Hundesteuer Norderstedt 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Norderstedt 2026 eine Hundesteuer von 105 € pro Jahr. Der zweite Hund kostet 150 €, jeder weitere 185 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 750 €.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Norderstedt bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Hundesteuer Norderstedt 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 105 € |
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 185 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 750 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Norderstedt
Hundesteuer pro Jahr in Norderstedt
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 20.12.2024 (Beschluss der Stadtvertretung vom 17.12.2024), gültig ab 01.01.2025
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Norderstedt im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Norderstedt 8,75 € Steuer, am Tag sind es 0,29 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 525 €, auf zehn Jahre 1.050 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Zwei Hunde kosten in Norderstedt zusammen 255 € jährlich (21,25 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 440 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Norderstedt rund 7,1-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 62,50 € pro Monat.
Wie teuer ist Norderstedt?
Mit rund 83.196 Einwohnern ist Norderstedt keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Im Vergleich mit 5 erfassten Städten in Schleswig-Holstein (Median 132 €) liegt Norderstedt unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Norderstedt 25 € weniger als Neumünster und 27 € weniger als Flensburg.
- Lübeck156 €
- Kiel150 €
- Flensburg132 €
- Neumünster130 €
- Norderstedt105 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Viele Städte verlangen für den zweiten und jeden weiteren Hund mehr als für den ersten. Damit wollen sie die Zahl der Hunde begrenzen. Dieses Lenkungsziel ist bei der Hundesteuer rechtlich anerkannt.
In Norderstedt gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 105 Euro, zweiter Hund 150 Euro, jeder weitere Hund 185 Euro jährlich; steuerfreie und steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden vorrangig mitgezählt, gefährliche Hunde werden bei der Staffel mitgerechnet (§ 2 Abs. 3).
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Norderstedt 750 € im Jahr.
Keine Rasseliste: Gefährlich sind nur Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach § 7 HundeG Schleswig-Holstein durch die zuständige Behörde festgestellt wurde (z. B. nach Biss eines Menschen oder Tieres); Steuer je gefährlichem Hund 750 Euro jährlich, keine Befreiung oder Ermäßigung (§ 2 Abs. 2, § 3, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 3).
Welche Hunde in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Schleswig-Holstein
Was in Schleswig-Holstein für Hundehalter gilt
Die Hundesteuer regelt Norderstedt selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Schleswig-Holstein die Vorschrift „Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Norderstedt in der Satzung fest.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Schleswig-Holstein nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in Norderstedt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 4)
- Hunde von Forstbediensteten, Forstschutzbeauftragten und Berufsjägern, soweit für den Forst- und Jagdeinsatz erforderlich, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Blindenführhunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden (Bl), gehörlosen (Gl) oder sonst hilflosen Person (Merkzeichen B, aG oder H) dient, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde, die erstmalig aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg aufgenommen wurden, für die ersten zwölf Monate, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
- Hunde von Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus dem Raum Norderstedt aufnehmen bzw. vermitteln, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 6)
- Hunde, die vom Tierheim Henstedt-Ulzburg an Pflegestellen übergeben wurden (palliative Betreuung), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 7)
- geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 8)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte für maximal zwei Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde von Inhabern eines Sozialpasses, auf Antrag (§ 6 Abs. 2)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Hund in Norderstedt an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Norderstedt – Fachbereich Steuern (§ 10 Abs. 1); E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 10 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Norderstedt ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2024 (Ortsrecht 2/02)
- Fassung
- Satzung vom 20.12.2024 (Beschluss der Stadtvertretung vom 17.12.2024), gültig ab 01.01.2025
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich: a. Für den ersten Hund: 105,- Euro b. Für den zweiten Hund: 150,- Euro c. Für jeden weiteren Hund: 185,- Euro (2) Für jeden gefährlichen Hund i.S.d. § 3 beträgt die Steuer jährlich: 750,- Euro.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Norderstedt 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Norderstedt für den ersten Hund 105 €. Der zweite Hund kostet 150 €, jeder weitere 185 €. Für einen Listenhund werden 750 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung einer Hundesteuer vom 20.12.2024 (Ortsrecht 2/02). Fassung: Satzung vom 20.12.2024 (Beschluss der Stadtvertretung vom 17.12.2024), gültig ab 01.01.2025.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Norderstedt?
Für den zweiten Hund gilt in Norderstedt ein Satz von 150 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 255 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 105 Euro, zweiter Hund 150 Euro, jeder weitere Hund 185 Euro jährlich; steuerfreie und steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte Hunde werden vorrangig mitgezählt, gefährliche Hunde werden bei der Staffel mitgerechnet (§ 2 Abs. 3).
Sind Rentner in Norderstedt von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Norderstedt kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde von Inhabern eines Sozialpasses, auf Antrag (§ 6 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Norderstedt keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Norderstedt laut Satzung: Hundehalter, die sich nicht länger als zwei Monate in Norderstedt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde (§ 4), Hunde von Forstbediensteten, Forstschutzbeauftragten und Berufsjägern, soweit für den Forst- und Jagdeinsatz erforderlich, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Blindenführhunde, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden (Bl), gehörlosen (Gl) oder sonst hilflosen Person (Merkzeichen B, aG oder H) dient, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 4), Hunde, die erstmalig aus dem Tierheim Henstedt-Ulzburg aufgenommen wurden, für die ersten zwölf Monate, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 5), Hunde von Tierschutzvereinen, die überwiegend Hunde aus dem Raum Norderstedt aufnehmen bzw. vermitteln, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 6), Hunde, die vom Tierheim Henstedt-Ulzburg an Pflegestellen übergeben wurden (palliative Betreuung), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 7) und geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfungszeugnis nicht älter als zwei Jahre), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 8). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für maximal zwei Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1) und Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde von Inhabern eines Sozialpasses, auf Antrag (§ 6 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Norderstedt an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Norderstedt – Fachbereich Steuern (§ 10 Abs. 1); E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme; bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats (§ 10 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Vergleichbare Städte in Schleswig-Holstein
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Norderstedt. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.