Hundesteuer im Land Bremen 2026
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Kurze Antwort
Eine einheitliche Hundesteuer im Land Bremen gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 1 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 150 € und 150 €, in der Mitte bei 150 €.

Wer im Land Bremen einen Hund hält, hat es mit zwei Ebenen zu tun: der Satzung seiner Gemeinde für die Steuer und dem Hundegesetz des Landes für Pflichten.
Landesrecht für Hundehalter
Listenhunde
Rasseliste vorhanden
Gefährliche Hunde kraft Gesetzes (§ 7 Abs. 3 BremHundeG): Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen
Grundsätzliches Haltungsverbot (§ 8 Abs. 3), Ausnahmeerlaubnis nur nach § 10 Abs. 4 (u. a. bestandener Wesenstest); Zucht- und Vermehrungsverbot (§ 7 Abs. 4); Ausnahmen für Tierheime und vorübergehenden Aufenthalt; Bußgeld bis 50.000 Euro
Im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde
Erlaubnisvorbehalt für Hunde, deren Gefährlichkeit festgestellt worden ist
Haftpflicht
Pflicht für alle Hunde
Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden
Sachkunde
alle Hundehalter ab 1. Juli 2026 (§ 3): theoretische Prüfung vor Haltungsbeginn, praktische im ersten Jahr; wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund hielt, legt nur die praktische Prüfung ab; Ausnahmen u. a. für Tierärzte, Dienst-/Assistenzhundehalter; Bestandshalter (Haltung vor 1.7.2026) nur bei gefährlichen und gelisteten Hunden, Frist bis 30. Juni 2028
Chip und Register
alle Hunde spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats (§ 4, Mikrochip nach ISO 11784/11785)
Register: Registrierungspflicht in einem vom Senator für Inneres und Sport anerkannten privaten Haustierregister (§ 5), kein staatliches Register
Grundlage: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, Brem.GBl. 2025 S. 598 (Nr. 80, verkündet 9. Juli 2025), in Kraft seit 10. Juli 2025; Sachkundepflicht (§ 3) seit 1. Juli 2026; ersetzt das Hundegesetz vom 2. Oktober 2001. Senat hat am 10.03.2026 eine redaktionelle Änderung zu den Bußgeldrahmen (§ 18 Abs. 2) vorgelegt (Drs. 21/1677) · abgerufen am 22.10.2026
Hundesteuer der Städte im Land Bremen
| Stadt | 1. Hund | 2. Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| Bremen | 150 € | 150 € | – |
Für 1 weitere Städte im Land Bremen werten wir die Satzung noch aus. Sie erscheinen hier, sobald die Sätze geprüft sind.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Hundesteuer im Land Bremen?
Eine einheitliche Hundesteuer im Land Bremen gibt es nicht, jede Gemeinde legt sie selbst fest. In den 1 ausgewerteten Städten liegt der Satz für den ersten Hund zwischen 150 € und 150 €, in der Mitte bei 150 €.
Welche Hunde sind im Land Bremen Listenhunde?
Bremen führt eine Rasseliste. Gefährliche Hunde kraft Gesetzes (§ 7 Abs. 3 BremHundeG): Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen. Grundlage: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025.
Ist eine Hundehaftpflicht im Land Bremen Pflicht?
Ja. Bremen schreibt für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung vor. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden.
Wie hoch ist die Kampfhundesteuer im Land Bremen?
Die Steuer für Listenhunde legt jede Gemeinde im Land Bremen selbst fest. Sätze aus Satzungen dieses Landes folgen.
Was ändert sich 2026 für Hundehalter im Land Bremen?
In den Städten im Land Bremen, deren Satzung wir ausgewertet haben, gibt es für 2026 keine neue Fassung. Ändert eine Stadt ihre Sätze, aktualisieren wir die Seite mit dem neuen Stand.
Nachbarländer
Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal. Landesregeln aus dem Gesetzestext, Steuersätze aus den Satzungen der Städte. Keine Rechtsberatung. Stand 22.10.2026.