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Hundesteuer Elmshorn 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Elmshorn 120 € Hundesteuer. Für den zweiten Hund werden 132 € fällig, für jeden weiteren 150 €. Listenhunde kosten 540 € im Jahr.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Elmshorn, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

So hoch ist die Hundesteuer in Elmshorn

Hundesteuer Elmshorn 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund150 €
Listenhund (gefährlicher Hund)540 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Elmshorn?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Elmshorn

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 15.12.2025 (Beschluss des Stadtverordneten-Kollegiums vom 11.12.2025), ersetzt die Hundesteuersatzung vom 29.09.2023, gültig ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Rechnest du die 120 € im Jahr herunter, landest du bei 10 € im Monat oder 0,33 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 600 €, auf zehn Jahre 1.200 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Zwei Hunde kosten in Elmshorn zusammen 252 € jährlich (21 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 402 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Elmshorn rund 4,5-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 45 € im Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Elmshorn zählt etwa 51.375 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.

    Im Vergleich mit 7 erfassten Städten in Schleswig-Holstein (Median 132 €) liegt Elmshorn unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Elmshorn 24 € weniger als Pinneberg und 10 € weniger als Neumünster.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Schleswig-Holstein
    1. Lübeck156 €
    2. Pinneberg144 €
    3. Flensburg132 €
    4. Neumünster130 €
    5. Elmshorn120 €
    6. Norderstedt105 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Elmshorn gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite Hund 132 Euro und jeder weitere Hund 150 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 3).

    Listenhunde in Elmshorn

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Elmshorn 540 € im Jahr.

    Für jeden gefährlichen Hund gilt ein Satz von 540 Euro jährlich (§ 4 Abs. 2); gefährlich sind Hunde, die die Voraussetzungen nach § 7 des Hundegesetzes Schleswig-Holstein erfüllen und von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft wurden (§ 1 Abs. 2) – maßgeblich ist also die behördliche Einstufung, keine Rasseliste. Der erhöhte Satz gilt ab dem Folgemonat der Einstufung bis zum Vormonat ihrer Aufhebung (§ 4 Abs. 2).

    Welche Hunde in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Schleswig-Holstein

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Elmshorn selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Schleswig-Holstein die Vorschrift „Gesetz über das Halten von Hunden“.

    Schleswig-Holstein führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Elmshorn trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein nicht; geregelt ist: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Schleswig-Holstein

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Elmshorn aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 5 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen mit Merkzeichen Bl, Gl oder H dienen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2)
    • Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Feldschutzkräften, Herdengebrauchshunde, Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten, geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt), Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe sowie vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde, jeweils auf Antrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 bis 7)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 200 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3)
    • Ermäßigung auf die Hälfte für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die zu Jagdzwecken verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 4)
    • Gewerbsmäßige Hundehändler versteuern zwei Hunde zu den Sätzen für den ersten und zweiten Hund; weitere Hunde unter sechs Monaten im Besitz steuerfrei (§ 6 Abs. 2)
    • Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse: je Zuchthund die Hälfte der Steuer nach § 4 Abs. 1, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund, auf Antrag (§ 7)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadt Elmshorn, Amt für Finanzen, Schulstr. 15-17, 25335 Elmshorn, E-Mail amtfuerfinanzen@elmshorn.de (laut DSGVO-Informationsblatt Hundesteuer der Stadt); Anmeldung per Formular per Post, Fax oder im Rathaus
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft; bei Pflege/Probe nach Ablauf von zwei vollen Monaten (§ 10 Abs. 1, § 3 Abs. 2); Abmeldung ebenfalls binnen 14 Tagen (§ 10 Abs. 3)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung einer Hundesteuer (HundStS), Sammlung des Ortsrechts Nr. 7.30
    Fassung
    Satzung vom 15.12.2025 (Beschluss des Stadtverordneten-Kollegiums vom 11.12.2025), ersetzt die Hundesteuersatzung vom 29.09.2023, gültig ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich: für den ersten Hund 120,00 € für den zweiten Hund 132,00 € für jeden weiteren Hund 150,00 € (2) Die Steuer für jeden gefährlichen Hund im Sinne des § 1 beträgt jährlich: 540,00 €

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Elmshorn 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Elmshorn für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 132 €, jeder weitere 150 €. Für einen Listenhund werden 540 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung einer Hundesteuer (HundStS), Sammlung des Ortsrechts Nr. 7.30. Fassung: Satzung vom 15.12.2025 (Beschluss des Stadtverordneten-Kollegiums vom 11.12.2025), ersetzt die Hundesteuersatzung vom 29.09.2023, gültig ab 01.01.2026.

    Was kostet ein zweiter Hund in Elmshorn?

    Für den zweiten Hund gilt in Elmshorn ein Satz von 132 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 252 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 kostet der erste Hund 120 Euro, der zweite Hund 132 Euro und jeder weitere Hund 150 Euro im Jahr; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 3).

    Muss ich als Rentner in Elmshorn Hundesteuer zahlen?

    Das Alter allein ist in Elmshorn kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Elmshorn?

    Steuerfrei sind in Elmshorn laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Elmshorn aufhalten, wenn sie anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind (§ 5 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen mit Merkzeichen Bl, Gl oder H dienen, auf Antrag (§ 5 Abs. 2) und Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Feldschutzkräften, Herdengebrauchshunde, Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten, geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt), Hunde an Bord registrierter Binnenschiffe sowie vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde, jeweils auf Antrag (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 bis 7). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 200 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen oder berufsmäßiger Einzelwächter im Wachdienst, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 3), Ermäßigung auf die Hälfte für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die zu Jagdzwecken verwendet werden, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 4), Gewerbsmäßige Hundehändler versteuern zwei Hunde zu den Sätzen für den ersten und zweiten Hund; weitere Hunde unter sechs Monaten im Besitz steuerfrei (§ 6 Abs. 2) und Zwingersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Zuchthunden gleicher Rasse: je Zuchthund die Hälfte der Steuer nach § 4 Abs. 1, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund, auf Antrag (§ 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Elmshorn an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Elmshorn, Amt für Finanzen, Schulstr. 15-17, 25335 Elmshorn, E-Mail amtfuerfinanzen@elmshorn.de (laut DSGVO-Informationsblatt Hundesteuer der Stadt); Anmeldung per Formular per Post, Fax oder im Rathaus», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug; Welpen gelten mit Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft; bei Pflege/Probe nach Ablauf von zwei vollen Monaten (§ 10 Abs. 1, § 3 Abs. 2); Abmeldung ebenfalls binnen 14 Tagen (§ 10 Abs. 3). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Schleswig-Holstein

    Alle Städte in Schleswig-Holstein

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Elmshorn redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.