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Hunderecht im Saarland: Listenhunde, Leinenpflicht, Hundeführerschein

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Angeleinter Hund an einem Aussichtspunkt über einer bewaldeten Flussschleife
Illustration: KI-generiert

Was Saarland für Hundehalter vorschreibt, steht verstreut in Hundegesetz, Waldgesetz und Verordnungen. Diese Seite fasst es zusammen und belegt jede Aussage am Gesetzestext.

Listenhunde im Saarland

Saarland hat keine Rasseliste. Gefährlich ist ein Hund erst nach einer Prüfung im Einzelfall:

Listenhunde in allen Bundesländern vergleichen

Leinenpflicht im Saarland

Wald, Feld und Brut- und Setzzeit

Nach Angaben der Gemeinde Kleinblittersdorf (Gemeindewald, Stand 2026) müssen Hunde im Wald und in der Flur während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni auf den Forstwirtschafts- oder Wanderwegen bleiben; ohne Leine dürfen nach § 33 des saarländischen Jagdgesetzes nur Hunde geführt werden, die den Wegbereich zuverlässig nicht verlassen. Ausgenommen sind Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs- und Suchhunde sowie Diensthunde im Einsatz oder in Ausbildung.

Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni müssen Hunde - und somit auch die Hundebesitzer - auf den Wegen bleiben (gemeint sind Forstwirtschafts- oder Wanderwege). Laut § 33 des Landesjagdgesetzes dürfen nur Hunde, die „….zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen“, ohne Leine geführt werden.

Hundesteuer im Saarland

Die Steuer legt jede Gemeinde selbst fest. In den 6 ausgewerteten Städten im Saarland kostet der erste Hund zwischen 60 € und 120 € im Jahr.

Hundesteuer im Saarland ansehen

Die 5 häufigsten Fragen zum Hunderecht im Saarland

Gibt es im Saarland eine Leinenpflicht?

Eine landesweite Regel haben wir für Saarland noch nicht am Gesetzestext bestätigt. Leinenpflichten können sich zudem aus Verordnungen deiner Gemeinde ergeben; frag im Zweifel beim Ordnungsamt nach.

Wann ist im Saarland Brut- und Setzzeit?

Nach Angaben der Gemeinde Kleinblittersdorf (Gemeindewald, Stand 2026) müssen Hunde im Wald und in der Flur während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni auf den Forstwirtschafts- oder Wanderwegen bleiben; ohne Leine dürfen nach § 33 des saarländischen Jagdgesetzes nur Hunde geführt werden, die den Wegbereich zuverlässig nicht verlassen. Ausgenommen sind Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs- und Suchhunde sowie Diensthunde im Einsatz oder in Ausbildung.

Quellen

Abgerufen am 25.10.2026

Hunderecht in den Nachbarländern

Weiterlesen

Unabhängiges redaktionelles Angebot, kein amtliches Portal und keine Rechtsberatung. Landesregeln aus Gesetzen und Verordnungen; Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln erlassen. Stand 25.10.2026.