Hundesteuer Braunschweig 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Braunschweig beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Der zweite Hund schlägt mit 204 € zu Buche. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 804 €.
Diese Seite beantwortet die Fragen, die Hundehalter in Braunschweig am häufigsten zur Hundesteuer stellen: wie viel, für welchen Hund, mit welcher Ermäßigung und bis wann anmelden.
Die Sätze in Braunschweig
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 204 € |
| Jeder weitere Hund | 204 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 804 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Braunschweig berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Braunschweig
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 26. April 2005, zuletzt geändert durch Zweite Änderungssatzung vom 29. September 2020 (Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 15 vom 6. November …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Pro Monat gerechnet sind es in Braunschweig 10 €, pro Tag 0,33 €. Wann der Jahresbetrag von 120 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Braunschweig ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 324 € im Jahr, mit drei Hunden 528 €. Der zweite Hund allein macht 204 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in Braunschweig rund 6,7-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 67 € im Monat.
Wie teuer ist Braunschweig?
Großstädte wie Braunschweig (etwa 252.811 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.
Der Median der 9 ausgewerteten Städte in Niedersachsen beträgt 120 €. Der Satz in Braunschweig liegt genau auf diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Braunschweig 12 € mehr als Oldenburg und genauso viel wie Osnabrück.
Mehrere Hunde in Braunschweig
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Braunschweig gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 und 4 wird nach Reihenfolge gestaffelt: 120,00 € für den ersten Hund, 204,00 € für jeden weiteren Hund (bei zwei Hunden also 324,00 € zusammen); gefährliche Hunde 600,00 € für den ersten, 756,00 € für jeden weiteren und 804,00 € für jeden nach dem 31. Dezember 2020 angeschafften gefährlichen Hund.
Listenhunde in Braunschweig
Für einen gefährlichen Hund verlangt Braunschweig 804 € im Jahr.
§ 3 Abs. 3: gefährlich sind Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft eine erhöhte Verletzungsgefahr für Personen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht; jedenfalls Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen mit diesen. Der Listenhund-Wert 600,00 € gilt für den ersten gefährlichen Hund, der vor dem 01.01.2021 angeschafft wurde; für ab 2021 angeschaffte gefährliche Hunde gilt 804,00 € (§ 3 Abs. 1 e).
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Regeln des Landes
Die Hundesteuer regelt Braunschweig selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Niedersachsen die Vorschrift „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Braunschweig trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 4 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten (§ 4 Nr. 2)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl (§ 4 Nr. 3)
- Such-, Spür- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Nr. 4)
- Hunde wissenschaftlicher Institute (§ 4 Nr. 5)
- Hunde in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen (§ 4 Nr. 6)
- Pflegehunde des Tierheims des Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e. V. (§ 4 Nr. 7)
- Hunde, die für blinde, taube oder hilflose Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), nur für den ersten Hund (§ 4 Nr. 8)
- Hunde, die mindestens 3 Monate im Tierheim des Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e. V. waren, für 12 Monate ab Anschaffung (§ 4 Nr. 9)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte der Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 a)
- Hälfte für Hunde an Bord ins Schiffsregister eingetragener Binnenschiffe bei Hauptwohnsitz in Braunschweig (§ 5 Abs. 1 b)
- Hälfte für geprüfte Schutzhunde bei nachgewiesenem gesteigertem Schutzbedürfnis (§ 5 Abs. 1 c)
- Billigkeitsmaßnahme: Steuer für den ersten Hund auf Antrag aus sozialen Gründen auf die Hälfte, in der Regel für zwölf Monate (§ 6)
- gefährlicher Hund aus dem Tierheim Braunschweig: nach Ablauf der Befreiung normaler Steuersatz nach § 3 Abs. 1 a oder b (§ 5 Abs. 2)
- keine Ermäßigung nach § 5 Abs. 1 für gefährliche Hunde; nach § 6 nicht für nach dem 31.12.2004 angeschaffte gefährliche Hunde (§ 8 Abs. 3 und 4)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Braunschweig, Abteilung Steuern (Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer); Bürgertelefon 0531 470-1; steuerabteilung@braunschweig.de
- Frist: innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, unter Angabe der Hunderasse (§ 12 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Braunschweig anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Braunschweig ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29. September 2020 (Stadtrecht …
- Fassung
- Satzung vom 26. April 2005, zuletzt geändert durch Zweite Änderungssatzung vom 29. September 2020 (Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 15 vom 6. November …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt je Kalenderjahr a) für den ersten Hund 120,00 € b) für jeden weiteren Hund 204,00 € c) für den ersten gefährlichen Hund 600,00 € d) jeden weiteren gefährlichen Hund 756,00 €
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Braunschweig für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 204 €. Für einen Listenhund werden 804 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26. April 2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29. September 2020 (Stadtrecht …. Fassung: Satzung vom 26. April 2005, zuletzt geändert durch Zweite Änderungssatzung vom 29. September 2020 (Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 15 vom 6. November ….
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Braunschweig?
Für den zweiten Hund gilt in Braunschweig ein Satz von 204 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 und 4 wird nach Reihenfolge gestaffelt: 120,00 € für den ersten Hund, 204,00 € für jeden weiteren Hund (bei zwei Hunden also 324,00 € zusammen); gefährliche Hunde 600,00 € für den ersten, 756,00 € für jeden weiteren und 804,00 € für jeden nach dem 31. Dezember 2020 angeschafften gefährlichen Hund.
Sind Rentner in Braunschweig von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Braunschweig kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Billigkeitsmaßnahme: Steuer für den ersten Hund auf Antrag aus sozialen Gründen auf die Hälfte, in der Regel für zwölf Monate (§ 6). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Braunschweig von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Braunschweig laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 4 Nr. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten (§ 4 Nr. 2), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl (§ 4 Nr. 3), Such-, Spür- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Nr. 4), Hunde wissenschaftlicher Institute (§ 4 Nr. 5), Hunde in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen (§ 4 Nr. 6), Pflegehunde des Tierheims des Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e. V. (§ 4 Nr. 7), Hunde, die für blinde, taube oder hilflose Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), nur für den ersten Hund (§ 4 Nr. 8) und Hunde, die mindestens 3 Monate im Tierheim des Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e. V. waren, für 12 Monate ab Anschaffung (§ 4 Nr. 9). Ermäßigt wird für: Hälfte der Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 a), Hälfte für Hunde an Bord ins Schiffsregister eingetragener Binnenschiffe bei Hauptwohnsitz in Braunschweig (§ 5 Abs. 1 b), Hälfte für geprüfte Schutzhunde bei nachgewiesenem gesteigertem Schutzbedürfnis (§ 5 Abs. 1 c), Billigkeitsmaßnahme: Steuer für den ersten Hund auf Antrag aus sozialen Gründen auf die Hälfte, in der Regel für zwölf Monate (§ 6), gefährlicher Hund aus dem Tierheim Braunschweig: nach Ablauf der Befreiung normaler Steuersatz nach § 3 Abs. 1 a oder b (§ 5 Abs. 2) und keine Ermäßigung nach § 5 Abs. 1 für gefährliche Hunde; nach § 6 nicht für nach dem 31.12.2004 angeschaffte gefährliche Hunde (§ 8 Abs. 3 und 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Braunschweig an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Braunschweig, Abteilung Steuern (Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer); Bürgertelefon 0531 470-1; steuerabteilung@braunschweig.de», und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, unter Angabe der Hunderasse (§ 12 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Niedersachsen
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Braunschweig. Stand 22.10.2026.