Hundesteuer Flensburg 2026
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Kurze Antwort
In Flensburg kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 132 €. Der zweite Hund kostet 180 €, jeder weitere 210 €. Listenhunde kosten 600 € im Jahr.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Flensburg bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.
Die Sätze in Flensburg
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 132 € |
| Zweiter Hund | 180 € |
| Jeder weitere Hund | 210 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Flensburg
Hundesteuer pro Jahr in Flensburg
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 15.02.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 15.02.2024), rückwirkend in Kraft ab 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Flensburg pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Flensburg 11 € Steuer, am Tag sind es 0,36 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 660 €, auf zehn Jahre 1.320 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Flensburg zusammen 312 € im Jahr, also 180 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 522 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Flensburg rund 4,5-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.
Flensburg im Vergleich
Mit rund 95.568 Einwohnern ist Flensburg keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Unter den 5 Städten in Schleswig-Holstein, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 132 €. Flensburg liegt damit genau auf diesem Wert. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Flensburg 27 € mehr als Norderstedt und 2 € mehr als Neumünster.
- Lübeck156 €
- Kiel150 €
- Flensburg132 €
- Neumünster130 €
- Norderstedt105 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Flensburg gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 132 Euro für den ersten, 180 Euro für den zweiten und 210 Euro für jeden weiteren Hund; der erste Hund bleibt beim niedrigeren Satz (bei zwei Hunden also 132 Euro plus 180 Euro), für jeden behördlich als gefährlich festgestellten Hund 600 Euro.
Listenhunde in Flensburg
Für einen gefährlichen Hund verlangt Flensburg 600 € im Jahr.
Keine Rasseliste: Der Satz von 600 Euro gilt nach § 4 Abs. 1 d für jeden Hund, bei dem die zuständige Behörde die Gefährlichkeit im Sinne des schleswig-holsteinischen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) festgestellt hat; die erhöhte Steuerpflicht beginnt im Folgemonat der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids (§ 3 Abs. 5). Keine Ermäßigung (§ 5 Abs. 2) und keine Befreiung außer für Tierheimhunde nach § 6 Abs. 1 i (§ 6 Abs. 2).
Welche Hunde in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Schleswig-Holstein
Landesrecht für Hunde in Flensburg
Die Hundesteuer regelt Flensburg selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Schleswig-Holstein die Vorschrift „Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Flensburg in der Satzung fest.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein nicht; geregelt ist: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für anderswo versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 4)
- auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, u. a. Polizei, Zoll, Bundeswehr (§ 6 Abs. 1 a)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstpersonal, bestätigten Jagdaufsehern und Landschaftswarten in erforderlicher Anzahl (§ 6 Abs. 1 b)
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 6 Abs. 1 c)
- geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten (§ 6 Abs. 1 d)
- anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung (§ 6 Abs. 1 e)
- anerkannte Assistenzhunde nach §§ 12e ff. BGG einschließlich Blindenführhunden (§ 6 Abs. 1 f)
- Hunde, die für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG, H, Bl, Gl, TBl oder B unentbehrlich sind (§ 6 Abs. 1 g)
- im Tierheim Flensburg untergebrachte Hunde (§ 6 Abs. 1 h)
- Hunde aus dem Tierheim Flensburg für 24 Monate ab Aufnahme, bei festgestellter Gefährlichkeit 36 Monate; ein Hund pro Haushalt (§ 6 Abs. 1 i)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 a)
- Hälfte auf Antrag für den ersten Hund von Empfängern von Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), AsylbLG-Leistungen, Wohngeld sowie Inhabern des Flensburger Sozialpasses; jährlich neu zu beantragen (§ 5 Abs. 1 b)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Flensburg, Steuerabteilung, Eckernförder Landstraße 65, 24941 Flensburg, Tel. 0461 851187, steuerverwaltung@flensburg.de
- Frist: binnen 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug, schriftlich; Welpen gelten drei Monate nach der Geburt als aufgenommen (§ 8 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
- Fassung
- Satzung vom 15.02.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 15.02.2024), rückwirkend in Kraft ab 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich: a) für den ersten Hund 132,00 EUR b) für den zweiten Hund 180,00 EUR c) für jeden weiteren Hund 210,00 EUR d) für jeden Hund, bei welchem die Gefährlichkeit im Sinne des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) in der zur Zeit geltenden Fassung durch die zuständige Behörde festgestellt wurde 600,00 EUR
Fragen und Antworten zu Flensburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Flensburg?
Im Jahr 2026 verlangt Flensburg für den ersten Hund 132 €. Der zweite Hund kostet 180 €, jeder weitere 210 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Flensburg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Fassung: Satzung vom 15.02.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 15.02.2024), rückwirkend in Kraft ab 01.01.2024.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Flensburg?
Für den zweiten Hund gilt in Flensburg ein Satz von 180 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 312 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 steigt der Satz mit der Zahl der Hunde: 132 Euro für den ersten, 180 Euro für den zweiten und 210 Euro für jeden weiteren Hund; der erste Hund bleibt beim niedrigeren Satz (bei zwei Hunden also 132 Euro plus 180 Euro), für jeden behördlich als gefährlich festgestellten Hund 600 Euro.
Muss ich als Rentner in Flensburg Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Flensburg kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte auf Antrag für den ersten Hund von Empfängern von Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), AsylbLG-Leistungen, Wohngeld sowie Inhabern des Flensburger Sozialpasses; jährlich neu zu beantragen (§ 5 Abs. 1 b). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Flensburg von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Flensburg laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für anderswo versteuerte oder befreite Hunde (§ 3 Abs. 4), auf Antrag: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, u. a. Polizei, Zoll, Bundeswehr (§ 6 Abs. 1 a), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstpersonal, bestätigten Jagdaufsehern und Landschaftswarten in erforderlicher Anzahl (§ 6 Abs. 1 b), Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 6 Abs. 1 c), geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten (§ 6 Abs. 1 d), anerkannte Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung (§ 6 Abs. 1 e), anerkannte Assistenzhunde nach §§ 12e ff. BGG einschließlich Blindenführhunden (§ 6 Abs. 1 f), Hunde, die für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG, H, Bl, Gl, TBl oder B unentbehrlich sind (§ 6 Abs. 1 g), im Tierheim Flensburg untergebrachte Hunde (§ 6 Abs. 1 h) und Hunde aus dem Tierheim Flensburg für 24 Monate ab Aufnahme, bei festgestellter Gefährlichkeit 36 Monate; ein Hund pro Haushalt (§ 6 Abs. 1 i). Ermäßigt wird für: Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5 Abs. 1 a) und Hälfte auf Antrag für den ersten Hund von Empfängern von Bürgergeld/Grundsicherung (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), AsylbLG-Leistungen, Wohngeld sowie Inhabern des Flensburger Sozialpasses; jährlich neu zu beantragen (§ 5 Abs. 1 b). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Flensburg anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Flensburg, Steuerabteilung, Eckernförder Landstraße 65, 24941 Flensburg, Tel. 0461 851187, steuerverwaltung@flensburg.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug, schriftlich; Welpen gelten drei Monate nach der Geburt als aufgenommen (§ 8 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Schleswig-Holstein
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Flensburg redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.