Hundesteuer Göttingen 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Göttingen 132 € Hundesteuer. Der zweite Hund schlägt mit 240 € zu Buche. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 744 €.
Für jeden Hund, der in Göttingen gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Niedersachsen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
Hundesteuer Göttingen 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 744 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Göttingen?
Hundesteuer pro Jahr in Göttingen
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 7. Mai 2004 (Amtsblatt vom 25.05.2004), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 14.03.2025 und die 5. Änderungssatzung vom 13.06.2025 …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Göttingen im Jahr kostet
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 11 € pro Monat für einen Hund in Göttingen. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 132 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 660 € und in zehn Jahren 1.320 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Göttingen zusammen 372 € im Jahr, also 240 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 612 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Göttingen rund 5,6-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 62 € im Monat.
Wie teuer ist Göttingen?
Göttingen ist mit rund 130.521 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.
Im Vergleich mit 9 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 120 €) liegt Göttingen über der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Göttingen 24 € mehr als Wolfsburg und 12 € mehr als Osnabrück.
- Hildesheim150 €
- Göttingen132 €
- Osnabrück120 €
- Wolfsburg108 €
- Oldenburg108 €
- Delmenhorst108 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Göttingen gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer 132 Euro für den ersten Hund und 240 Euro für jeden weiteren Hund; der erste Hund bleibt beim niedrigeren Satz (bei zwei Hunden also 132 Euro plus 240 Euro), gefährliche Hunde kosten je 744 Euro.
Listenhunde in Göttingen
Für einen gefährlichen Hund verlangt Göttingen 744 € im Jahr.
§ 3 Abs. 2: gefährlich sind a) Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen, und b) Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde (Besteuerung ab dem Folgemonat der Feststellung). Der Satz von 744 Euro gilt für Rassehunde nach § 3 Abs. 2 a nur bei Neumeldung ab dem 01.07.2025 (§ 3 Abs. 1 Satz 2); keine Befreiung und keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2).
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Landesrecht für Hunde in Göttingen
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Göttingen trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder steuerfreie Hunde (§ 4 Abs. 1)
- auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstpersonal, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
- Hunde wissenschaftlicher Institute zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
- vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
- Blindenführhunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
- Hunde aus dem Göttinger Tierheim auf Antrag für ein Jahr (§ 4 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte der Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 a)
- Hälfte für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst (§ 5 Abs. 1 b)
- Hälfte für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern (§ 5 Abs. 1 c)
- Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, Zeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 5 Abs. 1 d)
- Hälfte für regelmäßig im Besuchshundedienst gemeinnütziger Organisationen in sozialen Einrichtungen in Göttingen eingesetzte Besuchshunde, mit Bescheinigung (§ 5 Abs. 1 e)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Göttingen, Fachbereich Finanzen (Steuern), Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen, Tel. 0551 400-2404, fd20.5@goettingen.de
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich unter Angabe der Rasse; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 9 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Göttingen ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen (Stadtrecht 2-2)
- Fassung
- Satzung vom 7. Mai 2004 (Amtsblatt vom 25.05.2004), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 14.03.2025 und die 5. Änderungssatzung vom 13.06.2025 …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 132,00 Euro b) für jeden weiteren Hund 240,00 Euro c) für jeden gefährlichen Hund 744,00 Euro
Fragen und Antworten zu Göttingen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Göttingen?
Im Jahr 2026 verlangt Göttingen für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 240 €. Für einen Listenhund werden 744 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Göttingen (Stadtrecht 2-2). Fassung: Satzung vom 7. Mai 2004 (Amtsblatt vom 25.05.2004), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 14.03.2025 und die 5. Änderungssatzung vom 13.06.2025 ….
Was kostet ein zweiter Hund in Göttingen?
Für den zweiten Hund gilt in Göttingen ein Satz von 240 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 372 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 beträgt die Steuer 132 Euro für den ersten Hund und 240 Euro für jeden weiteren Hund; der erste Hund bleibt beim niedrigeren Satz (bei zwei Hunden also 132 Euro plus 240 Euro), gefährliche Hunde kosten je 744 Euro.
Sind Rentner in Göttingen von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Göttingen kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte für regelmäßig im Besuchshundedienst gemeinnütziger Organisationen in sozialen Einrichtungen in Göttingen eingesetzte Besuchshunde, mit Bescheinigung (§ 5 Abs. 1 e). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Göttingen von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Göttingen laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder steuerfreie Hunde (§ 4 Abs. 1), auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstpersonal, bestätigten Jagdaufsehern und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 2), Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 3), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 4), Hunde wissenschaftlicher Institute zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken (§ 4 Abs. 2 Nr. 5), vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 6), Blindenführhunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 7), Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) (§ 4 Abs. 2 Nr. 8) und Hunde aus dem Göttinger Tierheim auf Antrag für ein Jahr (§ 4 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Hälfte der Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 a), Hälfte für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst (§ 5 Abs. 1 b), Hälfte für abgerichtete Hunde von Artisten oder berufsmäßigen Schaustellern (§ 5 Abs. 1 c), Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern, Zeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 5 Abs. 1 d) und Hälfte für regelmäßig im Besuchshundedienst gemeinnütziger Organisationen in sozialen Einrichtungen in Göttingen eingesetzte Besuchshunde, mit Bescheinigung (§ 5 Abs. 1 e). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Göttingen an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Göttingen, Fachbereich Finanzen (Steuern), Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen, Tel. 0551 400-2404, fd20.5@goettingen.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich unter Angabe der Rasse; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft (§ 9 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen
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