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Hundesteuer Salzgitter 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Salzgitter kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 100 €. Der zweite Hund kostet 140 €, jeder weitere 180 €.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Salzgitter bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

Hundesteuer Salzgitter 2026 im Überblick

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund100 €
Zweiter Hund140 €
Jeder weitere Hund180 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Salzgitter

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Salzgitter

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 07.12.1995 (Amtsblatt Nr. 29 für die Stadt Salzgitter S. 163), in Kraft 01.01.1996

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Salzgitter 8,33 € Steuer, am Tag sind es 0,27 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Salzgitter ergeben nach heutigem Satz 500 €, zehn Jahre 1.000 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Salzgitter zusammen 240 € im Jahr, also 140 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 420 €.

    Wie teuer ist Salzgitter?

    Bei rund 104.433 Einwohnern zählt Salzgitter zu den Großstädten. Für Hundehalter gilt die Satzung der Stadt, nicht die eines Landkreises.

    Im Vergleich mit 30 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 99,50 €) liegt Salzgitter genau auf der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Salzgitter 50 € weniger als Hildesheim und 8 € weniger als Wolfsburg.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Hildesheim150 €
    2. Göttingen132 €
    3. Wilhelmshaven120 €
    4. Wolfsburg108 €
    5. Delmenhorst108 €
    6. Salzgitter100 €

    Mehrere Hunde in Salzgitter

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Salzgitter gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz mit der Position des Hundes: 100 Euro für den ersten, 140 Euro für den zweiten und 180 Euro für jeden weiteren Hund im Jahr; bei zwei Hunden also 100 Euro plus 140 Euro.

    Listenhunde in Salzgitter

    Salzgitter verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz und keine Bestimmung gefährlicher Hunde oder Listenhunde.

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Was in Niedersachsen für Hundehalter gilt

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Salzgitter in der Satzung fest.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 4)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen sowie Diensthunde nach Dienstende (§ 5 Nr. 1 und 2)
    • Gebrauchshunde von Forst-, Jagdaufsichts- und Feldschutzkräften (§ 5 Nr. 3)
    • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten (§ 5 Nr. 4)
    • Hunde wissenschaftlicher Institute (§ 5 Nr. 5)
    • Hunde vorübergehend in Tierschutzvereins-Anstalten (§ 5 Nr. 6)
    • Blindenführhunde (§ 5 Nr. 7)
    • Ein Hund, der zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich ist (§ 5 Nr. 8)
    • Herdengebrauchshunde (§ 5 Nr. 9)
    • Hunde im Bewachungsgewerbe, Hunde von Artisten/Schaustellern, Hunde im angemeldeten Hundehandel (§ 5 Nr. 10 bis 12)
    • Hunde aus dem Tierheim Salzgitter: 18 Monate ab Anschaffungsmonat (§ 5 Nr. 13)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 6 Nr. 1)
    • Halbe Steuer für Melde-, Schutz- oder Fährtenhunde mit anerkannter Leistungsprüfung, Zeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 6 Nr. 2)
    • Halbe Steuer für Halter mit Einkommen, das 20 v.H. des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt (Wortlaut der Lesefassung) (§ 6 Nr. 3)
    • Vergünstigung ab dem Monat des Antragseingangs (§ 7 Abs. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Salzgitter, Fachdienst Haushalt und Finanzen, Team Steuern (oder Bürgercenter), haushaltundfinanzen@stadt.salzgitter.de
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Salzgitter ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Salzgitter
    Fassung
    Satzung vom 07.12.1995 (Amtsblatt Nr. 29 für die Stadt Salzgitter S. 163), in Kraft 01.01.1996
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 100,00 Euro b) für den zweiten Hund 140,00 Euro c) für jeden weiteren Hund 180,00 Euro

    Die 5 häufigsten Fragen

    Wie hoch ist die Hundesteuer in Salzgitter 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Salzgitter für den ersten Hund 100 €. Der zweite Hund kostet 140 €, jeder weitere 180 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Salzgitter. Fassung: Satzung vom 07.12.1995 (Amtsblatt Nr. 29 für die Stadt Salzgitter S. 163), in Kraft 01.01.1996.

    Was kosten zwei Hunde in Salzgitter an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Salzgitter ein Satz von 140 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 240 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz mit der Position des Hundes: 100 Euro für den ersten, 140 Euro für den zweiten und 180 Euro für jeden weiteren Hund im Jahr; bei zwei Hunden also 100 Euro plus 140 Euro.

    Sind Rentner in Salzgitter von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Salzgitter kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für Halter mit Einkommen, das 20 v.H. des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt (Wortlaut der Lesefassung) (§ 6 Nr. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Salzgitter keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Salzgitter laut Satzung: Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 4), Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen sowie Diensthunde nach Dienstende (§ 5 Nr. 1 und 2), Gebrauchshunde von Forst-, Jagdaufsichts- und Feldschutzkräften (§ 5 Nr. 3), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Einheiten (§ 5 Nr. 4), Hunde wissenschaftlicher Institute (§ 5 Nr. 5), Hunde vorübergehend in Tierschutzvereins-Anstalten (§ 5 Nr. 6), Blindenführhunde (§ 5 Nr. 7), Ein Hund, der zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich ist (§ 5 Nr. 8), Herdengebrauchshunde (§ 5 Nr. 9), Hunde im Bewachungsgewerbe, Hunde von Artisten/Schaustellern, Hunde im angemeldeten Hundehandel (§ 5 Nr. 10 bis 12) und Hunde aus dem Tierheim Salzgitter: 18 Monate ab Anschaffungsmonat (§ 5 Nr. 13). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (§ 6 Nr. 1), Halbe Steuer für Melde-, Schutz- oder Fährtenhunde mit anerkannter Leistungsprüfung, Zeugnis nicht älter als zwei Jahre (§ 6 Nr. 2), Halbe Steuer für Halter mit Einkommen, das 20 v.H. des Sozialhilferegelsatzes nicht übersteigt (Wortlaut der Lesefassung) (§ 6 Nr. 3) und Vergünstigung ab dem Monat des Antragseingangs (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Salzgitter an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Salzgitter, Fachdienst Haushalt und Finanzen, Team Steuern (oder Bürgercenter), haushaltundfinanzen@stadt.salzgitter.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Salzgitter. Stand 22.10.2026.