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Hunderecht in Mecklenburg-Vorpommern: Listenhunde, Leinenpflicht, Hundeführerschein

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Kurze Antwort

In Mecklenburg-Vorpommern gilt: keine Rasseliste, gefährlich ist ein Hund nach Einzelfallprüfung. Die Hundesteuer legt dagegen deine Gemeinde fest.

Angeleinter Hund an einem Ostseestrand mit Kreidefelsen
Illustration: KI-generiert

Was Mecklenburg-Vorpommern für Hundehalter vorschreibt, steht verstreut in Hundegesetz, Waldgesetz und Verordnungen. Diese Seite fasst es zusammen und belegt jede Aussage am Gesetzestext.

Listenhunde in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat keine Rasseliste. Gefährlich ist ein Hund erst nach einer Prüfung im Einzelfall:

Gefährliche Hunde nach Verhalten (HundehVO M-V 2022)

Gefährlich sind Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, unprovoziert beißende Hunde, Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet oder Tiere gehetzt/gerissen haben; Haltung erlaubnispflichtig: ab 18 Jahren, Führungszeugnis, Sachkundenachweis (§ 6), ausbruchsichere Unterbringung, Nachweis der unveränderlichen Kennzeichnung; Nachweise binnen drei Monaten

gelten Hunde als gefährlich, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe

Listenhunde in allen Bundesländern vergleichen

Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Wald, Feld und Brut- und Setzzeit

Im Wald dürfen Hunde nur angeleint mitgenommen werden; das Mitnehmen nicht angeleinter Hunde ist nach dem Landeswaldgesetz ordnungswidrig (§ 29 Abs. 2 LWaldG M-V). Die Anleinpflicht gilt nicht für den bestimmungsgemäßen Einsatz von Dienst- und Jagdgebrauchshunden. Eine landesweite Brut- und Setzzeit-Regel ist nicht belegt.

2. im Wald Haustiere hält oder gezähmte Wild- oder Haustiere mit Ausnahme angeleinter Hunde mitnimmt (§ 29 Abs. 2),

Hundeführerschein in Mecklenburg-Vorpommern

Einen Sachkundenachweis, oft Hundeführerschein genannt, verlangt Mecklenburg-Vorpommern für: Halter (und Züchter) gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 4 Abs. 2 Nr. 1, §§ 5, 6 HundehVO M-V).

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist u. a. ein Sachkundenachweis für den Umgang mit gefährlichen Hunden.

Chip und Register in Mecklenburg-Vorpommern

Chippflicht für: gefährliche Hunde (Nachweis der unveränderlichen Kennzeichnung im Erlaubnisverfahren).

Nachweis über die unveränderliche Kennzeichnung des Hundes

Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 8 ausgewerteten Städten in Mecklenburg-Vorpommern kostet der erste Hund zwischen 37 € und 108 € im Jahr.

Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern ansehen

Die 5 häufigsten Fragen zum Hunderecht in Mecklenburg-Vorpommern

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Leinenpflicht?

Eine landesweite Regel haben wir für Mecklenburg-Vorpommern noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Leinenpflichten können sich zudem aus Verordnungen deiner Gemeinde ergeben; frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach.

Welche Rassen stehen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Liste?

Mecklenburg-Vorpommern hat keine Rasseliste. Ob ein Hund als gefährlich gilt, entscheidet die Behörde im Einzelfall, etwa nach einem Beißvorfall.

Ist der Hundeführerschein in Mecklenburg-Vorpommern Pflicht?

Einen Sachkundenachweis verlangt Mecklenburg-Vorpommern für: Halter (und Züchter) gefährlicher Hunde als Erlaubnisvoraussetzung (§ 4 Abs. 2 Nr. 1, §§ 5, 6 HundehVO M-V).

Darf mein Hund in Mecklenburg-Vorpommern im Wald frei laufen?

Im Wald dürfen Hunde nur angeleint mitgenommen werden; das Mitnehmen nicht angeleinter Hunde ist nach dem Landeswaldgesetz ordnungswidrig (§ 29 Abs. 2 LWaldG M-V). Die Anleinpflicht gilt nicht für den bestimmungsgemäßen Einsatz von Dienst- und Jagdgebrauchshunden. Eine landesweite Brut- und Setzzeit-Regel ist nicht belegt.

Quellen

Abgerufen am 25.10.2026

Hunderecht in den Nachbarländern

Weiterlesen

Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.