Hundesteuer Hannover 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Hannover 150 € Hundesteuer im Jahr. Für einen zweiten Hund werden 276 € fällig. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 720 €.
Hundehalter in Hannover finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Niedersachsen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Die Sätze in Hannover
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 150 € |
| Zweiter Hund | 276 € |
| Jeder weitere Hund | 276 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 720 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Hannover berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Hannover
Quelle: Satzung · Stand zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (Abl. Hann. 14.12.2023, Nr. 26, S. 101), in Kraft seit 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Hannover pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 12,50 € pro Monat für einen Hund in Hannover. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 150 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 750 € zusammen, in zehn Jahren 1.500 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Zwei Hunde kosten in Hannover zusammen 426 € jährlich (35,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 702 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Hannover rund 4,8-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 60 € pro Monat.
Hannover im Vergleich
Hannover gehört mit rund 522.803 Einwohnern zu den größten Städten Deutschlands. Die Regeln der Satzung gelten für das ganze Stadtgebiet, egal in welchem Stadtteil du wohnst.
Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 90 € bis 174 € für den ersten Hund (Median 150 €, 17 Städte).
Mehrere Hunde in Hannover
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Hannover gilt laut Satzung: erster Hund 150 EUR; jeder weitere Hund 276 EUR; gefährliche Hunde jeweils 720 EUR (§ 3 Abs. 1). Ermäßigte Hunde zählen als Ersthund, steuerfreie Hunde zählen nicht mit (§ 3 Abs. 3).
Listenhunde in Hannover
Für einen gefährlichen Hund verlangt Hannover 720 € im Jahr.
Eigene Rasseliste in der Satzung: Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen; außerdem Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundG festgestellt wurde (§ 3 Abs. 2)
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Landesrecht für Hunde in Hannover
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Niedersachsen führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Hannover trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Aufenthalt bis zwei Monate mit Nachweis der Versteuerung andernorts (§ 5 Abs. 1)
- Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher (§ 5 Abs. 2 Nr. 1)
- Diensthunde von Zoll und Polizei (§ 5 Abs. 2 Nr. 2)
- geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Einheiten (§ 5 Abs. 2 Nr. 3)
- Hunde in Tierheimen (§ 5 Abs. 2 Nr. 4)
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Nachweis (§ 5 Abs. 2 Nr. 5)
- ehemalige Assistenzhunde im Haushalt bei Aufnahme eines neuen Assistenzhundes (§ 5 Abs. 2 Nr. 6)
- Befreiungen auf schriftlichen Antrag (§ 6)
Ermäßigt laut Satzung:
- Zur Vermeidung von Härten für einen Hund je Haushalt auf Antrag Ermäßigung oder Erlass möglich (§ 4 Abs. 1); nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügung- und Hundesteuer
- Frist: innerhalb einer Woche nach der Aufnahme schriftlich; bei Welpen aus eigener Zucht innerhalb einer Woche, nachdem der Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in der ersten Woche des Folgemonats (§ 9 Abs. 1)
- Online: Online-Dienst der Stadt
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005
- Fassung
- zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (Abl. Hann. 14.12.2023, Nr. 26, S. 101), in Kraft seit 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) für den ersten Hund 150,00 € b) für jeden weiteren Hund 276,00 € c) für gefährliche Hunde jeweils 720,00 €.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hannover 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Hannover für den ersten Hund 150 €. Der zweite Hund kostet 276 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005. Fassung: zuletzt geändert durch 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (Abl. Hann. 14.12.2023, Nr. 26, S. 101), in Kraft seit 01.01.2024.
Was kostet ein zweiter Hund in Hannover?
Für den zweiten Hund gilt in Hannover ein Satz von 276 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 426 €. Laut Satzung: erster Hund 150 EUR; jeder weitere Hund 276 EUR; gefährliche Hunde jeweils 720 EUR (§ 3 Abs. 1). Ermäßigte Hunde zählen als Ersthund, steuerfreie Hunde zählen nicht mit (§ 3 Abs. 3).
Gibt es in Hannover eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Hannover kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Hannover keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Hannover laut Satzung: Aufenthalt bis zwei Monate mit Nachweis der Versteuerung andernorts (§ 5 Abs. 1), Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher (§ 5 Abs. 2 Nr. 1), Diensthunde von Zoll und Polizei (§ 5 Abs. 2 Nr. 2), geprüfte Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde anerkannter Einheiten (§ 5 Abs. 2 Nr. 3), Hunde in Tierheimen (§ 5 Abs. 2 Nr. 4), Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Nachweis (§ 5 Abs. 2 Nr. 5), ehemalige Assistenzhunde im Haushalt bei Aufnahme eines neuen Assistenzhundes (§ 5 Abs. 2 Nr. 6) und Befreiungen auf schriftlichen Antrag (§ 6). Ermäßigt wird für: Zur Vermeidung von Härten für einen Hund je Haushalt auf Antrag Ermäßigung oder Erlass möglich (§ 4 Abs. 1); nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Hannover an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügung- und Hundesteuer», und zwar innerhalb einer Woche nach der Aufnahme schriftlich; bei Welpen aus eigener Zucht innerhalb einer Woche, nachdem der Hund drei Monate alt ist; bei Zuzug in der ersten Woche des Folgemonats (§ 9 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Hannover redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.