Hundesteuer Wilhelmshaven 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Wilhelmshaven 2026 eine Hundesteuer von 120 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 180 €.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Wilhelmshaven staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
Die Sätze in Wilhelmshaven
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 120 € |
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Wilhelmshaven
Hundesteuer pro Jahr in Wilhelmshaven
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.11.1994, in Kraft ab 01.01.1995, zuletzt geändert durch die fünfte Änderung vom 28.11.2012, in Kraft ab 01.01.2013
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Pro Monat gerechnet sind es in Wilhelmshaven 10 €, pro Tag 0,33 €. Wann der Jahresbetrag von 120 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Wilhelmshaven ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 300 € im Jahr, mit drei Hunden 480 €. Der zweite Hund allein macht 180 € aus.
Einordnung im Vergleich
In Mittelstädten wie Wilhelmshaven (etwa 75.324 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Im Vergleich mit 9 erfassten Städten in Niedersachsen (Median 120 €) liegt Wilhelmshaven genau auf der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Wilhelmshaven 12 € mehr als Delmenhorst und 30 € weniger als Hildesheim.
- Hildesheim150 €
- Göttingen132 €
- Wilhelmshaven120 €
- Osnabrück120 €
- Delmenhorst108 €
- Wolfsburg108 €
Zweithund und weitere Hunde
Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.
In Wilhelmshaven gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 180 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde werden bei der Anzahl nicht angesetzt (§ 3 Abs. 2).
Was für Listenhunde gilt
Wilhelmshaven verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Niedersachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Niedersachsen
Was in Niedersachsen für Hundehalter gilt
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Wilhelmshaven das Landesrecht in Niedersachsen, vor allem „Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Niedersachsen nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Wilhelmshaven in der Satzung fest.
Wichtig für alle Halter in Wilhelmshaven: Niedersachsen schreibt die Hundehaftpflicht für jeden Hund vor.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und nachweislich in Deutschland versteuerte Hunde (§ 4 Abs. 1)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten sowie dienstlich verwendete Hunde von Zoll, Polizei oder Bundespolizei, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
- Blindenführhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, Gl oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Finanzen, Hundesteuer, Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven (Rathaus 1. Etage, Zimmer 162); E-Mail auf der amtlichen Seite nicht ausgelesen
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft (§ 9 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Wilhelmshaven (Lesefassung, Stand 01.01.2013)
- Fassung
- Satzung vom 22.11.1994, in Kraft ab 01.01.1995, zuletzt geändert durch die fünfte Änderung vom 28.11.2012, in Kraft ab 01.01.2013
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 120,- Euro b) für jeden weiteren Hund 180,- Euro (2) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 4), werden bei der Anrechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt.
Fragen und Antworten zu Wilhelmshaven
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wilhelmshaven?
Im Jahr 2026 verlangt Wilhelmshaven für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 180 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Wilhelmshaven (Lesefassung, Stand 01.01.2013). Fassung: Satzung vom 22.11.1994, in Kraft ab 01.01.1995, zuletzt geändert durch die fünfte Änderung vom 28.11.2012, in Kraft ab 01.01.2013.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Wilhelmshaven?
Für den zweiten Hund gilt in Wilhelmshaven ein Satz von 180 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 300 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro und jeder weitere Hund 180 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde werden bei der Anzahl nicht angesetzt (§ 3 Abs. 2).
Gibt es in Wilhelmshaven eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Wilhelmshaven kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Wilhelmshaven?
Steuerfrei sind in Wilhelmshaven laut Satzung: Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte und nachweislich in Deutschland versteuerte Hunde (§ 4 Abs. 1), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten sowie dienstlich verwendete Hunde von Zoll, Polizei oder Bundespolizei, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 2), Blindenführhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 3) und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, Gl oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 2 Nr. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Wilhelmshaven an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Finanzen, Hundesteuer, Rathausplatz 1, 26382 Wilhelmshaven (Rathaus 1. Etage, Zimmer 162); E-Mail auf der amtlichen Seite nicht ausgelesen», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats als angeschafft (§ 9 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Niedersachsen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Wilhelmshaven redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.