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Hundesteuer Osnabrück 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Osnabrück beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 162 € fällig, für jeden weiteren 198 €. Listenhunde kosten 720 € im Jahr.

Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Osnabrück am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.

Hundesteuer Osnabrück 2026 im Überblick

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund162 €
Jeder weitere Hund198 €
Listenhund (gefährlicher Hund)720 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Osnabrück?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Osnabrück

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 5. November 2024 (Ratsbeschluss 05.11.2024), keine spätere Änderung bekannt, gültig ab 01.01.2025 (§ 11)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Osnabrück pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Osnabrück 10 €, pro Tag 0,33 €. Wann der Jahresbetrag von 120 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 600 €, auf zehn Jahre 1.200 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 282 € im Jahr, mit drei Hunden 480 €. Der zweite Hund allein macht 162 € aus.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Osnabrück 6-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 60 € im Monat.

    Osnabrück im Vergleich

    Großstädte wie Osnabrück (etwa 166.257 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.

    Im Vergleich mit 9 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 120 €) liegt Osnabrück genau auf der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Osnabrück 12 € mehr als Oldenburg und 12 € weniger als Göttingen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Hildesheim150 €
    2. Göttingen132 €
    3. Osnabrück120 €
    4. Braunschweig120 €
    5. Oldenburg108 €
    6. Wolfsburg108 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.

    In Osnabrück gilt laut Satzung: Erster Hund 120,00 Euro, zweiter Hund 162,00 Euro, jeder weitere Hund 198,00 Euro jährlich; gefährliche Hunde werden bei der Reihenfolge vorangestellt (§ 3 Abs. 1 und 3).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Osnabrück 720 € im Jahr.

    Jeder gefährliche Hund 720,00 Euro (§ 3 Abs. 1 d); gefährlich sind Hunde, deren Gefährlichkeit die Behörde nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt hat (§ 3 Abs. 2 a), sowie jedenfalls American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier samt Kreuzungen, z. B. American Bullys (§ 3 Abs. 2 b).

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Osnabrück in der Satzung fest.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Steuerfrei: Personen mit Aufenthalt von höchstens zwei Monaten für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 4)
    • Auf Antrag: Diensthunde von Zoll, Polizei oder Bundespolizei (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Auf Antrag: geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen (Merkzeichen H oder Bl) unentbehrlich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
    • Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG mit schriftlichem Nachweis (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
    • Auf Antrag: ehemalige Assistenzhunde, die im Haushalt bleiben, wenn ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
    • Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Die Satzung sieht keine Steuerermäßigungen vor (nur Steuerfreiheit § 4 und Befreiungen § 5)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Osnabrück, Fachbereich Finanzen (FB 20), Team Hundesteuer; Kontakt über Kontaktformular des Serviceportals, keine E-Mail amtlich genannt
    • Frist: binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich anzeigen, mit Rasse und ggf. Chipnummer; Abmeldung binnen einer Woche (§ 8 Abs. 1 und 2)

    Hund online bei der Stadt Osnabrück anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024
    Fassung
    Satzung vom 5. November 2024 (Ratsbeschluss 05.11.2024), keine spätere Änderung bekannt, gültig ab 01.01.2025 (§ 11)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen: Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 120,00 Euro b) für den zweiten Hund 162,00 Euro c) für jeden weiteren Hund 198,00 Euro d) für jeden gefährlichen Hund 720,00 Euro

    Fragen und Antworten zu Osnabrück

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Osnabrück?

    Im Jahr 2026 verlangt Osnabrück für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 162 €, jeder weitere 198 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024. Fassung: Satzung vom 5. November 2024 (Ratsbeschluss 05.11.2024), keine spätere Änderung bekannt, gültig ab 01.01.2025 (§ 11).

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Osnabrück?

    Für den zweiten Hund gilt in Osnabrück ein Satz von 162 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 282 €. Laut Satzung: Erster Hund 120,00 Euro, zweiter Hund 162,00 Euro, jeder weitere Hund 198,00 Euro jährlich; gefährliche Hunde werden bei der Reihenfolge vorangestellt (§ 3 Abs. 1 und 3).

    Muss ich als Rentner in Osnabrück Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Osnabrück kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Osnabrück keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Osnabrück laut Satzung: Steuerfrei: Personen mit Aufenthalt von höchstens zwei Monaten für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 4), Auf Antrag: Diensthunde von Zoll, Polizei oder Bundespolizei (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Auf Antrag: geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen (Merkzeichen H oder Bl) unentbehrlich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), Auf Antrag: Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG mit schriftlichem Nachweis (§ 5 Abs. 1 Nr. 4), Auf Antrag: ehemalige Assistenzhunde, die im Haushalt bleiben, wenn ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird (§ 5 Abs. 1 Nr. 5) und Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Die Satzung sieht keine Steuerermäßigungen vor (nur Steuerfreiheit § 4 und Befreiungen § 5). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Osnabrück an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Osnabrück, Fachbereich Finanzen (FB 20), Team Hundesteuer; Kontakt über Kontaktformular des Serviceportals, keine E-Mail amtlich genannt», und zwar binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich anzeigen, mit Rasse und ggf. Chipnummer; Abmeldung binnen einer Woche (§ 8 Abs. 1 und 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Osnabrück.