Hundesteuer Zwickau 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Zwickau beträgt 2026 für den ersten Hund 108 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 140 €, ab drei Hunden jeder 152 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 720 €.
Hundehalter in Zwickau finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Sachsen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.
Die Sätze in Zwickau
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 108 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 140 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 152 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 720 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Zwickau
Hundesteuer pro Jahr in Zwickau
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 04.03.2016 (Zwickauer Pulsschlag Nr. 05 vom 09.03.2016, in Kraft 01.01.2017), geändert durch 1. Änderungssatzung vom 03.12.2024 (Elektronisches …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Zwickau 9 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 540 €, auf zehn Jahre 1.080 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Bei zwei Hunden steigt in Zwickau der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 280 € im Jahr, also 172 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 456 €.
Für einen Listenhund verlangt Zwickau rund 6,7-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 60 €.
Zwickau im Vergleich
Mit rund 86.405 Einwohnern ist Zwickau keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Der Median der 6 ausgewerteten Städte in Sachsen beträgt 105 €. Der Satz in Zwickau liegt über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Zwickau 28 € mehr als Plauen und 6 € mehr als Görlitz.
Zweithund und weitere Hunde
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Zwickau gilt laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 108 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 140 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 152 Euro; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte werden mitgezählt.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Zwickau 720 € im Jahr.
§ 3 Abs. 1 d und Abs. 2: 720 Euro je gefährlichem Hund (erhoben ab Vollendung des 6. Lebensmonats); als gefährlich gelten insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeauxdogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bull Terrier, Dogo Argentino, Bandog, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, American Bulldog, Kaukasischer Owtscharka sowie deren Kreuzungen, außerdem im Einzelfall aggressiv auffällige Hunde.
Welche Hunde in Sachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Sachsen
Landesrecht für Hunde in Zwickau
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Sachsen fest. Grundlage ist „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“.
Sachsen nennt 3 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Für die Hundesteuer in Zwickau kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Sachsen nicht; geregelt ist: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- steuerfrei: vorübergehend in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde (§ 4 Abs. 1)
- auf Antrag: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (§ 4 Abs. 2 Nr. 1)
- Gebrauchshunde von Forstbeamten in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 2)
- Blindenführhunde und Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfebedürftiger Personen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3)
- Herdengebrauchshunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 4)
- abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern (§ 4 Abs. 2 Nr. 5)
- geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 4 Abs. 2 Nr. 6)
- Hunde aus von der Stadt unterstützten Tierheimen für das erste Haltungsjahr, nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte des Steuersatzes für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 1), nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2)
- Hälfte für regelmäßig an nationalen/internationalen Wettkämpfen teilnehmende Hunde von Mitgliedern Zwickauer Vereine im Kreissportbund, höchstens für die Hälfte der regelmäßig startenden Hunde (§ 5 Abs. 3)
- Hälfte für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagderlaubnis, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 4)
- Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, alle drei Jahre neu zu stellen (§ 6 Abs. 2 und 3)
Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadtverwaltung Zwickau, Amt für Finanzen, Sachgebiet Stadtsteuern, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau, Tel. 0375 832016 (E-Mail-Adresse auf der Service-Seite nur als Kontaktformular)
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 9 Abs. 1)
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Woher die Zahlen stammen
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Zwickau vom 04.03.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 03.12.2024
- Fassung
- Satzung vom 04.03.2016 (Zwickauer Pulsschlag Nr. 05 vom 09.03.2016, in Kraft 01.01.2017), geändert durch 1. Änderungssatzung vom 03.12.2024 (Elektronisches …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
a) nur ein Hund gehalten wird 108,00 € b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 140,00 € c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 152,00 € d) gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 720,00 €
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zwickau
Was kostet die Hundesteuer in Zwickau 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Zwickau für den ersten Hund 108 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 140 €, ab drei Hunden jeder 152 €. Für einen Listenhund werden 720 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Zwickau vom 04.03.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 03.12.2024. Fassung: Satzung vom 04.03.2016 (Zwickauer Pulsschlag Nr. 05 vom 09.03.2016, in Kraft 01.01.2017), geändert durch 1. Änderungssatzung vom 03.12.2024 (Elektronisches ….
Was kostet ein zweiter Hund in Zwickau?
Für den zweiten Hund gilt in Zwickau ein Satz von 140 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 280 €. Laut Satzung: Nach § 3 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde im Haushalt: 108 Euro bei nur einem Hund, bei zwei Hunden je Hund 140 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 152 Euro; befreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte werden mitgezählt.
Gibt es in Zwickau eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Zwickau kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte des Steuersatzes für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 1), nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Zwickau keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Zwickau laut Satzung: steuerfrei: vorübergehend in Tierheimen von Tierschutz- und ähnlichen Vereinen untergebrachte Hunde (§ 4 Abs. 1), auf Antrag: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (§ 4 Abs. 2 Nr. 1), Gebrauchshunde von Forstbeamten in erforderlicher Anzahl (§ 4 Abs. 2 Nr. 2), Blindenführhunde und Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfebedürftiger Personen (§ 4 Abs. 2 Nr. 3), Herdengebrauchshunde (§ 4 Abs. 2 Nr. 4), abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern (§ 4 Abs. 2 Nr. 5), geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (§ 4 Abs. 2 Nr. 6) und Hunde aus von der Stadt unterstützten Tierheimen für das erste Haltungsjahr, nicht für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Hälfte des Steuersatzes für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 1), nicht für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2), Hälfte für regelmäßig an nationalen/internationalen Wettkämpfen teilnehmende Hunde von Mitgliedern Zwickauer Vereine im Kreissportbund, höchstens für die Hälfte der regelmäßig startenden Hunde (§ 5 Abs. 3), Hälfte für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagderlaubnis, höchstens zwei Hunde (§ 5 Abs. 4) und Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, alle drei Jahre neu zu stellen (§ 6 Abs. 2 und 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Zwickau an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Zwickau, Amt für Finanzen, Sachgebiet Stadtsteuern, Werdauer Str. 62, 08056 Zwickau, Tel. 0375 832016 (E-Mail-Adresse auf der Service-Seite nur als Kontaktformular)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. nachdem ein selbst gezüchteter Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 9 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Weitere Städte in Sachsen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Zwickau redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.