Hundesteuer Kiel 2026
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Kurze Antwort
Kiel setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 150 € pro Jahr fest. Der zweite Hund kostet 225 €, jeder weitere 285 €.
Für jeden Hund, der in Kiel gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Schleswig-Holstein ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
Die Sätze in Kiel
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 150 € |
| Zweiter Hund | 225 € |
| Jeder weitere Hund | 285 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Kiel?
Hundesteuer pro Jahr in Kiel
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 29.11.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2024), gültig ab 01.01.2025, ersetzt die Hundesteuersatzung vom 16.11.2023
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Kiel im Jahr kostet
Rechnest du die 150 € im Jahr herunter, landest du bei 12,50 € im Monat oder 0,41 € am Tag. Wann und in welchen Teilbeträgen du zahlst, regelt trotzdem der Bescheid der Stadt, nicht diese Umrechnung.
Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 750 € und in zehn Jahren 1.500 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Kiel zusammen 375 € im Jahr, also 225 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 660 €.
Wie teuer ist Kiel?
Kiel hat etwa 251.842 Einwohner. Zuständig für die Hundesteuer ist die Stadt selbst, nicht ein Landkreis.
Unter den 5 Städten in Schleswig-Holstein, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 132 €. Kiel liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Kiel 6 € weniger als Lübeck und 18 € mehr als Flensburg.
- Lübeck156 €
- Kiel150 €
- Flensburg132 €
- Neumünster130 €
- Norderstedt105 €
Zweithund und weitere Hunde
Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.
In Kiel gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 150,00 €, zweiter Hund 225,00 €, jeder weitere Hund 285,00 € (bei zwei Hunden also 150,00 € + 225,00 €); steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Gefährliche Hunde und Steuer
Kiel verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Welche Hunde in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Schleswig-Holstein
Landesrecht für Hunde in Kiel
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Kiel das Landesrecht in Schleswig-Holstein, vor allem „Gesetz über das Halten von Hunden“.
Eine landesweite Rasseliste gibt es in Schleswig-Holstein nicht, entscheidend ist das Verhalten des einzelnen Hundes. Den Steuersatz für gefährliche Hunde legt Kiel in der Satzung fest.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Schleswig-Holstein nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 7 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Landschaftswarten (§ 7 Nr. 2)
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 7 Nr. 3)
- geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts-/Katastrophenschutzeinheiten (§ 7 Nr. 4)
- vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde (§ 7 Nr. 5)
- zertifizierte Therapiehunde (§ 7 Nr. 6)
- anerkannte Assistenzhunde inkl. Blindenführhunde (§ 7 Nr. 7)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 7 Nr. 8)
- Hunde aus dem Tierheim Kiel für 48 Monate, einmal je Haushalt in sechs Jahren (§ 7 Nr. 9)
- Steuerfreiheit bei Aufenthalt von höchstens zwei Monaten mit anderswo versteuertem Hund (§ 9)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1 a)
- Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde, Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt (§ 6 Abs. 1 b)
- Hälfte für den ersten Hund für drei Jahre bei Sachkundenachweis nach § 4 HundeG (§ 6 Abs. 1 c)
- Hälfte für den ersten Hund für Inhaber des Kiel-Passes (§ 6 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Kiel an- und abmelden
- Zuständig: Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, steuer@kiel.de
- Frist: binnen 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug, schriftlich unter Angabe der Rasse und des Vorbesitzers (§ 11 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Kiel anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024
- Fassung
- Satzung vom 29.11.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2024), gültig ab 01.01.2025, ersetzt die Hundesteuersatzung vom 16.11.2023
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 150,00 € für den zweiten Hund 225,00 € für jeden weiteren gehaltenen Hund 285,00 €
Fragen und Antworten zu Kiel
Was kostet die Hundesteuer in Kiel 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Kiel für den ersten Hund 150 €. Der zweite Hund kostet 225 €, jeder weitere 285 €. Grundlage ist die Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 29.11.2024. Fassung: Satzung vom 29.11.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2024), gültig ab 01.01.2025, ersetzt die Hundesteuersatzung vom 16.11.2023.
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Kiel?
Für den zweiten Hund gilt in Kiel ein Satz von 225 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 375 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 150,00 €, zweiter Hund 225,00 €, jeder weitere Hund 285,00 € (bei zwei Hunden also 150,00 € + 225,00 €); steuerfreie Hunde zählen nicht mit, ermäßigte gelten als erste Hunde (§ 5 Abs. 2).
Sind Rentner in Kiel von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Kiel kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Wann entfällt die Hundesteuer in Kiel?
Steuerfrei sind in Kiel laut Satzung: Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen (§ 7 Nr. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten, Privatforstangestellten, bestätigten Jagdaufsehern und Landschaftswarten (§ 7 Nr. 2), Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl (§ 7 Nr. 3), geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts-/Katastrophenschutzeinheiten (§ 7 Nr. 4), vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebrachte Hunde (§ 7 Nr. 5), zertifizierte Therapiehunde (§ 7 Nr. 6), anerkannte Assistenzhunde inkl. Blindenführhunde (§ 7 Nr. 7), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber und hilfloser Personen unentbehrlich sind (§ 7 Nr. 8), Hunde aus dem Tierheim Kiel für 48 Monate, einmal je Haushalt in sechs Jahren (§ 7 Nr. 9) und Steuerfreiheit bei Aufenthalt von höchstens zwei Monaten mit anderswo versteuertem Hund (§ 9). Ermäßigt wird für: Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 100 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Abs. 1 a), Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde, Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt (§ 6 Abs. 1 b), Hälfte für den ersten Hund für drei Jahre bei Sachkundenachweis nach § 4 HundeG (§ 6 Abs. 1 c) und Hälfte für den ersten Hund für Inhaber des Kiel-Passes (§ 6 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Wo melde ich meinen Hund in Kiel an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Landeshauptstadt Kiel, Amt für Finanzwirtschaft, steuer@kiel.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Aufnahme oder Zuzug, schriftlich unter Angabe der Rasse und des Vorbesitzers (§ 11 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Vergleichbare Städte in Schleswig-Holstein
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Kiel.