Hundesteuer Neumünster 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Neumünster 2026 eine Hundesteuer von 130 € pro Jahr. Für den zweiten Hund werden 148 € fällig, für jeden weiteren 175 €.
In Neumünster richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
So hoch ist die Hundesteuer in Neumünster
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 130 € |
| Zweiter Hund | 148 € |
| Jeder weitere Hund | 175 € |
Deine Hundesteuer in Neumünster
Hundesteuer pro Jahr in Neumünster
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 03.12.2025 (Beschluss der Ratsversammlung vom 02.12.2025, bereitgestellt im Internet am 10.12.2025), gültig ab 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Neumünster pro Monat und über die Jahre
Rechnest du die 130 € im Jahr herunter, landest du bei 10,83 € im Monat oder 0,36 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 650 € zusammen, in zehn Jahren 1.300 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Zwei Hunde kosten in Neumünster zusammen 278 € jährlich (23,17 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 453 €.
Neumünster im Vergleich
Neumünster zählt etwa 80.145 Einwohner. Für die Hundesteuer ist die Stadt zuständig, nicht der Kreis oder das Land.
Der Median der 5 ausgewerteten Städte in Schleswig-Holstein beträgt 132 €. Der Satz in Neumünster liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Neumünster 25 € mehr als Norderstedt und 2 € weniger als Flensburg.
- Lübeck156 €
- Kiel150 €
- Flensburg132 €
- Neumünster130 €
- Norderstedt105 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Neumünster gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 130,00 Euro, zweiter Hund 148,00 Euro, jeder weitere Hund 175,00 Euro jährlich; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Neumünster verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Schleswig-Holstein
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Schleswig-Holstein fest. Grundlage ist „Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Neumünster in der Satzung fest.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein nicht; geregelt ist: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Forstangestellten und bestätigten Jagdaufsehern in der für Forst- und Jagdschutz erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 6 Nr. 1)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 6 Nr. 2)
- Hunde in Einrichtungen eingetragener Tierschutzvereine, auf Antrag (§ 6 Nr. 3)
- Hunde, die unmittelbar vor der Anschaffung in einem für die Stadt tätigen Tierheim o. Ä. untergebracht waren: 12 Monate ab Anschaffung, einmalig für einen Hund pro Haushalt, auf Antrag (§ 6 Nr. 4)
- ein Hund, der zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkmale Bl, TBl, aG, Gl oder H) unentbehrlich ist, auf Antrag (§ 6 Nr. 5)
- Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Neumünster aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte Hunde (§ 8)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte für Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als 18 Monate), auf Antrag (§ 5 Abs. 1)
- Ermäßigung auf die Hälfte für einen Wachhund, wenn das Wohnhaus mindestens 300 m vom nächsten Wohngebäude entfernt ist, auf Antrag (§ 5 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Neumünster an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Neumünster – Fachdienst Haushalt und Finanzen – Steuern und Abgaben oder Bürgerbüro (§ 9 Abs. 1); E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 9 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 03.12.2025 (Ortsrecht 9.2)
- Fassung
- Satzung vom 03.12.2025 (Beschluss der Ratsversammlung vom 02.12.2025, bereitgestellt im Internet am 10.12.2025), gültig ab 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
§4 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 130,00 Euro für den zweiten Hund 148,00 Euro
Fragen und Antworten zu Neumünster
Was kostet die Hundesteuer in Neumünster 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Neumünster für den ersten Hund 130 €. Der zweite Hund kostet 148 €, jeder weitere 175 €. Grundlage ist die Satzung der Stadt Neumünster über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 03.12.2025 (Ortsrecht 9.2). Fassung: Satzung vom 03.12.2025 (Beschluss der Ratsversammlung vom 02.12.2025, bereitgestellt im Internet am 10.12.2025), gültig ab 01.01.2026.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Neumünster?
Für den zweiten Hund gilt in Neumünster ein Satz von 148 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 278 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 130,00 Euro, zweiter Hund 148,00 Euro, jeder weitere Hund 175,00 Euro jährlich; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde gelten als erste Hunde (§ 4 Abs. 2).
Gibt es in Neumünster eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Neumünster kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Neumünster keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Neumünster laut Satzung: Gebrauchshunde von Forstbeamten, Forstangestellten und bestätigten Jagdaufsehern in der für Forst- und Jagdschutz erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 6 Nr. 1), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag (§ 6 Nr. 2), Hunde in Einrichtungen eingetragener Tierschutzvereine, auf Antrag (§ 6 Nr. 3), Hunde, die unmittelbar vor der Anschaffung in einem für die Stadt tätigen Tierheim o. Ä. untergebracht waren: 12 Monate ab Anschaffung, einmalig für einen Hund pro Haushalt, auf Antrag (§ 6 Nr. 4), ein Hund, der zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkmale Bl, TBl, aG, Gl oder H) unentbehrlich ist, auf Antrag (§ 6 Nr. 5) und Steuerfreiheit für Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Neumünster aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte Hunde (§ 8). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für Rettungshunde mit Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern (Prüfungszeugnis nicht älter als 18 Monate), auf Antrag (§ 5 Abs. 1) und Ermäßigung auf die Hälfte für einen Wachhund, wenn das Wohnhaus mindestens 300 m vom nächsten Wohngebäude entfernt ist, auf Antrag (§ 5 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Neumünster anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Neumünster – Fachdienst Haushalt und Finanzen – Steuern und Abgaben oder Bürgerbüro (§ 9 Abs. 1); E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 9 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Schleswig-Holstein
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Neumünster. Stand 22.10.2026.