Hundesteuer Hildesheim 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Hildesheim beträgt 2026 für den ersten Hund 150 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 210 €.
In Hildesheim richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
So hoch ist die Hundesteuer in Hildesheim
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 150 € |
| Zweiter Hund | 210 € |
| Jeder weitere Hund | 210 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Hildesheim
Hundesteuer pro Jahr in Hildesheim
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 20.11.1989, zuletzt geändert durch den 7. Nachtrag vom 18.12.2023 (Amtsblatt Landkreis Hildesheim 2023, S. 853), gültig ab 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Pro Monat gerechnet sind es in Hildesheim 12,50 €, pro Tag 0,41 €. Wann der Jahresbetrag von 150 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Hildesheim ergeben nach heutigem Satz 750 €, zehn Jahre 1.500 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Hildesheim zusammen 360 € im Jahr, also 210 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 570 €.
Wie teuer ist Hildesheim?
In Mittelstädten wie Hildesheim (etwa 98.207 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Im Vergleich mit 9 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 120 €) liegt Hildesheim über der Mitte. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Hildesheim 42 € mehr als Delmenhorst und 30 € mehr als Wilhelmshaven.
- Hildesheim150 €
- Göttingen132 €
- Wilhelmshaven120 €
- Osnabrück120 €
- Delmenhorst108 €
- Wolfsburg108 €
Zweithund und weitere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Hildesheim gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 150,00 Euro und jeder weitere Hund 210,00 Euro im Jahr (gestaffelt nach Reihenfolge); steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erster bzw. weitere Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Hildesheim verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Regeln des Landes
Die Hundesteuer regelt Hildesheim selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Niedersachsen die Vorschrift „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Hildesheim trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Wichtig für alle Halter in Hildesheim: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde anderswo in Deutschland versteuern (§ 4 Abs. 1)
- auf Antrag u. a. Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Feldschutzpersonal, Herdengebrauchshunde, Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten, Wachhunde des Bewachungsgewerbes, Hunde von Artisten und Schaustellern, Hunde wissenschaftlicher Institute (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 7)
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
- Blindenführhunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 9)
- selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von 6 Monaten (§ 6 Abs. 2)
Ermäßigt laut Satzung:
- halber Satz für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Nr. 1)
- halber Satz für einen Hund zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen (insbesondere Merkzeichen B, aG oder H), ggf. mit amtsärztlichem Zeugnis (§ 5 Nr. 2)
- halber Satz für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, Zeugnis höchstens zwei Jahre alt (§ 5 Nr. 3)
- halber Satz für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung (§ 5 Nr. 4)
- Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens die Steuer für zwei Hunde (§ 6)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Hildesheim, Fachbereich Finanzen (Steueramt), Telefon 05121 301-2101, E-Mail steuern@stadt-hildesheim.de (laut amtlicher Seite 'Hundehaltung in Hildesheim')
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich; Neugeborene gelten mit Ablauf des zweiten Lebensmonats als angeschafft (§ 10 Abs. 1, 4)
Hund online bei der Stadt Hildesheim anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Hildesheim ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Hildesheim (Stadtrecht 90.12)
- Fassung
- Satzung vom 20.11.1989, zuletzt geändert durch den 7. Nachtrag vom 18.12.2023 (Amtsblatt Landkreis Hildesheim 2023, S. 853), gültig ab 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 150,00 € b) für jeden weiteren Hund 210,00 €
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hildesheim
Was kostet die Hundesteuer in Hildesheim 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Hildesheim für den ersten Hund 150 €. Der zweite Hund kostet 210 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hildesheim (Stadtrecht 90.12). Fassung: Satzung vom 20.11.1989, zuletzt geändert durch den 7. Nachtrag vom 18.12.2023 (Amtsblatt Landkreis Hildesheim 2023, S. 853), gültig ab 01.01.2024.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Hildesheim?
Für den zweiten Hund gilt in Hildesheim ein Satz von 210 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 360 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 150,00 Euro und jeder weitere Hund 210,00 Euro im Jahr (gestaffelt nach Reihenfolge); steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden als erster bzw. weitere Hunde vorangestellt (§ 3 Abs. 2).
Gibt es in Hildesheim eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Hildesheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Hildesheim keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Hildesheim laut Satzung: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten und die Hunde anderswo in Deutschland versteuern (§ 4 Abs. 1), auf Antrag u. a. Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Feldschutzpersonal, Herdengebrauchshunde, Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten, Wachhunde des Bewachungsgewerbes, Hunde von Artisten und Schaustellern, Hunde wissenschaftlicher Institute (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 7), Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 8), Blindenführhunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 9) und selbstgezogene Hunde im Zwinger bis zum Alter von 6 Monaten (§ 6 Abs. 2). Ermäßigt wird für: halber Satz für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 5 Nr. 1), halber Satz für einen Hund zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen (insbesondere Merkzeichen B, aG oder H), ggf. mit amtsärztlichem Zeugnis (§ 5 Nr. 2), halber Satz für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, Zeugnis höchstens zwei Jahre alt (§ 5 Nr. 3), halber Satz für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und jagdlicher Verwendung (§ 5 Nr. 4) und Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse: je Zuchthund die Hälfte des Satzes, höchstens die Steuer für zwei Hunde (§ 6). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Hildesheim anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Hildesheim, Fachbereich Finanzen (Steueramt), Telefon 05121 301-2101, E-Mail steuern@stadt-hildesheim.de (laut amtlicher Seite 'Hundehaltung in Hildesheim')», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich; Neugeborene gelten mit Ablauf des zweiten Lebensmonats als angeschafft (§ 10 Abs. 1, 4). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
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Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Hildesheim. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.