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Hundesteuer Neustadt an der Weinstraße 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

In Neustadt an der Weinstraße kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 105 €. Der zweite Hund kostet 150 €, jeder weitere 185 €.

Kommt ein Hund in einen Haushalt in Neustadt an der Weinstraße, muss er bei der Stadt zur Hundesteuer angemeldet werden. Diese Übersicht nennt die Beträge laut Satzung, die Fristen und die zuständige Stelle.

Die Sätze in Neustadt an der Weinstraße

Jahresbeträge in Neustadt an der Weinstraße
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund105 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund185 €
Steuermarkeja

Rechner: Was zahlst du in Neustadt an der Weinstraße?

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Neustadt an der Weinstraße

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 24.04.2023 (Amtsblatt Nr. 21 vom 27.04.2023), in Kraft ab 01.05.2023

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Hundesteuer Neustadt an der Weinstraße pro Monat und über die Jahre

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,75 € pro Monat für einen Hund in Neustadt an der Weinstraße. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 105 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Neustadt an der Weinstraße ergeben nach heutigem Satz 525 €, zehn Jahre 1.050 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 255 € im Jahr, mit drei Hunden 440 €. Der zweite Hund allein macht 150 € aus.

    Wie teuer ist Neustadt an der Weinstraße?

    Neustadt an der Weinstraße ist mit rund 52.882 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Im Vergleich mit 10 erfassten Städten in Rheinland-Pfalz (Median 114 €) liegt Neustadt an der Weinstraße unter der Mitte. Über alle 273 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 102 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Neustadt an der Weinstraße 3 € weniger als Bad Kreuznach und 3 € mehr als Speyer.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Rheinland-Pfalz
    1. Landau in der Pfalz144 €
    2. Frankenthal (Pfalz)132 €
    3. Bad Kreuznach108 €
    4. Neustadt an der Weinstraße105 €
    5. Speyer102 €
    6. Neuwied96 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Ein höherer Satz für weitere Hunde ist üblich. Er gilt in der Regel für jeden Hund ab dem zweiten, der im selben Haushalt lebt.

    In Neustadt an der Weinstraße gilt laut Satzung: Nach § 6 der Haushaltssatzung 2026 (Steuersätze seit 2024 dort festgelegt, § 5 Hundesteuersatzung) kostet der erste Hund 105 Euro, der zweite Hund 150 Euro und jeder weitere Hund 185 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 7 Abs. 2 Satzung), neben ermäßigten Hunden gehaltene voll zu versteuernde Hunde gelten als zweite oder weitere Hunde (§ 8 Abs. 2 Satzung).

    Was für Listenhunde gilt

    Neustadt an der Weinstraße verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Rheinland-Pfalz

    Landesrecht für Hunde in Neustadt an der Weinstraße

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Rheinland-Pfalz fest. Grundlage ist „Landesgesetz über gefährliche Hunde“.

    Auf der Liste in Rheinland-Pfalz stehen 4 Rassen, zum Beispiel Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Neustadt an der Weinstraße gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Rheinland-Pfalz

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (Nachweis z. B. Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)
    • Hunde zur Bewachung von Herden mit mindestens 50 Tieren (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde von Feldschutzkräften (§ 7 Abs. 1 Nr. 3)
    • Geprüfte Rettungshunde im Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • Zertifizierte Therapiehunde mit regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Reha-, Behinderten- oder Altenhilfeeinrichtungen oder in tiergestützter Therapie (§ 7 Abs. 1 Nr. 5)
    • Brauchbare Jagdhunde von Jagdpächtern, Inhabern einer Jagderlaubnis oder Jagdaufsehern in einem Neustadter Jagdrevier, nur für einen Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3)
    • Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 LJG (§ 7 Abs. 1 Nr. 7)
    • Nicht besteuert werden Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit gehalten werden, Diensthunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen sowie vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde (§ 7a)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbe Steuer für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde), auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 1)
    • Halbe Steuer für Hunde, die der Halter selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Neustadt an der Weinstraße und Umgebung übernommen hat, befristet auf zwei Jahre und für einen Hund je Haushalt, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Steuern, Konrad-Adenauer-Straße 10, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Telefon 06321 855-1243 (E-Mail amtlich nur per Kontaktformular)
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bei der Abteilung Steuern (§ 3 Abs. 1 Satzung); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 3 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße Nr. 08-2026 vom 26.02.2026: Haushaltssatzung 2026, § 6 Steuersätze (dazu Satzung über die …
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 24.04.2023 (Amtsblatt Nr. 21 vom 27.04.2023), in Kraft ab 01.05.2023
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 105 EUR - für den zweiten Hund 150 EUR - für jeden weiteren Hund 185 EUR

    Fragen und Antworten zu Neustadt an der Weinstraße

    Was kostet die Hundesteuer in Neustadt an der Weinstraße 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Neustadt an der Weinstraße für den ersten Hund 105 €. Der zweite Hund kostet 150 €, jeder weitere 185 €. Grundlage ist die Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße Nr. 08-2026 vom 26.02.2026: Haushaltssatzung 2026, § 6 Steuersätze (dazu Satzung über die …. Fassung: Hundesteuersatzung vom 24.04.2023 (Amtsblatt Nr. 21 vom 27.04.2023), in Kraft ab 01.05.2023.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Neustadt an der Weinstraße?

    Für den zweiten Hund gilt in Neustadt an der Weinstraße ein Satz von 150 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 255 €. Laut Satzung: Nach § 6 der Haushaltssatzung 2026 (Steuersätze seit 2024 dort festgelegt, § 5 Hundesteuersatzung) kostet der erste Hund 105 Euro, der zweite Hund 150 Euro und jeder weitere Hund 185 Euro; steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 7 Abs. 2 Satzung), neben ermäßigten Hunden gehaltene voll zu versteuernde Hunde gelten als zweite oder weitere Hunde (§ 8 Abs. 2 Satzung).

    Gibt es in Neustadt an der Weinstraße eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Neustadt an der Weinstraße kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Neustadt an der Weinstraße?

    Steuerfrei sind in Neustadt an der Weinstraße laut Satzung: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (Nachweis z. B. Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3), Hunde zur Bewachung von Herden mit mindestens 50 Tieren (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Hunde von Feldschutzkräften (§ 7 Abs. 1 Nr. 3), Geprüfte Rettungshunde im Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz (§ 7 Abs. 1 Nr. 4), Zertifizierte Therapiehunde mit regelmäßigem Einsatz in Kita, Schule, Reha-, Behinderten- oder Altenhilfeeinrichtungen oder in tiergestützter Therapie (§ 7 Abs. 1 Nr. 5), Brauchbare Jagdhunde von Jagdpächtern, Inhabern einer Jagderlaubnis oder Jagdaufsehern in einem Neustadter Jagdrevier, nur für einen Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3), Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 LJG (§ 7 Abs. 1 Nr. 7) und Nicht besteuert werden Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit gehalten werden, Diensthunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen sowie vorübergehend in Tierheimen untergebrachte Hunde (§ 7a). Ermäßigt wird für: Halbe Steuer für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde), auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 1) und Halbe Steuer für Hunde, die der Halter selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Neustadt an der Weinstraße und Umgebung übernommen hat, befristet auf zwei Jahre und für einen Hund je Haushalt, auf Antrag (§ 8 Abs. 1 Nr. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Neustadt an der Weinstraße an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Steuern, Konrad-Adenauer-Straße 10, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Telefon 06321 855-1243 (E-Mail amtlich nur per Kontaktformular)», und zwar binnen 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung bei der Abteilung Steuern (§ 3 Abs. 1 Satzung); Abmeldung innerhalb von zwei Wochen mit Rückgabe der Steuermarke (§ 3 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Rheinland-Pfalz

    Alle Städte in Rheinland-Pfalz

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Stand 22.10.2026.