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Hundesteuer Aurich 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Aurich kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 60 €. Für den zweiten Hund werden 120 € fällig, für jeden weiteren 180 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.

Wer in Aurich einen Hund hält, zahlt dafür Hundesteuer an die Stadt. Wie hoch sie ist, legt Aurich selbst in der Hundesteuersatzung fest. Diese Seite fasst die Sätze, die Staffel für mehrere Hunde und die Regeln für Listenhunde zusammen.

Hundesteuer Aurich 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Aurich
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund60 €
Zweiter Hund120 €
Jeder weitere Hund180 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Aurich?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Aurich

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 12.12.2024 (Ratsbeschluss 12.12.2024), in Kraft seit 01.01.2025

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Aurich pro Monat und über die Jahre

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Aurich 5 € Steuer, am Tag sind es 0,16 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 300 € zusammen, in zehn Jahren 600 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Aurich zusammen 180 € im Jahr, also 120 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 360 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Aurich 10-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.

    Aurich im Vergleich

    Mit rund 42.575 Einwohnern ist Aurich keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Unter den 30 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 99,50 €. Aurich liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Aurich 18 € weniger als Gifhorn und 72 € weniger als Wunstorf.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Wunstorf132 €
    2. Neustadt am Rübenberge120 €
    3. Lehrte84 €
    4. Gifhorn78 €
    5. Aurich60 €
    6. Seevetal48 €

    Mehrere Hunde in Aurich

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Aurich gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 60 Euro für den ersten Hund, 120 Euro für den zweiten Hund und 180 Euro für jeden weiteren Hund; steuerfreie Hunde werden nicht mitgezählt, ermäßigte Hunde werden den voll steuerpflichtigen vorangestellt (§ 3 Abs. 3).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Aurich 600 € im Jahr.

    § 3 Abs. 1 d/e und Abs. 2: 600 Euro für einen gefährlichen Hund, 700 Euro für jeden weiteren; gefährlich sind Hunde mit gesteigerter Aggressivität (z. B. Menschen oder Tiere gebissen, übersteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe bzw. darauf gezüchtet/abgerichtet), soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt hat – keine Rasseliste.

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Regeln des Landes

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Aurich das Landesrecht in Niedersachsen, vor allem „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Aurich in der Satzung fest.

    Wichtig für alle Halter in Aurich: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
    • für ein Jahr auf Antrag: Hunde aus dem Auricher Tierheim, mit Bescheinigung des Tierheims (§ 5 Abs. 2)
    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuern oder steuerfrei halten (§ 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, bei Eintrag in ein anerkanntes Zucht- oder Stammbuch: je Zwinger die Steuer für zwei Hunde (Sätze nach § 3 Abs. 1 a und b); selbst gezogene Hunde im Zwinger bis sechs Monate steuerfrei (§ 5 Abs. 4)
    • keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Aurich an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Aurich, Steueramt – hundesteuerangelegenheiten@stadt.aurich.de (laut amtlicher Seite Anmeldung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Open Rathaus)
    • Frist: binnen eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich unter Angabe von Rasse und Wurftag (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Aurich anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Aurich ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Aurich
    Fassung
    Satzung vom 12.12.2024 (Ratsbeschluss 12.12.2024), in Kraft seit 01.01.2025
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 60,00 € b) den zweiten Hund 120,00 € c) für jeden weiteren Hund 180,00 € d) für einen gefährlichen Hund 600,00 € e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 700,00 €

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Aurich 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Aurich für den ersten Hund 60 €. Der zweite Hund kostet 120 €, jeder weitere 180 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Aurich. Fassung: Satzung vom 12.12.2024 (Ratsbeschluss 12.12.2024), in Kraft seit 01.01.2025.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Aurich?

    Für den zweiten Hund gilt in Aurich ein Satz von 120 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 180 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer jährlich 60 Euro für den ersten Hund, 120 Euro für den zweiten Hund und 180 Euro für jeden weiteren Hund; steuerfreie Hunde werden nicht mitgezählt, ermäßigte Hunde werden den voll steuerpflichtigen vorangestellt (§ 3 Abs. 3).

    Sind Rentner in Aurich von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Aurich kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Aurich?

    Steuerfrei sind in Aurich laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), für ein Jahr auf Antrag: Hunde aus dem Auricher Tierheim, mit Bescheinigung des Tierheims (§ 5 Abs. 2) und Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuern oder steuerfrei halten (§ 4). Ermäßigt wird für: Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, bei Eintrag in ein anerkanntes Zucht- oder Stammbuch: je Zwinger die Steuer für zwei Hunde (Sätze nach § 3 Abs. 1 a und b); selbst gezogene Hunde im Zwinger bis sechs Monate steuerfrei (§ 5 Abs. 4) und keine Befreiung oder Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Aurich an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Aurich, Steueramt – hundesteuerangelegenheiten@stadt.aurich.de (laut amtlicher Seite Anmeldung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Open Rathaus)», und zwar binnen eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich unter Angabe von Rasse und Wurftag (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Aurich.