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Hundesteuer Chemnitz 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Chemnitz 100 € Hundesteuer. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 135 €, ab drei Hunden jeder 165 €. Listenhunde kosten 750 € im Jahr.

Hundehalter in Chemnitz finden hier die Sätze der Hundesteuer, den Vergleich mit anderen Städten in Sachsen und den Weg zur An- und Abmeldung, jeweils belegt mit der Satzung.

So hoch ist die Hundesteuer in Chemnitz

Hundesteuer Chemnitz 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund100 €
Je Hund bei zwei Hunden135 €
Je Hund ab drei Hunden165 €
Listenhund (gefährlicher Hund)750 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Chemnitz

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Chemnitz

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 24.11.2004 (Beschluss B-368/2004, Amtsblatt Nr. 48/04, in Kraft 01.01.2005), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung (Beschluss 01.07.2026, …

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Chemnitz im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,33 € pro Monat für einen Hund in Chemnitz. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 100 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 500 €, auf zehn Jahre 1.000 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Achtung bei mehreren Hunden: Chemnitz berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 270 € im Jahr (22,50 € im Monat), drei Hunde kosten 495 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Chemnitz rund 7,5-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 62,50 € im Monat.

    Chemnitz im Vergleich

    Chemnitz ist mit rund 247.252 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.

    Im Vergleich mit 3 erfassten Städten in Sachsen (Median 108 €) liegt Chemnitz unter der Mitte. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 60 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 120 €, 90 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Chemnitz 8 € weniger als Dresden und 50 € weniger als Leipzig.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Sachsen
    1. Leipzig150 €
    2. Dresden108 €
    3. Chemnitz100 €

    Mehrere Hunde in Chemnitz

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Chemnitz gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde: ein Hund 100,00 EUR, bei zwei Hunden je Hund 135,00 EUR, bei drei und mehr Hunden je Hund 165,00 EUR; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 3 und 4).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Chemnitz 750 € im Jahr.

    § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5: 750,00 EUR je gefährlichem Hund; Gefährlichkeit wird vermutet bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen (ausgenommen Welpen/Junghunde bis 6 Monate) oder im Einzelfall vom Ordnungsamt festgestellt (z. B. Verletzung von Menschen oder Tieren ohne Provokation); Widerlegung der Vermutung durch standardisierte Wesensanalyse auf Antrag, dann Regelsätze.

    Welche Hunde in Sachsen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Sachsen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Chemnitz selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Sachsen die Vorschrift „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 3 Rassen, darunter American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Ob ein solcher Hund in Chemnitz zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Sachsen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: nur Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung 'besondere Haftpflichtversicherung', § 5 Abs. 1 Nr. 3 GefHundG). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Sachsen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde aus einem Vertragstierheim der Stadt für 24 Monate (§ 3 Nr. 1)
    • Hunde aus einem solchen Tierheim, die älter als acht Jahre sind (§ 3 Nr. 2)
    • Blindenführhunde (§ 3 Nr. 3)
    • Hunde, die ausschließlich Hilfe und Schutz für blinde, taube oder hilflose Personen leisten (§ 3 Nr. 4)
    • Jagdhunde mit erfolgreich abgelegter Gebrauchshundeprüfung (§ 3 Nr. 5)
    • Alle Befreiungen nur auf Antrag

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halber Satz auf Antrag für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind (§ 4 Abs. 1)
    • Halber Satz auf Antrag für Therapie-, Schul-, Rettungs- oder Diensthunde mit bestandener Prüfung (§ 4 Abs. 1)
    • Ein Viertel des Satzes für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2); Wachhund-Ermäßigungen nur für Hunde ab einem Jahr (§ 4 Abs. 3)
    • Züchter: Zwingersteuer 176,00 EUR bei mindestens zwei reinrassigen Hunden derselben Rasse inkl. zuchtfähiger Hündin, Eintrag im Zuchtbuch und Zucht in den letzten drei Kalenderjahren (§ 4 Abs. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 5)
    • Keine Vergünstigungen für gefährliche Hunde; nur auf Antrag, frühestens ab Antragsmonat (§ 5 Abs. 2 und 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz (E-Mail in der Satzung nicht genannt)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. Erreichen des steuerpflichtigen Alters unter Angabe von Rasse und Alter; Abmeldung binnen zwei Wochen nach Ende der Haltung mit Rückgabe der Steuermarke (§ 8 Abs. 1 und 3)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz (Stadtrecht 22.100), Stand: Juli 2026
    Fassung
    Satzung vom 24.11.2004 (Beschluss B-368/2004, Amtsblatt Nr. 48/04, in Kraft 01.01.2005), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung (Beschluss 01.07.2026, …
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam ein Hund oder mehrere Hunde gehalten werden, beträgt die Steuer jährlich: 1. für einen Hund 100,00 EUR 2. für zwei Hunde, je Hund 135,00 EUR 3. für drei und mehr Hunde, je Hund 165,00 EUR

    Die 5 häufigsten Fragen

    Was kostet die Hundesteuer in Chemnitz 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Chemnitz für den ersten Hund 100 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 135 €, ab drei Hunden jeder 165 €. Für einen Listenhund werden 750 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz (Stadtrecht 22.100), Stand: Juli 2026. Fassung: Satzung vom 24.11.2004 (Beschluss B-368/2004, Amtsblatt Nr. 48/04, in Kraft 01.01.2005), zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung (Beschluss 01.07.2026, ….

    Was kosten zwei Hunde in Chemnitz an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Chemnitz ein Satz von 135 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 270 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der Hunde: ein Hund 100,00 EUR, bei zwei Hunden je Hund 135,00 EUR, bei drei und mehr Hunden je Hund 165,00 EUR; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit, ermäßigte schon (§ 2 Abs. 3 und 4).

    Sind Rentner in Chemnitz von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Chemnitz kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Welche Hunde sind in Chemnitz von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Chemnitz laut Satzung: Hunde aus einem Vertragstierheim der Stadt für 24 Monate (§ 3 Nr. 1), Hunde aus einem solchen Tierheim, die älter als acht Jahre sind (§ 3 Nr. 2), Blindenführhunde (§ 3 Nr. 3), Hunde, die ausschließlich Hilfe und Schutz für blinde, taube oder hilflose Personen leisten (§ 3 Nr. 4), Jagdhunde mit erfolgreich abgelegter Gebrauchshundeprüfung (§ 3 Nr. 5) und Alle Befreiungen nur auf Antrag. Ermäßigt wird für: Halber Satz auf Antrag für Wachhunde von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind (§ 4 Abs. 1), Halber Satz auf Antrag für Therapie-, Schul-, Rettungs- oder Diensthunde mit bestandener Prüfung (§ 4 Abs. 1), Ein Viertel des Satzes für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2); Wachhund-Ermäßigungen nur für Hunde ab einem Jahr (§ 4 Abs. 3), Züchter: Zwingersteuer 176,00 EUR bei mindestens zwei reinrassigen Hunden derselben Rasse inkl. zuchtfähiger Hündin, Eintrag im Zuchtbuch und Zucht in den letzten drei Kalenderjahren (§ 4 Abs. 4, § 2 Abs. 1 Nr. 5) und Keine Vergünstigungen für gefährliche Hunde; nur auf Antrag, frühestens ab Antragsmonat (§ 5 Abs. 2 und 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Bis wann muss ich meinen Hund in Chemnitz anmelden?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz (E-Mail in der Satzung nicht genannt)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. Erreichen des steuerpflichtigen Alters unter Angabe von Rasse und Alter; Abmeldung binnen zwei Wochen nach Ende der Haltung mit Rückgabe der Steuermarke (§ 8 Abs. 1 und 3). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Sachsen

    Alle Städte in Sachsen

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Chemnitz.