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Hundesteuer Nordhorn 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Nordhorn beträgt 2026 für den ersten Hund 75,60 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 126 € fällig, für jeden weiteren 150 €. Listenhunde kosten 540 € im Jahr.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Nordhorn bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

So hoch ist die Hundesteuer in Nordhorn

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund75,60 €
Zweiter Hund126 €
Jeder weitere Hund150 €
Listenhund (gefährlicher Hund)540 €
Steuermarkenein

Hundesteuer für Nordhorn berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Nordhorn

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25.02.1999 (in Kraft 01.07.1999), zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 08.09.2022, Amtsblatt Nr. 28/2022 vom 22.09.2022), …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Nordhorn pro Monat und über die Jahre

    Rechnest du die 75,60 € im Jahr herunter, landest du bei 6,30 € im Monat oder 0,21 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Nordhorn ergeben nach heutigem Satz 378 €, zehn Jahre 756 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 201,60 € im Jahr, mit drei Hunden 351,60 €. Der zweite Hund allein macht 126 € aus.

    Der Satz für Listenhunde ist in Nordhorn rund 7,1-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 45 € pro Monat.

    Nordhorn im Vergleich

    Nordhorn zählt etwa 57.372 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Im Vergleich mit 30 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 99,50 €) liegt Nordhorn unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Nordhorn 44,40 € weniger als Hameln und 15,60 € mehr als Lingen (Ems).

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Hameln120 €
    2. Langenhagen99 €
    3. Garbsen96 €
    4. Wolfenbüttel90 €
    5. Nordhorn75,60 €
    6. Lingen (Ems)60 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Nordhorn gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 75,60 Euro, der zweite Hund 126,00 Euro und jeder weitere Hund 150,00 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden vorangestellt (§ 3 Abs. 2).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Nordhorn 540 € im Jahr.

    Für einen gefährlichen Hund 540,00 Euro, für jeden weiteren gefährlichen Hund 552,00 Euro im Jahr (§ 3 Abs. 1 d und e). Gefährlich sind Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht, insbesondere Hunde, deren Gefährlichkeit die zuständige Behörde nach § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat, sowie ohne behördliche Feststellung American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen (§ 3 Abs. 3).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Nordhorn in der Satzung fest.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
    • Steuerfrei für Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt im Stadtgebiet, wenn der Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten wird (§ 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf 50 % für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2); Vergünstigung ab dem Folgemonat des Antragseingangs (§ 5 Abs. 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Nordhorn, Fachbereich Bildung, Ordnung und Soziales, Steuern und Abgaben, Stadthaus II, Büchereiplatz, 48529 Nordhorn, Tel. 05921 878-269, E-Mail steueramt@nordhorn.de (laut städtischer Website)
    • Frist: schriftlich binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, mit Geburtsdatum/Alter, Rasse, Geschlecht und Farbe; bei über 6 Monate alten Hunden zusätzlich Chipnummer und Haftpflichtversicherung; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Nordhorn vom 25. Februar 1999 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 8. September 2022
    Fassung
    Satzung vom 25.02.1999 (in Kraft 01.07.1999), zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 08.09.2022, Amtsblatt Nr. 28/2022 vom 22.09.2022), …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 75,60 EUR b) für den zweiten Hund 126,00 EUR c) für jeden weiteren Hund 150,00 EUR d) für einen gefährlichen Hund 540,00 EUR e) für jeden weiteren gefährlichen Hund 552,00 EUR.

    Fragen und Antworten zu Nordhorn

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nordhorn?

    Im Jahr 2026 verlangt Nordhorn für den ersten Hund 75,60 €. Der zweite Hund kostet 126 €, jeder weitere 150 €. Für einen Listenhund werden 540 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Nordhorn vom 25. Februar 1999 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 8. September 2022. Fassung: Satzung vom 25.02.1999 (in Kraft 01.07.1999), zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung (Ratsbeschluss 08.09.2022, Amtsblatt Nr. 28/2022 vom 22.09.2022), ….

    Was kostet ein zweiter Hund in Nordhorn?

    Für den zweiten Hund gilt in Nordhorn ein Satz von 126 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 201,60 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 75,60 Euro, der zweite Hund 126,00 Euro und jeder weitere Hund 150,00 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte Hunde werden vorangestellt (§ 3 Abs. 2).

    Gibt es in Nordhorn eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Nordhorn kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Nordhorn keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Nordhorn laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, sowie sonst im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Diensthunde nach ihrem Dienstende, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) und Steuerfrei für Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt im Stadtgebiet, wenn der Hund nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerfrei gehalten wird (§ 4). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf 50 % für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2); Vergünstigung ab dem Folgemonat des Antragseingangs (§ 5 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Nordhorn anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Nordhorn, Fachbereich Bildung, Ordnung und Soziales, Steuern und Abgaben, Stadthaus II, Büchereiplatz, 48529 Nordhorn, Tel. 05921 878-269, E-Mail steueramt@nordhorn.de (laut städtischer Website)», und zwar schriftlich binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, mit Geburtsdatum/Alter, Rasse, Geschlecht und Farbe; bei über 6 Monate alten Hunden zusätzlich Chipnummer und Haftpflichtversicherung; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 8 Abs. 1); Abmeldung binnen einer Woche (§ 8 Abs. 2). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Nordhorn.