Hundesteuer Leipzig 2026
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Kurze Antwort
In Leipzig kostet der erste Hund 150 € im Jahr.
Kommt ein Hund in einen Haushalt in Leipzig, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.
Hundesteuer Leipzig 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 150 € |
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 150 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 150 € (kein Aufschlag) |
| Steuermarke | nein |
Deine Hundesteuer in Leipzig
Hundesteuer pro Jahr in Leipzig
Quelle: Satzung · Stand Beschluss der Ratsversammlung vom 17.12.2025, ausgefertigt 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026 (ersetzt Satzung vom 01.01.2006)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Leipzig pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Leipzig 12,50 € Steuer, am Tag sind es 0,41 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 750 € zusammen, in zehn Jahren 1.500 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Mit einem zweiten Hund zahlst du in Leipzig zusammen 300 € im Jahr, also 150 € zusätzlich. Bei drei Hunden sind es 450 €.
Einordnung im Vergleich
In einer Stadt der Größe von Leipzig (rund 615.932 Einwohner) gelten dieselben Grundregeln wie in kleinen Gemeinden. Nur die Beträge und Verfahren unterscheiden sich.
Zum Vergleich: In den 17 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 90 € und 174 €, in der Mitte 150 €.
Zweithund und weitere Hunde
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Leipzig gilt laut Satzung: Einheitssatz 150 € je Hund und Kalenderjahr, keine Staffelung nach Anzahl (neue Satzung ab 01.01.2026; vorher Satzung von 2006). Auf Antrag 120 € je Hund bei Mikrochip-Nachweis (bis Veranlagungsjahr 2029).
Listenhunde in Leipzig
Leipzig verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.
Die Satzung enthält keinen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde/Listenhunde; es gilt der Einheitssatz von 150 €.
Welche Hunde in Sachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Sachsen
Regeln des Landes
Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Leipzig das Landesrecht in Sachsen, vor allem „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“.
Sachsen nennt 3 Rassen ausdrücklich, etwa American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Für die Hundesteuer in Leipzig kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Sachsen nicht; geregelt ist: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (Nr. 2)
- Hunde aus dem Tierheim Leipzig für die ersten sechs Monate (Nr. 3)
- nicht steuerpflichtig: Hunde bis sechs Monate sowie ausschließlich gewerblich gehaltene Hunde (§ 2; Anzeigepflicht bleibt)
Ermäßigt laut Satzung:
- Mikrochip-Ermäßigung: auf Antrag 120 € je Hund für die Jahre bis einschließlich 2029, wenn der Hund per ISO-Transponder gekennzeichnet ist und der Auslesung zugestimmt wird (§ 7 Abs. 3)
- Leipzig-Pass-Inhaber: Ermäßigung für einen Hund in Höhe des vom Stadtrat für den Leipzig-Pass beschlossenen Prozentsatzes, zusätzlich zur Chip-Ermäßigung (§ 7 Abs. 1)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadt Leipzig, Stadtkämmerei – Fachbereich Hundesteuer
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung (§ 9 Abs. 1)
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig (Beschluss Nummer VIII-DS-01611-NF-06)
- Fassung
- Beschluss der Ratsversammlung vom 17.12.2025, ausgefertigt 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026 (ersetzt Satzung vom 01.01.2006)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
§ 5 (1) Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr je Hund 150,00 €.
Fragen und Antworten zu Leipzig
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Leipzig?
Im Jahr 2026 verlangt Leipzig für den ersten Hund 150 €. Einen erhöhten Satz für Listenhunde kennt die Satzung nicht. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig (Beschluss Nummer VIII-DS-01611-NF-06). Fassung: Beschluss der Ratsversammlung vom 17.12.2025, ausgefertigt 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026 (ersetzt Satzung vom 01.01.2006).
Was kostet ein zweiter Hund in Leipzig?
In Leipzig kostet der zweite Hund genauso viel wie der erste: 150 € im Jahr. Einen Aufschlag für mehrere Hunde gibt es nicht. Laut Satzung: Einheitssatz 150 € je Hund und Kalenderjahr, keine Staffelung nach Anzahl (neue Satzung ab 01.01.2026; vorher Satzung von 2006). Auf Antrag 120 € je Hund bei Mikrochip-Nachweis (bis Veranlagungsjahr 2029).
Gibt es in Leipzig eine Ermäßigung für Rentner?
Das Alter allein ist in Leipzig kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Leipzig von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Leipzig laut Satzung: Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde) (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst (Nr. 2), Hunde aus dem Tierheim Leipzig für die ersten sechs Monate (Nr. 3) und nicht steuerpflichtig: Hunde bis sechs Monate sowie ausschließlich gewerblich gehaltene Hunde (§ 2; Anzeigepflicht bleibt). Ermäßigt wird für: Mikrochip-Ermäßigung: auf Antrag 120 € je Hund für die Jahre bis einschließlich 2029, wenn der Hund per ISO-Transponder gekennzeichnet ist und der Auslesung zugestimmt wird (§ 7 Abs. 3) und Leipzig-Pass-Inhaber: Ermäßigung für einen Hund in Höhe des vom Stadtrat für den Leipzig-Pass beschlossenen Prozentsatzes, zusätzlich zur Chip-Ermäßigung (§ 7 Abs. 1). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Leipzig an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Leipzig, Stadtkämmerei – Fachbereich Hundesteuer», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung (§ 9 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
Hundesteuer in anderen Städten in Sachsen
Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Leipzig redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.