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Hundesteuer Wunstorf 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Wunstorf setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 132 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 204 € fällig, für jeden weiteren 222 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 672 €.

Was ein Hund in Wunstorf jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.

So hoch ist die Hundesteuer in Wunstorf

Hundesteuer Wunstorf 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund132 €
Zweiter Hund204 €
Jeder weitere Hund222 €
Listenhund (gefährlicher Hund)672 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Wunstorf

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Wunstorf

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 18.12.2019 (in Kraft 01.01.2020), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 04.11.2024 (Ratsbeschluss 25.09.2024, veröffentlicht in der …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Wunstorf im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 11 € pro Monat für einen Hund in Wunstorf. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 132 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 660 € und in zehn Jahren 1.320 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Zwei Hunde kosten in Wunstorf zusammen 336 € jährlich (28 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 558 €.

    Für einen Listenhund verlangt Wunstorf rund 5,1-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 56 €.

    Einordnung im Vergleich

    Wunstorf ist mit rund 41.126 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Im Vergleich mit 30 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 99,50 €) liegt Wunstorf über der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Wunstorf 72 € mehr als Aurich und 54 € mehr als Gifhorn.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Wunstorf132 €
    2. Neustadt am Rübenberge120 €
    3. Lehrte84 €
    4. Gifhorn78 €
    5. Aurich60 €
    6. Seevetal48 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Wunstorf gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer seit 1. Januar 2025 jährlich 132 Euro für den ersten Hund, 204 Euro für den zweiten Hund und 222 Euro für jeden weiteren Hund; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als Ersthund und gefährliche Hunde werden in der Rangfolge vor den übrigen Hunden eingeordnet (§ 3 Abs. 3 und 4).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Wunstorf 672 € im Jahr.

    § 3 Abs. 1 d–f und Abs. 2: 672 Euro für den ersten, 888 Euro für den zweiten und 1.104 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund; gefährlich sind Hunde mit gesteigerter Aggressivität (z. B. Menschen oder Tiere gebissen, übersteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe bzw. darauf gezüchtet/ausgebildet), wenn die Fachbehörden die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt haben – keine Rasseliste; nach Wesenstest mit Maulkorbbefreiung Besteuerung wie ein normaler Hund (§ 5 Abs. 2).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Was in Niedersachsen für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Wunstorf in der Satzung fest.

    Wichtig für alle Halter in Wunstorf: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Diensthunde nach Dienstende (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2)
    • Gebrauchshunde von Forstpersonal, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
    • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
    • Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
    • Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
    • Blindenführhunde sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, aG oder H) unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 7 und 8)
    • Hunde, die aus beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken ausschließlich der Einkommenserzielung dienen, sowie Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwachleuten im Wachdienst (§ 4 Abs. 2 Nr. 9 und 10)
    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund nachweislich in Deutschland versteuern oder steuerfrei halten (§ 4 Abs. 1)
    • keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Halbierung für ein Jahr ab Erwerb für Hunde aus einem Tierheim innerhalb des Stadtgebiets (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • gefährliche Hunde: auf Antrag Besteuerung nach den normalen Sätzen, wenn die Fachbehörde nach Wesenstest eine Maulkorbbefreiung erteilt (§ 5 Abs. 2)
    • Vergünstigungen nur bei geeignetem Hund und ohne Bestrafung des Halters wegen Tierquälerei; Antrag schriftlich (§ 6 Abs. 1 und 2)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Wunstorf, Abgaben (Rathaus Gebäude D, Südstraße 1, 31515 Wunstorf) – Abgaben@wunstorf.de
    • Frist: Beginn der Hundehaltung innerhalb einer Woche schriftlich bei der Stadt anzeigen, unter Angabe der Rasse und ggf. der Gefährlichkeitsfeststellung nach NHundG (§ 9 Abs. 1 und 2)

    Hund online bei der Stadt Wunstorf anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Wunstorf ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf (Ortsrecht Nr. 22-1, Lesefassung)
    Fassung
    Satzung vom 18.12.2019 (in Kraft 01.01.2020), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 04.11.2024 (Ratsbeschluss 25.09.2024, veröffentlicht in der …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    a) für den ersten Hund 132,00 € b) für den zweiten Hund 204,00 € c) für jeden weiteren Hund 222,00 € d) für den ersten gefährlichen Hund 672,00 € e) für den zweiten gefährlichen Hund 888,00 € f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.104,00 € In den Fällen des § 7 wird die Steuer anteilig erhoben.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wunstorf

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wunstorf?

    Im Jahr 2026 verlangt Wunstorf für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 204 €, jeder weitere 222 €. Für einen Listenhund werden 672 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Wunstorf (Ortsrecht Nr. 22-1, Lesefassung). Fassung: Satzung vom 18.12.2019 (in Kraft 01.01.2020), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 04.11.2024 (Ratsbeschluss 25.09.2024, veröffentlicht in der ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Wunstorf?

    Für den zweiten Hund gilt in Wunstorf ein Satz von 204 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 336 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer seit 1. Januar 2025 jährlich 132 Euro für den ersten Hund, 204 Euro für den zweiten Hund und 222 Euro für jeden weiteren Hund; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als Ersthund und gefährliche Hunde werden in der Rangfolge vor den übrigen Hunden eingeordnet (§ 3 Abs. 3 und 4).

    Muss ich als Rentner in Wunstorf Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Wunstorf kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hunde, die aus beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken ausschließlich der Einkommenserzielung dienen, sowie Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwachleuten im Wachdienst (§ 4 Abs. 2 Nr. 9 und 10). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Wunstorf von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Wunstorf laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Diensthunde nach Dienstende (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2), Gebrauchshunde von Forstpersonal, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 3), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 4), Hunde wissenschaftlicher Institute ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken (§ 4 Abs. 2 Nr. 5), Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 6), Blindenführhunde sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen (Merkzeichen B, aG oder H) unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 7 und 8), Hunde, die aus beruflichen bzw. gewerblichen Zwecken ausschließlich der Einkommenserzielung dienen, sowie Hunde von Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwachleuten im Wachdienst (§ 4 Abs. 2 Nr. 9 und 10), Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund nachweislich in Deutschland versteuern oder steuerfrei halten (§ 4 Abs. 1) und keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Halbierung für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Halbierung für ein Jahr ab Erwerb für Hunde aus einem Tierheim innerhalb des Stadtgebiets (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), gefährliche Hunde: auf Antrag Besteuerung nach den normalen Sätzen, wenn die Fachbehörde nach Wesenstest eine Maulkorbbefreiung erteilt (§ 5 Abs. 2) und Vergünstigungen nur bei geeignetem Hund und ohne Bestrafung des Halters wegen Tierquälerei; Antrag schriftlich (§ 6 Abs. 1 und 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Wunstorf an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Wunstorf, Abgaben (Rathaus Gebäude D, Südstraße 1, 31515 Wunstorf) – Abgaben@wunstorf.de», und zwar Beginn der Hundehaltung innerhalb einer Woche schriftlich bei der Stadt anzeigen, unter Angabe der Rasse und ggf. der Gefährlichkeitsfeststellung nach NHundG (§ 9 Abs. 1 und 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Wunstorf. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.