Hundesteuer Pinneberg 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Pinneberg beträgt 2026 für den ersten Hund 144 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 180 €, jeder weitere 240 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 690 €.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Pinneberg bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
So hoch ist die Hundesteuer in Pinneberg
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 144 € |
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 690 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Pinneberg berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Pinneberg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 05.11.2025 (Beschluss der Ratsversammlung vom 16.10.2025), in Kraft ab 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Rechnest du die 144 € im Jahr herunter, landest du bei 12 € im Monat oder 0,39 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 720 €, auf zehn Jahre 1.440 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Zwei Hunde kosten in Pinneberg zusammen 324 € jährlich (27 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 564 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Pinneberg rund 4,8-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 57,50 € pro Monat.
Wie teuer ist Pinneberg?
Pinneberg zählt etwa 44.941 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Im Vergleich mit 7 erfassten Städten in Schleswig-Holstein (Median 132 €) liegt Pinneberg über der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Pinneberg 24 € mehr als Elmshorn und 14 € mehr als Neumünster.
- Lübeck156 €
- Pinneberg144 €
- Flensburg132 €
- Neumünster130 €
- Elmshorn120 €
- Norderstedt105 €
Mehrere Hunde in Pinneberg
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Pinneberg gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 144 Euro, der zweite Hund 180 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 3).
Listenhunde in Pinneberg
Für einen gefährlichen Hund verlangt Pinneberg 690 € im Jahr.
Gefährlich im Sinne der Satzung sind nur Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall durch die Ordnungsbehörde nach § 7 Abs. 1 bis 3 HundeG Schleswig-Holstein festgestellt wurde (auch Feststellungen anderer Bundesländer); sie kosten 690 Euro als erster und 900 Euro als zweiter und jeder weitere Hund (§ 4 Abs. 2, § 5) und erhalten keine Ermäßigung oder Befreiung (§ 9 Abs. 4).
Welche Hunde in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Schleswig-Holstein
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Schleswig-Holstein fest. Grundlage ist „Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Pinneberg in der Satzung fest.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Schleswig-Holstein nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 8 Abs. 1 a)
- Gebrauchshunde von Forst-, Jagdaufsichts- und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl (§ 8 Abs. 1 b)
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 8 Abs. 1 c)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 8 Abs. 1 d)
- Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 8 Abs. 1 e)
- Anerkannte Assistenzhunde mit bestandener Assistenzhund-Team-Prüfung, nur als Ersthund (§ 8 Abs. 1 f)
- Erste Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H) (§ 8 Abs. 1 g)
- Abgerichtete Hunde für artistische oder schaustellerische Berufsarbeit (§ 8 Abs. 1 h)
- Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 8 Abs. 3)
- Hunde vom Tierschutzverein Elmshorn und Umgebung e.V.: auf Antrag für ein Jahr (§ 8 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 a)
- Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen (§ 6 b)
- Halbe Steuer für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwachkräften im Wachdienst (§ 6 c)
- Halbe Steuer für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit anerkannter Leistungsprüfung, Zeugnis höchstens zwei Jahre alt (§ 6 d)
- Halbe Steuer für anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz (§ 6 e)
- Halbe Steuer für den ersten Hund bei Einkommen bis zur Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII, jeweils für ein Jahr (§ 6 f)
- Gewerbsmäßige Hundehändler versteuern auf Antrag nur den ersten und zweiten Hund (§ 7 Abs. 1)
- Anerkannte Züchter zahlen auf Antrag die halbe Steuer, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund (§ 7 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Pinneberg, Fachdienst Finanzen, Sachgebiet Steuern (§ 5 Abs. 3); Formular «An- und Abmeldung Hund» auf pinneberg.de/rathaus/anliegen/finanzen
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen 14 Tagen (§ 11 Abs. 2)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Pinneberg ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Pinneberg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung 2025), Ortsrecht Nr. 2.20, Stand 11.25
- Fassung
- Satzung vom 05.11.2025 (Beschluss der Ratsversammlung vom 16.10.2025), in Kraft ab 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 144,00 € für den zweiten Hund 180,00 € für jeden weiteren Hund 240,00 € (2) Die Steuer für gefährliche Hunde nach § 5 beträgt jährlich für den ersten Hund 690,00 € für den zweiten und jeden weiteren Hund 900,00 €
Fragen und Antworten zu Pinneberg
Was kostet die Hundesteuer in Pinneberg 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Pinneberg für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 180 €, jeder weitere 240 €. Für einen Listenhund werden 690 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Pinneberg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung 2025), Ortsrecht Nr. 2.20, Stand 11.25. Fassung: Satzung vom 05.11.2025 (Beschluss der Ratsversammlung vom 16.10.2025), in Kraft ab 01.01.2026.
Was kosten zwei Hunde in Pinneberg an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Pinneberg ein Satz von 180 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 324 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 144 Euro, der zweite Hund 180 Euro und jeder weitere Hund 240 Euro im Jahr; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 3).
Sind Rentner in Pinneberg von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Pinneberg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbe Steuer für den ersten Hund bei Einkommen bis zur Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII, jeweils für ein Jahr (§ 6 f). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Pinneberg von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Pinneberg laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 8 Abs. 1 a), Gebrauchshunde von Forst-, Jagdaufsichts- und Feldschutzkräften in erforderlicher Anzahl (§ 8 Abs. 1 b), Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 8 Abs. 1 c), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten (§ 8 Abs. 1 d), Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 8 Abs. 1 e), Anerkannte Assistenzhunde mit bestandener Assistenzhund-Team-Prüfung, nur als Ersthund (§ 8 Abs. 1 f), Erste Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H) (§ 8 Abs. 1 g), Abgerichtete Hunde für artistische oder schaustellerische Berufsarbeit (§ 8 Abs. 1 h), Hunde von Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt, wenn anderswo versteuert (§ 8 Abs. 3) und Hunde vom Tierschutzverein Elmshorn und Umgebung e.V.: auf Antrag für ein Jahr (§ 8 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 a), Halbe Steuer für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen (§ 6 b), Halbe Steuer für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder berufsmäßigen Einzelwachkräften im Wachdienst (§ 6 c), Halbe Steuer für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit anerkannter Leistungsprüfung, Zeugnis höchstens zwei Jahre alt (§ 6 d), Halbe Steuer für anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und nachgewiesenem Einsatz (§ 6 e), Halbe Steuer für den ersten Hund bei Einkommen bis zur Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII, jeweils für ein Jahr (§ 6 f), Gewerbsmäßige Hundehändler versteuern auf Antrag nur den ersten und zweiten Hund (§ 7 Abs. 1) und Anerkannte Züchter zahlen auf Antrag die halbe Steuer, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund (§ 7 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Pinneberg anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Pinneberg, Fachdienst Finanzen, Sachgebiet Steuern (§ 5 Abs. 3); Formular «An- und Abmeldung Hund» auf pinneberg.de/rathaus/anliegen/finanzen», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug (§ 11 Abs. 1); Abmeldung ebenfalls binnen 14 Tagen (§ 11 Abs. 2). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Schleswig-Holstein
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Pinneberg.