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Hundesteuer Wolfsburg 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Wolfsburg beträgt 2026 für den ersten Hund 108 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 144 € fällig, für jeden weiteren 168 €.

Hundehalter in Wolfsburg finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Niedersachsen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

So hoch ist die Hundesteuer in Wolfsburg

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund168 €

Hundesteuer für Wolfsburg berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Wolfsburg

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 28.01.1981 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023, in Kraft ab 01.06.2023

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Wolfsburg pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 9 € pro Monat für einen Hund in Wolfsburg. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 108 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 540 € zusammen, in zehn Jahren 1.080 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Mit einem zweiten Hund zahlst du in Wolfsburg zusammen 252 € im Jahr, also 144 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 420 €.

    Wie teuer ist Wolfsburg?

    Wolfsburg ist mit rund 129.813 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.

    Im Vergleich mit 9 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 120 €) liegt Wolfsburg unter der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Wolfsburg 24 € weniger als Göttingen und 12 € weniger als Osnabrück.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Niedersachsen
    1. Hildesheim150 €
    2. Göttingen132 €
    3. Osnabrück120 €
    4. Wolfsburg108 €
    5. Oldenburg108 €
    6. Delmenhorst108 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Wolfsburg gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 108 Euro für den ersten, 144 Euro für den zweiten und 168 Euro für jeden weiteren Hund; der erste Hund bleibt beim niedrigeren Satz (bei zwei Hunden also 108 Euro plus 144 Euro).

    Listenhunde in Wolfsburg

    Wolfsburg verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen

    Regeln des Landes

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Niedersachsen fest. Grundlage ist „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Wolfsburg in der Satzung fest.

    Eine Hundehaftpflicht ist in Niedersachsen für jeden Hund Pflicht, nicht nur für Listenhunde.

    Alle Regeln und Städte in Niedersachsen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder steuerfreie Hunde (§ 4 Abs. 1)
    • auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
    • Gebrauchshunde von Forstbeamten sowie erforderliche Hunde des vom Rat bestellten Kreisjägermeisters (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
    • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
    • Hunde wissenschaftlicher Institute (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
    • vorübergehend in Tierschutzvereins-Anstalten untergebrachte Hunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
    • Hunde von Bewachungsunternehmen/berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst sowie für den Betriebszweck zwingend notwendige Hunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
    • Herdengebrauchshunde berufsmäßiger Schäfer oder Hirten (§ 4 Abs. 2 Nr. 7)
    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
    • Befreiungsantrag ist jährlich mit Nachweis zu wiederholen (§ 4 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte der Steuer auf Antrag für Hunde aus einem Wolfsburger Tierheim, befristet auf ein Jahr (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
    • Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
    • ermäßigte Hunde gelten bei der Zählung als erste Hunde (§ 3 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Finanzen – Steuerwesen (Hundesteuer), hundesteuer@stadt.wolfsburg.de
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Wolfsburg anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg
    Fassung
    Satzung vom 28.01.1981 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023, in Kraft ab 01.06.2023
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich: für den ersten Hund 108,00 EUR, für den zweiten Hund 144,00 EUR und für jeden weiteren Hund 168,00 EUR.

    Fragen und Antworten zu Wolfsburg

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wolfsburg?

    Im Jahr 2026 verlangt Wolfsburg für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 144 €, jeder weitere 168 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Wolfsburg. Fassung: Satzung vom 28.01.1981 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 17.05.2023, in Kraft ab 01.06.2023.

    Was kostet ein zweiter Hund in Wolfsburg?

    Für den zweiten Hund gilt in Wolfsburg ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 252 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 108 Euro für den ersten, 144 Euro für den zweiten und 168 Euro für jeden weiteren Hund; der erste Hund bleibt beim niedrigeren Satz (bei zwei Hunden also 108 Euro plus 144 Euro).

    Gibt es in Wolfsburg eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Wolfsburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Wolfsburg keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Wolfsburg laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder steuerfreie Hunde (§ 4 Abs. 1), auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten sowie erforderliche Hunde des vom Rat bestellten Kreisjägermeisters (§ 4 Abs. 2 Nr. 2), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 4 Abs. 2 Nr. 3), Hunde wissenschaftlicher Institute (§ 4 Abs. 2 Nr. 4), vorübergehend in Tierschutzvereins-Anstalten untergebrachte Hunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 5), Hunde von Bewachungsunternehmen/berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst sowie für den Betriebszweck zwingend notwendige Hunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 6), Herdengebrauchshunde berufsmäßiger Schäfer oder Hirten (§ 4 Abs. 2 Nr. 7), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) unentbehrlich sind (§ 4 Abs. 2 Nr. 8) und Befreiungsantrag ist jährlich mit Nachweis zu wiederholen (§ 4 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Hälfte der Steuer auf Antrag für Hunde aus einem Wolfsburger Tierheim, befristet auf ein Jahr (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und ermäßigte Hunde gelten bei der Zählung als erste Hunde (§ 3 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Wolfsburg anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Wolfsburg, Geschäftsbereich Finanzen – Steuerwesen (Hundesteuer), hundesteuer@stadt.wolfsburg.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen

    Alle Städte in Niedersachsen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Wolfsburg. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.