Hundesteuer Oldenburg 2026
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Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Oldenburg 108 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 168 €.
Hundehalter in Oldenburg finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Niedersachsen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Die Sätze in Oldenburg
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 108 € |
| Zweiter Hund | 132 € |
| Jeder weitere Hund | 168 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Oldenburg
Hundesteuer pro Jahr in Oldenburg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25. November 1997 (Amtsblatt Weser-Ems vom 12.12.1997, S. 1357), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011 (Amtsblatt Stadt Oldenburg …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Oldenburg pro Monat und über die Jahre
Pro Monat gerechnet sind es in Oldenburg 9 €, pro Tag 0,30 €. Wann der Jahresbetrag von 108 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 540 €, auf zehn Jahre 1.080 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Oldenburg zusammen 240 € im Jahr, also 132 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 408 €.
Oldenburg im Vergleich
Großstädte wie Oldenburg (etwa 177.055 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.
Unter den 9 Städten in Niedersachsen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 120 €. Oldenburg liegt damit unter diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Oldenburg 12 € weniger als Osnabrück und 24 € weniger als Göttingen.
- Hildesheim150 €
- Göttingen132 €
- Osnabrück120 €
- Braunschweig120 €
- Oldenburg108 €
- Wolfsburg108 €
Mehrere Hunde in Oldenburg
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Oldenburg gilt laut Satzung: Erster Hund 108 Euro, zweiter Hund 132 Euro, jeder weitere Hund 168 Euro jährlich (§ 3 Abs. 1).
Gefährliche Hunde und Steuer
Oldenburg verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz und keine Definition gefährlicher Hunde; es gilt die Staffel nach § 3 Abs. 1.
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Landesrecht für Hunde in Oldenburg
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Oldenburg in der Satzung fest.
Wichtig für alle Halter in Oldenburg: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern (§ 4)
- Auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie überwiegend im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde (§ 5 Nr. 1)
- Auf Antrag: Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 5 Nr. 2)
- Auf Antrag: Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind (§ 5 Nr. 3)
- Auf Antrag: Blindenführhunde (§ 5 Nr. 4)
- Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden (§ 5 Nr. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Nr. 1)
- Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund von Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen; entfällt bei Anmeldung eines Zweithundes (§ 6 Nr. 2)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Oldenburg, Fachdienst Finanzen (Erhebung der Steuern und Gebühren); Kontakt laut Serviceportal: servicecenter@stadt-oldenburg.de
- Frist: Beginn und Ende der Hundehaltung binnen 14 Tagen schriftlich bei der Stadt anzeigen (§ 10 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Oldenburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
- Fassung
- Satzung vom 25. November 1997 (Amtsblatt Weser-Ems vom 12.12.1997, S. 1357), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011 (Amtsblatt Stadt Oldenburg …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 108 Euro b) für den zweiten Hund 132 Euro c) für jeden weiteren Hund 168 Euro
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oldenburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Oldenburg für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 168 €. Grundlage ist die Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Fassung: Satzung vom 25. November 1997 (Amtsblatt Weser-Ems vom 12.12.1997, S. 1357), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011 (Amtsblatt Stadt Oldenburg ….
Was kosten zwei Hunde in Oldenburg an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Oldenburg ein Satz von 132 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 240 €. Laut Satzung: Erster Hund 108 Euro, zweiter Hund 132 Euro, jeder weitere Hund 168 Euro jährlich (§ 3 Abs. 1).
Sind Rentner in Oldenburg von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Oldenburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund von Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen; entfällt bei Anmeldung eines Zweithundes (§ 6 Nr. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Oldenburg keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Oldenburg laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten und den Hund anderswo in Deutschland versteuern (§ 4), Auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen sowie überwiegend im öffentlichen Interesse gehaltene Hunde (§ 5 Nr. 1), Auf Antrag: Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 5 Nr. 2), Auf Antrag: Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutzvereinen untergebracht sind (§ 5 Nr. 3), Auf Antrag: Blindenführhunde (§ 5 Nr. 4) und Auf Antrag: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden (§ 5 Nr. 5). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Nr. 1) und Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund von Leistungsempfängern nach SGB II bzw. SGB XII und einkommensmäßig gleichstehenden Personen; entfällt bei Anmeldung eines Zweithundes (§ 6 Nr. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Oldenburg an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Oldenburg, Fachdienst Finanzen (Erhebung der Steuern und Gebühren); Kontakt laut Serviceportal: servicecenter@stadt-oldenburg.de», und zwar Beginn und Ende der Hundehaltung binnen 14 Tagen schriftlich bei der Stadt anzeigen (§ 10 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Weitere Städte in Niedersachsen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Oldenburg. Stand 22.10.2026.