Hundesteuer in Hamburg 2026
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Kurze Antwort
In Hamburg regelt ein Landesgesetz die Hundesteuer für das ganze Land. Der Satz für den ersten Hund beträgt 90 € im Jahr.

Hundesteuer Hamburg: die Sätze
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 90 € |
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
Hundesteuer in Hamburg berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Hamburg
Quelle: Satzung · Stand Hundesteuergesetz Hamburg (Ausgangsfassung 1995, Dokument jlr-HuStGHA1995rahmen)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Wer in Hamburg einen Hund hält, hat es mit zwei Ebenen zu tun: der Satzung seiner Gemeinde für die Steuer und dem Hundegesetz des Landes für Pflichten.
In Hamburg ist das anders: Stadt und Land sind dasselbe, die Hundesteuer steht deshalb in einem Landesgesetz.
Regeln aus dem Hundegesetz
Listenhunde
Rasseliste vorhanden
Gefährliche Hunde, unwiderlegbar (immer gefährlich): (American) Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Mischlinge mit diesen Rassen
Erlaubnispflicht (§ 14 HundeG); Erlaubnis bzw. Antragsbescheinigung im Original mitführen; Leinen- und Maulkorbpflicht; Freistellungen für Bullterrier aus der alten Hundeverordnung (vor 1.4.2006) gelten weiter
Gefährliche Hunde, widerlegbar (Freistellung nach Wesenstest möglich): Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und entsprechende Mischlinge
Gelten als gefährlich, solange keine Freistellung nach bestandenem Wesenstest vorliegt; Rottweiler ohne Freistellung mit Maulkorb und Leine führen und unverzüglich beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt anmelden
Haftpflicht
Pflicht für alle Hunde
Mindestdeckung: 1 Million Euro, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro
Sachkunde
Kein allgemeiner Sachkundenachweis für alle Halter genannt; wer von der allgemeinen Anleinpflicht befreit werden will, muss eine Gehorsamsprüfung bei anerkannten Sachverständigen (oder eine gleichwertige Prüfung, z. B. Hundeführerschein, Begleithundprüfung) nachweisen
Chip und Register
alle Hunde (Ausnahme nur aus zwingenden medizinischen Gründen mit Attest)
Register: Hamburger Hunderegister (Pflicht für alle Hunde, Anmeldung binnen 2 Wochen bzw. bei Welpen ab 3 Monaten; gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer)
Grundlage: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) mit Durchführungsverordnung (HundeGDVO), In Kraft seit 1. April 2006; Pflichten zu Chip, Haftpflicht und Hunderegister seit 1. Januar 2007 (laut Behörde für Justiz und Verbraucherschutz; Infoblätter Stand 01/2026). Konsolidierter Text auf landesrecht-hamburg.de beim Abruf nicht erreichbar · abgerufen am 22.10.2026
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hamburg?
In Hamburg regelt ein Landesgesetz die Hundesteuer für das ganze Land. Der Satz für den ersten Hund beträgt 90 € im Jahr.
Welche Hunde sind in Hamburg Listenhunde?
Hamburg führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde, unwiderlegbar (immer gefährlich): (American) Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Mischlinge mit diesen Rassen. Gefährliche Hunde, widerlegbar (Freistellung nach Wesenstest möglich): Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und entsprechende Mischlinge. Grundlage: Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) mit Durchführungsverordnung (HundeGDVO).
Ist eine Hundehaftpflicht in Hamburg Pflicht?
Ja. Hamburg schreibt für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung vor. Mindestdeckung: 1 Million Euro, Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro.
Wie hoch ist die Kampfhundesteuer in Hamburg?
In den 1 ausgewerteten Städten in Hamburg kostet ein Listenhund zwischen 600 € und 600 € im Jahr. Einige Städte verlangen keinen erhöhten Satz.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Hamburg?
In den Städten in Hamburg, deren Satzung wir ausgewertet haben, gibt es für 2026 keine neue Fassung. Ändert eine Stadt ihre Sätze, aktualisieren wir die Seite mit dem neuen Stand.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.