Hundesteuer Lübeck 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Lübeck beträgt 156 € pro Jahr für den ersten Hund. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 684 €.
Was ein Hund in Lübeck jedes Jahr an Steuer kostet, steht in der Hundesteuersatzung der Stadt. Wir haben die Satzung ausgewertet und die wichtigsten Punkte hier zusammengefasst.
Hundesteuer Lübeck 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 156 € |
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 156 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 684 € |
| Steuermarke | ja |
Rechner: Was zahlst du in Lübeck?
Hundesteuer pro Jahr in Lübeck
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 27.11.2020 (in Kraft 01.01.2021) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026, in Kraft rückwirkend zum 01.01.2026
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Lübeck pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 13 € pro Monat für einen Hund in Lübeck. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 156 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 780 €, auf zehn Jahre 1.560 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 312 € im Jahr, mit drei Hunden 468 €. Der zweite Hund allein macht 156 € aus.
Ein gefährlicher Hund kostet in Lübeck rund 4,4-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 57 € im Monat.
Wie teuer ist Lübeck?
Lübeck ist mit rund 217.061 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.
Zum Vergleich: In den 17 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 90 € und 174 €, in der Mitte 150 €.
Die Staffel für mehrere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Lübeck gilt laut Satzung: keine Staffelung: einheitlich 156 EUR je Hund (§ 4)
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Lübeck 684 € im Jahr.
Gefährlich sind Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz Schleswig-Holstein (HundeG vom 26.06.2015) festgestellt hat; erhöhter Satz ab Zugang des Feststellungsbescheids (§ 3 Abs. 4, § 4 Abs. 3). Keine Rasseliste.
Welche Hunde in Schleswig-Holstein als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Schleswig-Holstein
Landesrecht für Hunde in Lübeck
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Schleswig-Holstein fest. Grundlage ist „Gesetz über das Halten von Hunden“.
Schleswig-Holstein führt keine Rasseliste; als gefährlich gilt ein Hund dort nach seinem Verhalten im Einzelfall. Ob Lübeck trotzdem einen erhöhten Steuersatz kennt, steht oben in der Tabelle.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Schleswig-Holstein nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Soll-Vorschrift für alle Hunde (laut Land: 'Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern'). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Gebrauchshunde für Forst, Jagd oder Landschaftsschutz (§ 6 Nr. 1)
- Herdengebrauchshunde (§ 6 Nr. 2)
- Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten (§ 6 Nr. 3)
- Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen, ein Hund je Haushalt (§ 6 Nr. 4)
- Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung (§ 6 Nr. 5)
- Hunde aus dem Tierheim Lübeck für 36 Monate, ein Hund je Haushalt (§ 6 Nr. 6)
- Hunde in ausschließlich gewerblicher Zucht (§ 6 Nr. 7)
- anerkannte Assistenzhunde (§ 6 Nr. 8)
- keine Befreiung für gefährliche Hunde; jeweils auf Antrag
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5); nicht für gefährliche Hunde
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Hansestadt Lübeck, Bereich Haushalt und Steuerung / Aktivbesteuerung
- Frist: innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug (§ 9)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Lübeck (Lesefassung)
- Fassung
- Satzung vom 27.11.2020 (in Kraft 01.01.2021) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026, in Kraft rückwirkend zum 01.01.2026
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich je Hund 156,00 €. ... Für das Halten von gefährlichen Hunden beträgt die jährliche Steuer 684,00 €.
Fragen und Antworten zu Lübeck
Was kostet die Hundesteuer in Lübeck 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Lübeck für den ersten Hund 156 €. Für einen Listenhund werden 684 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Hansestadt Lübeck (Lesefassung). Fassung: Satzung vom 27.11.2020 (in Kraft 01.01.2021) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026, in Kraft rückwirkend zum 01.01.2026.
Was kosten zwei Hunde in Lübeck an Steuer?
In Lübeck kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 156 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: keine Staffelung: einheitlich 156 EUR je Hund (§ 4).
Sind Rentner in Lübeck von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Lübeck kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Lübeck von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Lübeck laut Satzung: Gebrauchshunde für Forst, Jagd oder Landschaftsschutz (§ 6 Nr. 1), Herdengebrauchshunde (§ 6 Nr. 2), Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten (§ 6 Nr. 3), Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen, ein Hund je Haushalt (§ 6 Nr. 4), Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung (§ 6 Nr. 5), Hunde aus dem Tierheim Lübeck für 36 Monate, ein Hund je Haushalt (§ 6 Nr. 6), Hunde in ausschließlich gewerblicher Zucht (§ 6 Nr. 7), anerkannte Assistenzhunde (§ 6 Nr. 8) und keine Befreiung für gefährliche Hunde; jeweils auf Antrag. Ermäßigt wird für: Hälfte auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Wohngebäuden, die mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 5); nicht für gefährliche Hunde. Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Lübeck an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Hansestadt Lübeck, Bereich Haushalt und Steuerung / Aktivbesteuerung», und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug (§ 9). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Lübeck.