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Hundesteuer Hameln 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Hameln setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 120 € pro Jahr fest. Für den zweiten Hund werden 180 € fällig, für jeden weiteren 240 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 738 €.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Hameln bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

So hoch ist die Hundesteuer in Hameln

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund240 €
Listenhund (gefährlicher Hund)738 €
Steuermarkenein

Hundesteuer für Hameln berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Hameln

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 23.03.2022, zuletzt geändert am 20.12.2023 (Lesefassung 'Hundesteuersatzung 2024' im Serviceportal der Stadt)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Hameln im Jahr kostet

    Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 600 € zusammen, in zehn Jahren 1.200 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Zwei Hunde kosten in Hameln zusammen 300 € jährlich (25 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 540 €.

    Für einen Listenhund verlangt Hameln rund 6,2-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 61,50 €.

    Wie teuer ist Hameln?

    Hameln zählt etwa 58.152 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Unter den 30 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 99,50 €. Hameln liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Hameln 44,40 € mehr als Nordhorn und 60 € mehr als Lingen (Ems).

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Hameln120 €
    2. Langenhagen99 €
    3. Garbsen96 €
    4. Wolfenbüttel90 €
    5. Nordhorn75,60 €
    6. Lingen (Ems)60 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Hameln gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite 180 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; für jeden gefährlichen Hund gilt ein Satz von 738 Euro.

    Listenhunde in Hameln

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Hameln 738 € im Jahr.

    § 3 Abs. 2: Gefährlich sind nur Hunde, bei denen die zuständige Fachbehörde die Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt hat; eine Rasseliste enthält die Satzung nicht.

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Landesrecht für Hunde in Hameln

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Hameln das Landesrecht in Niedersachsen, vor allem „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Hameln trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde im Gewahrsam des Tierschutzvereins auf dem Gelände des Tierheims im Stadtgebiet (§ 4 Abs. 1)
    • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 4 Abs. 2)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, z. B. Sanitäts- oder Rettungshunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, z. B. Blindenführhunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
    • Pflegehunde aus dem Gewahrsam eines Tierschutzvereins zur Weitervermittlung für insgesamt 6 Monate (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung um 50 % auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen; Wachhund muss das erste Lebensjahr vollendet haben (§ 5 Abs. 2)
    • Keine Ermäßigung oder Befreiung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 3)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Hameln, Abteilung 22 Ordnung und Straßenverkehr (Hundehaltung), Rathaus, Rathausplatz 1, 31785 Hameln, Telefon 05151 202-1562, E-Mail hundehaltung@hameln.de
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Hameln anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Lesefassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Hameln (Hundesteuersatzung) vom 23.03.2022, zuletzt geändert am …
    Fassung
    Satzung vom 23.03.2022, zuletzt geändert am 20.12.2023 (Lesefassung 'Hundesteuersatzung 2024' im Serviceportal der Stadt)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 120 € b) für den zweiten Hund 180 € c) für jeden weiteren Hund 240 € d) für jeden gefährlichen Hund 738 €

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hameln?

    Im Jahr 2026 verlangt Hameln für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 180 €, jeder weitere 240 €. Für einen Listenhund werden 738 € fällig. Grundlage ist die Lesefassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Hameln (Hundesteuersatzung) vom 23.03.2022, zuletzt geändert am …. Fassung: Satzung vom 23.03.2022, zuletzt geändert am 20.12.2023 (Lesefassung 'Hundesteuersatzung 2024' im Serviceportal der Stadt).

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Hameln?

    Für den zweiten Hund gilt in Hameln ein Satz von 180 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 300 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite 180 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; für jeden gefährlichen Hund gilt ein Satz von 738 Euro.

    Muss ich als Rentner in Hameln Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Hameln kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Hameln von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Hameln laut Satzung: Hunde im Gewahrsam des Tierschutzvereins auf dem Gelände des Tierheims im Stadtgebiet (§ 4 Abs. 1), Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 4 Abs. 2), Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, z. B. Sanitäts- oder Rettungshunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Diensthunde nach ihrem Dienstende (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, z. B. Blindenführhunde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) und Pflegehunde aus dem Gewahrsam eines Tierschutzvereins zur Weitervermittlung für insgesamt 6 Monate (§ 5 Abs. 1 Nr. 4). Ermäßigt wird für: Ermäßigung um 50 % auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen; Wachhund muss das erste Lebensjahr vollendet haben (§ 5 Abs. 2) und Keine Ermäßigung oder Befreiung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Hameln an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Hameln, Abteilung 22 Ordnung und Straßenverkehr (Hundehaltung), Rathaus, Rathausplatz 1, 31785 Hameln, Telefon 05151 202-1562, E-Mail hundehaltung@hameln.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Hameln.