Hundesteuer in Schleswig-Holstein 2026
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Kurze Antwort
Eine einheitliche Hundesteuer in Schleswig-Holstein gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 1 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 156 € und 156 €, in der Mitte bei 156 €.

Wer in Schleswig-Holstein einen Hund hält, hat es mit zwei Ebenen zu tun: der Satzung seiner Gemeinde für die Steuer und dem Hundegesetz des Landes für Pflichten.
Was das Land vorschreibt
Listenhunde
Keine Rasseliste, Einstufung im Einzelfall
Gefährliche Hunde nach Einzelfallprüfung (§ 7 HundeG)
Einstufung durch Gemeinde/Amt nach Vorfall (Biss, gefahrdrohendes Anspringen, Hetzen/Reißen von Tieren); danach Haltung nur mit Erlaubnis, Sachkundeprüfung, Pflicht-Haftpflicht, Maulkorbpflicht (Befreiung per Wesenstest nach § 13); Rückstufung frühestens nach zwei Jahren mit Wesenstest und tierärztlicher Begutachtung
Haftpflicht
Pflicht für: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'); zwingend für Halter von als gefährlich eingestuften Hunden
Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden
Sachkunde
nur Halter von als gefährlich eingestuften Hunden (theoretische und praktische Prüfung mit dem Hund); für alle anderen freiwillig, Gemeinden können dafür Hundesteuerermäßigung gewähren
Chip und Register
alle Hunde, die älter als drei Monate sind (Mikrochip nach ISO 11784/11785); zusätzlich Halterkennzeichnung am Halsband
Grundlage: Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz – HundeG) Schleswig-Holstein, mit Verwaltungsvorschrift VwV-HundeG, In Kraft seit 1. Januar 2016 (löste das GefHG ab); Landesportal-Seite zuletzt aktualisiert 14.03.2025. Konsolidierter Text auf gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de beim Abruf nicht erreichbar · abgerufen am 22.10.2026
Städte in Schleswig-Holstein im Vergleich
| Stadt | 1. Hund | 2. Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| Lübeck | 156 € | 156 € | 684 € |
Für 20 weitere Städte in Schleswig-Holstein werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.
Die 5 häufigsten Fragen in Schleswig-Holstein
Was kostet die Hundesteuer in Schleswig-Holstein?
Eine einheitliche Hundesteuer in Schleswig-Holstein gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 1 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 156 € und 156 €, in der Mitte bei 156 €.
Welche Rassen gelten in Schleswig-Holstein als gefährlich?
Schleswig-Holstein hat keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, wird im Einzelfall entschieden, etwa nach einem Beißvorfall. Grundlage: Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz – HundeG) Schleswig-Holstein, mit Verwaltungsvorschrift VwV-HundeG.
Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Hundehaftpflicht?
Nicht für alle Hunde. Schleswig-Holstein verlangt eine Haftpflichtversicherung für: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'); zwingend für Halter von als gefährlich eingestuften Hunden. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden.
Was kostet ein Listenhund in Schleswig-Holstein an Steuer?
In den 1 ausgewerteten Städten in Schleswig-Holstein kostet ein Listenhund zwischen 684 € und 684 € im Jahr. Einige Städte verlangen keinen erhöhten Satz.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter in Schleswig-Holstein?
In den Städten in Schleswig-Holstein, deren Satzung wir ausgewertet haben, gibt es für 2026 keine neue Fassung. Ändert eine Stadt ihre Sätze, aktualisieren wir die Seite mit dem neuen Stand.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.