Hund 119 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Buxtehude verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Landesrecht für Hunde in Buxtehude
Die Hundesteuer regelt Buxtehude selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Niedersachsen die Vorschrift „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Buxtehude in der Satzung fest.
Wichtig für alle Halter in Buxtehude: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Assistenzhunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen (Merkzeichen Bl, Gl, H oder TBl im Schwerbehindertenausweis), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
- Steuerfrei sind Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Buxtehude aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. a)
- 50 % für Melde-, Sanitäts-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. b)
- 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. c)
- 50 % für Zuchthunde (mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, Eintrag in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch); selbstgezogene Hunde bis drei Monate im Zwinger steuerfrei (§ 5 Abs. 2 Buchst. d)
- 50 % für einen Hund von Personen mit Bürgergeld/Grundsicherung nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. e)
- 50 % für zertifizierte Therapie-, Schul- oder Besuchshunde im regelmäßigen Einsatz in Kitas, Schulen, Behinderten- oder Altenhilfeeinrichtungen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. f)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe 20 - Finanzen, Beteiligungen und zentrales Controlling, Stadthaus, Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude, Telefon 04161 501-2021, steuer@stadt.buxtehude.de
- Frist: binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich unter Angabe der Rasse; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 8 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2)
Hund online bei der Stadt Buxtehude anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Buxtehude ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Hansestadt Buxtehude vom 25. Juni 2001 (Ortsrecht 2-01)
- Fassung
- Satzung vom 25.06.2001 (veröffentlicht 26.07.2001, in Kraft 01.01.2002), zuletzt geändert durch die 1. Änderung vom 18.06.2024 (ausgefertigt 13.11.2024, …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 88,-- EURO b) für den zweiten Hund 104,-- EURO c) für jeden weiteren Hund 119,-- EURO
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Buxtehude 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Buxtehude für den ersten Hund 88 €. Der zweite Hund kostet 104 €, jeder weitere 119 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Hansestadt Buxtehude vom 25. Juni 2001 (Ortsrecht 2-01). Fassung: Satzung vom 25.06.2001 (veröffentlicht 26.07.2001, in Kraft 01.01.2002), zuletzt geändert durch die 1. Änderung vom 18.06.2024 (ausgefertigt 13.11.2024, ….
Was kosten zwei Hunde in Buxtehude an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Buxtehude ein Satz von 104 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 192 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 88 Euro, der zweite Hund 104 Euro und jeder weitere Hund 119 Euro; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erste Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Muss ich als Rentner in Buxtehude Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Buxtehude kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für 50 % für einen Hund von Personen mit Bürgergeld/Grundsicherung nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. e). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Buxtehude von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Buxtehude laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Assistenzhunde für blinde, gehörlose oder hilflose Personen (Merkzeichen Bl, Gl, H oder TBl im Schwerbehindertenausweis), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) und Steuerfrei sind Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Buxtehude aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 4). Ermäßigt wird für: 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. a), 50 % für Melde-, Sanitäts-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Zeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. b), 50 % für jagdlich verwendete Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. c), 50 % für Zuchthunde (mindestens zwei rassereine Hunde gleicher Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, Eintrag in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch); selbstgezogene Hunde bis drei Monate im Zwinger steuerfrei (§ 5 Abs. 2 Buchst. d), 50 % für einen Hund von Personen mit Bürgergeld/Grundsicherung nach SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. e) und 50 % für zertifizierte Therapie-, Schul- oder Besuchshunde im regelmäßigen Einsatz in Kitas, Schulen, Behinderten- oder Altenhilfeeinrichtungen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Buchst. f). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Buxtehude an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Hansestadt Buxtehude, Fachgruppe 20 - Finanzen, Beteiligungen und zentrales Controlling, Stadthaus, Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude, Telefon 04161 501-2021, steuer@stadt.buxtehude.de», und zwar binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich unter Angabe der Rasse; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 8 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Buxtehude.