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Hundesteuer Görlitz 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Görlitz 102 € Hundesteuer. Für den zweiten Hund werden 138 € fällig, für jeden weiteren 174 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 768 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Görlitz, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

Die Sätze in Görlitz

Sätze laut Satzung, Stand 22.10.2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund102 €
Zweiter Hund138 €
Jeder weitere Hund174 €
Listenhund (gefährlicher Hund)768 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Görlitz?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Görlitz

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.12.2021 (Stadtratsbeschluss vom 16.12.2021), veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 12 vom 21.12.2021, gültig ab 01.01.2022

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Görlitz pro Monat und über die Jahre

    Pro Monat gerechnet sind es in Görlitz 8,50 €, pro Tag 0,28 €. Wann der Jahresbetrag von 102 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 510 € zusammen, in zehn Jahren 1.020 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.

    Zwei Hunde kosten in Görlitz zusammen 240 € jährlich (20 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 414 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Görlitz rund 7,5-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 64 € im Monat.

    Einordnung im Vergleich

    In Mittelstädten wie Görlitz (etwa 55.065 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.

    Der Median der 6 ausgewerteten Städte in Sachsen beträgt 105 €. Der Satz in Görlitz liegt unter diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Görlitz 22 € mehr als Plauen und 6 € weniger als Zwickau.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Sachsen
    1. Leipzig150 €
    2. Zwickau108 €
    3. Dresden108 €
    4. Görlitz102 €
    5. Chemnitz100 €
    6. Plauen80 €

    Mehrere Hunde in Görlitz

    Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.

    In Görlitz gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 102,00 EUR, zweiter Hund 138,00 EUR, jeder weitere Hund 174,00 EUR; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ein gefährlicher Hund wird zuletzt in die Staffel einbezogen (§ 4 Abs. 3).

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Görlitz 768 € im Jahr.

    Als gefährlich gelten Hunde nach dem sächsischen Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) samt Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschrift (§ 4 Abs. 2); Steuer 768,00 EUR für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. d). Bei vermuteter Gefährlichkeit gilt der Satz bis zur Negativbescheinigung der Kreispolizeibehörde, bei im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit ab dem Folgemonat der Feststellung (§ 4 Abs. 3). Keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2, Abs. 4).

    Welche Hunde in Sachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Sachsen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Görlitz selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Sachsen die Vorschrift „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“.

    Auf der Liste in Sachsen stehen 3 Rassen, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Görlitz gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Sachsen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Sachsen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (steuerfrei, keine Anzeigepflicht) (§ 5 Abs. 1)
    • Hunde, die für Blinde, Taube oder hilfebedürftige Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1)
    • Hunde ausschließlich für Aufgaben der Landes- und Bundesbehörden, der Bundeswehr, des Rettungsdienstes und des Zivil- und Katastrophenschutzes, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 2)
    • Hunde, die allein zu Erwerbszwecken gehalten werden, insbesondere in Tierhandlungen, Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl sowie abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 3)
    • Hunde aus Tierheimen in der Stadt Görlitz, die mindestens ein halbes Jahr dort untergebracht waren, für die ersten zwei Jahre der Haltung; bei Abschaffung innerhalb der zwei Jahre Nachzahlung zum vollen Satz (§ 5 Abs. 4)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Hund in Görlitz an- und abmelden

    • Zuständig: Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtfinanzen, Sachgebiet Steuern, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz; E-Mail steuern@goerlitz.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das besteuerbare Alter (drei Monate) erreicht hat; gleiches gilt bei Zuzug (§ 7 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Görlitz anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Görlitz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung
    Fassung
    Satzung vom 17.12.2021 (Stadtratsbeschluss vom 16.12.2021), veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 12 vom 21.12.2021, gültig ab 01.01.2022
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer für die Hundehaltung beträgt pro Jahr a) für den ersten Hund 102,00 EUR b) für den zweiten Hund 138,00 EUR c) für jeden weiteren Hund je 174,00 EUR d) für gefährliche Hunde 768,00 EUR.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Görlitz

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Görlitz?

    Im Jahr 2026 verlangt Görlitz für den ersten Hund 102 €. Der zweite Hund kostet 138 €, jeder weitere 174 €. Für einen Listenhund werden 768 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Görlitz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung. Fassung: Satzung vom 17.12.2021 (Stadtratsbeschluss vom 16.12.2021), veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Görlitz Nr. 12 vom 21.12.2021, gültig ab 01.01.2022.

    Was kosten zwei Hunde in Görlitz an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Görlitz ein Satz von 138 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 240 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 102,00 EUR, zweiter Hund 138,00 EUR, jeder weitere Hund 174,00 EUR; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ein gefährlicher Hund wird zuletzt in die Staffel einbezogen (§ 4 Abs. 3).

    Gibt es in Görlitz eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Görlitz kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Görlitz von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Görlitz laut Satzung: Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (steuerfrei, keine Anzeigepflicht) (§ 5 Abs. 1), Hunde, die für Blinde, Taube oder hilfebedürftige Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 1), Hunde ausschließlich für Aufgaben der Landes- und Bundesbehörden, der Bundeswehr, des Rettungsdienstes und des Zivil- und Katastrophenschutzes, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 2), Hunde, die allein zu Erwerbszwecken gehalten werden, insbesondere in Tierhandlungen, Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl sowie abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern, auf Antrag (§ 5 Abs. 2 Nr. 3) und Hunde aus Tierheimen in der Stadt Görlitz, die mindestens ein halbes Jahr dort untergebracht waren, für die ersten zwei Jahre der Haltung; bei Abschaffung innerhalb der zwei Jahre Nachzahlung zum vollen Satz (§ 5 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Görlitz an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Görlitz, Amt für Stadtfinanzen, Sachgebiet Steuern, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz; E-Mail steuern@goerlitz.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das besteuerbare Alter (drei Monate) erreicht hat; gleiches gilt bei Zuzug (§ 7 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Sachsen

    Alle Städte in Sachsen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Görlitz. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.