Hundesteuer Lüneburg 2026
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Kurze Antwort
Lüneburg setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 108 € pro Jahr fest. Der zweite Hund kostet 162 €, jeder weitere 216 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 690 €.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Lüneburg bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
So hoch ist die Hundesteuer in Lüneburg
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 108 € |
| Zweiter Hund | 162 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 690 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Lüneburg
Hundesteuer pro Jahr in Lüneburg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25.11.1976, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 01.06.2023 (Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg Nr. 6a vom 07.06.2023), gültig ab …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Lüneburg im Jahr kostet
Rechnest du die 108 € im Jahr herunter, landest du bei 9 € im Monat oder 0,30 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 540 € und in zehn Jahren 1.080 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Zwei Hunde kosten in Lüneburg zusammen 270 € jährlich (22,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 486 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Lüneburg rund 6,4-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 57,50 € pro Monat.
Wie teuer ist Lüneburg?
Lüneburg zählt etwa 74.502 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Unter den 30 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 99,50 €. Lüneburg liegt damit über diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Lüneburg 12 € weniger als Wilhelmshaven und genauso viel wie Delmenhorst.
- Wilhelmshaven120 €
- Hameln120 €
- Lüneburg108 €
- Delmenhorst108 €
- Garbsen96 €
- Celle78 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Lüneburg gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 108,00 €, der zweite Hund 162,00 € und jeder weitere Hund 216,00 € im Jahr; steuerfreie und gefährliche Hunde werden bei der Reihenfolge nicht mitgezählt (§ 3 Abs. 3).
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Lüneburg 690 € im Jahr.
Für jeden gefährlichen Hund gilt nach § 3 Abs. 1 Buchst. d ein Satz von 690,00 €; gefährlich sind nach § 3 Abs. 2 Hunde, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat (keine Rasseliste), besteuert ab dem Ersten des Folgemonats nach der Feststellung; für sie gibt es keine Steuerbefreiung (§ 4 Abs. 4).
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Was in Niedersachsen für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Lüneburg das Landesrecht in Niedersachsen, vor allem „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Lüneburg in der Satzung fest.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und anderswo in Deutschland versteuerte oder steuerfreie Hunde (§ 4 Abs. 1)
- Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundespolizei und staatlichen oder kommunalen Dienststellen, deren Unterhalt ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, auch nach Ausscheiden aus dem Dienst bei fortlaufender öffentlicher Finanzierung, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen, deren Unterhalt überwiegend von diesen getragen wird, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen oder im Rahmen von Pflegeverträgen des Tierschutzvereins untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5 und 6)
- Blindenführhunde sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 7 und 8)
- Hunde aus dem Lüneburger Tierheim für ein Jahr ab dem Ersten des Folgemonats nach Übernahme, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Hansestadt Lüneburg, Bereich 21 Steuern, Auf dem Klosterhof 2, 21335 Lüneburg, Telefon +49 4131 309-0, E-Mail service-B21@stadt.lueneburg.de
- Frist: binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug (§ 8 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Lüneburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Hansestadt Lüneburg über Erhebung von Hundesteuer vom 25.11.1976 in der Fassung der fünften Änderungssatzung vom 01.06.2023 …
- Fassung
- Satzung vom 25.11.1976, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 01.06.2023 (Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg Nr. 6a vom 07.06.2023), gültig ab …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Die Steuer beträgt jährlich a) für den ersten Hund..................... 108,00 € b) für den zweiten Hund................... 162,00 € c) für jeden weiteren Hund............... 216,00 € d) für jeden gefährlichen Hund......... 690,00 €
Fragen und Antworten zu Lüneburg
Was kostet die Hundesteuer in Lüneburg 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Lüneburg für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 162 €, jeder weitere 216 €. Für einen Listenhund werden 690 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Hansestadt Lüneburg über Erhebung von Hundesteuer vom 25.11.1976 in der Fassung der fünften Änderungssatzung vom 01.06.2023 …. Fassung: Satzung vom 25.11.1976, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 01.06.2023 (Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg Nr. 6a vom 07.06.2023), gültig ab ….
Was kosten zwei Hunde in Lüneburg an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Lüneburg ein Satz von 162 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 270 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 108,00 €, der zweite Hund 162,00 € und jeder weitere Hund 216,00 € im Jahr; steuerfreie und gefährliche Hunde werden bei der Reihenfolge nicht mitgezählt (§ 3 Abs. 3).
Gibt es in Lüneburg eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Lüneburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Lüneburg keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Lüneburg laut Satzung: Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und anderswo in Deutschland versteuerte oder steuerfreie Hunde (§ 4 Abs. 1), Diensthunde von Zoll, Polizei, Bundespolizei und staatlichen oder kommunalen Dienststellen, deren Unterhalt ganz oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird, auch nach Ausscheiden aus dem Dienst bei fortlaufender öffentlicher Finanzierung, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2), Gebrauchshunde von Forstbeamten, im Privatforstdienst Angestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 3), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen, deren Unterhalt überwiegend von diesen getragen wird, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 4), Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen oder im Rahmen von Pflegeverträgen des Tierschutzvereins untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 5 und 6), Blindenführhunde sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, GL oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 7 und 8) und Hunde aus dem Lüneburger Tierheim für ein Jahr ab dem Ersten des Folgemonats nach Übernahme, auf Antrag (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Lüneburg anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Hansestadt Lüneburg, Bereich 21 Steuern, Auf dem Klosterhof 2, 21335 Lüneburg, Telefon +49 4131 309-0, E-Mail service-B21@stadt.lueneburg.de», und zwar binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Vergleichbare Städte in Niedersachsen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Lüneburg.