Hundesteuer Dresden 2026
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Kurze Antwort
Die Hundesteuer in Dresden beträgt 108 € pro Jahr für den ersten Hund. Für einen zweiten Hund werden 144 € fällig.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Dresden staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
Hundesteuer Dresden 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 108 € |
| Zweiter Hund | 144 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Dresden berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Dresden
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 14.11.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert laut Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Die Kosten im Alltag
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Dresden 9 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 540 € zusammen, in zehn Jahren 1.080 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Zwei Hunde kosten in Dresden zusammen 252 € jährlich (21 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 396 €.
Einordnung im Vergleich
In einer Stadt der Größe von Dresden (rund 562.764 Einwohner) gelten dieselben Grundregeln wie in kleinen Gemeinden. Nur die Beträge und Verfahren unterscheiden sich.
Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 90 € bis 174 € für den ersten Hund (Median 150 €, 17 Städte).
Die Staffel für mehrere Hunde
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Dresden gilt laut Satzung: erster Hund 108 EUR; zweiter und jeder weitere Hund je 144 EUR
Was für Listenhunde gilt
Dresden verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Satzung kennt keinen erhöhten Satz und keine Definition für gefährliche Hunde; es gilt der Regelsatz (§ 6).
Welche Hunde in Sachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Sachsen
Landesrecht für Hunde in Dresden
Die Hundesteuer regelt Dresden selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Sachsen die Vorschrift „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“.
Sachsen nennt 3 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Für die Hundesteuer in Dresden kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Sachsen nicht; geregelt ist: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Blindenführhunde (§ 7 Nr. 1)
- Hunde, die ausschließlich Schutz und Therapie schwerbehinderter Personen dienen (§ 7 Nr. 2)
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst-/Jagdschutz erforderlich (§ 7 Nr. 3)
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind (§ 7 Nr. 4)
- Befreiung nur auf Antrag (§ 8)
Ermäßigt laut Satzung:
- Keine Ermäßigungstatbestände in der Satzung genannt (nur Befreiungen nach § 7)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Dresden an- und abmelden
- Zuständig: Stadtverwaltung Dresden
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
- Fassung
- Satzung vom 14.11.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert laut Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005
- Abgerufen am
- 22.10.2026
für den ersten Hund 108,00 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Hund 144,00 EUR.
Die 5 häufigsten Fragen
Was kostet die Hundesteuer in Dresden 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Dresden für den ersten Hund 108 €. Der zweite Hund kostet 144 €. Grundlage ist die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Fassung: Satzung vom 14.11.2002 (in Kraft 01.01.2003), zuletzt geändert laut Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005.
Was kostet ein zweiter Hund in Dresden?
Für den zweiten Hund gilt in Dresden ein Satz von 144 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 252 €. Laut Satzung: erster Hund 108 EUR; zweiter und jeder weitere Hund je 144 EUR.
Muss ich als Rentner in Dresden Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Dresden kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Für welche Hunde muss man in Dresden keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Dresden laut Satzung: Blindenführhunde (§ 7 Nr. 1), Hunde, die ausschließlich Schutz und Therapie schwerbehinderter Personen dienen (§ 7 Nr. 2), Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit für Forst-/Jagdschutz erforderlich (§ 7 Nr. 3), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind (§ 7 Nr. 4) und Befreiung nur auf Antrag (§ 8). Ermäßigt wird für: Keine Ermäßigungstatbestände in der Satzung genannt (nur Befreiungen nach § 7). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Dresden anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stadtverwaltung von Dresden, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist (§ 10 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Weitere Städte in Sachsen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Dresden redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.