Hundesteuer Mainz 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Mainz 2026 eine Hundesteuer von 186 € pro Jahr. Der zweite und jeder weitere Hund kosten je 216 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 600 €.
Für jeden Hund, der in Mainz gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Rheinland-Pfalz ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.
So hoch ist die Hundesteuer in Mainz
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 186 € |
| Zweiter Hund | 216 € |
| Jeder weitere Hund | 216 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 600 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Mainz berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Mainz
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 01. Februar 2012, gültig ab 01.03.2012
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Mainz pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 15,50 € pro Monat für einen Hund in Mainz. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 186 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 930 € zusammen, in zehn Jahren 1.860 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Zwei Hunde kosten in Mainz zusammen 402 € jährlich (33,50 € im Monat). Kommt ein dritter dazu, steigt die Summe auf 618 €.
Der Satz für Listenhunde ist in Mainz rund 3,2-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.
Wie teuer ist Mainz?
Mainz ist mit rund 223.888 Einwohnern eine Großstadt. Die Hundesteuer fließt dort wie überall in den allgemeinen Haushalt und ist nicht zweckgebunden.
Im Vergleich mit 3 erfassten Städten in Rheinland-Pfalz (Median 144 €) liegt Mainz über der Mitte. Über alle 90 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 120 €; der niedrigste Satz beträgt 60 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Mainz 66 € mehr als Trier und 42 € mehr als Worms.
Die Staffel für mehrere Hunde
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Mainz gilt laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 wird nach Reihenfolge gestaffelt: 186,00 Euro für den ersten Hund, 216,00 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund (bei zwei Hunden also 402,00 Euro zusammen); gefährliche Hunde 600,00 Euro je Hund und gelten nach § 4 Abs. 2 stets als erste Hunde.
Gefährliche Hunde und Steuer
Für einen gefährlichen Hund verlangt Mainz 600 € im Jahr.
§ 4 Abs. 3 bestimmt gefährliche Hunde nach Verhalten (bissig, Wild/Vieh hetzend, Menschen gefahrdrohend angesprungen, übersteigerte Kampfbereitschaft/Schärfe); nach § 4 Abs. 4 gelten American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier samt Abkömmlingen stets als gefährlich; nach § 4 Abs. 5 wird die Gefährlichkeit bei Bullmastiff, Bull Terrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano und Tosa Inu vermutet (widerlegbar). Für Hunde nach Abs. 5 halbiert sich der erhöhte Satz auf Antrag bei Kastration/Sterilisation plus tierärztlichem Gutachten (§ 4 Abs. 7).
Welche Hunde in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Rheinland-Pfalz
Was in Rheinland-Pfalz für Hundehalter gilt
Die Hundesteuer regelt Mainz selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Rheinland-Pfalz die Vorschrift „Landesgesetz über gefährliche Hunde“.
Rheinland-Pfalz nennt 4 Rassen ausdrücklich, etwa Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Für die Hundesteuer in Mainz kommt es auf die Definition in der städtischen Satzung an.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz nicht; geregelt ist: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Ausnahmen laut Satzung
Steuerfrei laut Satzung:
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (§ 7 Abs. 1 a)
- Diensthunde von Privatforstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern (§ 7 Abs. 1 b)
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Zahl, Herde mindestens 5 Tiere (§ 7 Abs. 1 c)
- Hunde in Tierschutzeinrichtungen zur vorübergehenden Verwahrung (§ 7 Abs. 1 d)
- Hunde, die für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (u. a. Merkzeichen aG oder H) unentbehrlich sind (§ 7 Abs. 1 e)
- geprüfte Rettungshunde im zivilen Bevölkerungs-/Katastrophenschutz (§ 7 Abs. 1 f)
- abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern (§ 7 Abs. 1 g)
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e. V., für zwölf Monate (§ 7 Abs. 1 h)
- keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 6)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte des Steuersatzes auf Antrag für Wachhunde in einzeln stehenden Gebäuden oder Gebäudegruppen (mehr als 200 m vom bebauten Ortsteil) (§ 5 Abs. 1 a)
- Hälfte für Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schiffsregister (§ 5 Abs. 1 b)
- Hälfte für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen/berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst (§ 5 Abs. 1 c)
- Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Fährtenhunde im zivilen Bevölkerungs-/Katastrophenschutz (§ 5 Abs. 1 d)
- Hälfte für Hunde mit bestandener Rettungshundetauglichkeitsprüfung bzw. Rettungshundeeignungstest (§ 5 Abs. 1 e)
- Hälfte für Halter mit Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Grundsicherung nach SGB II (§ 5 Abs. 1 f)
- Zwingersteuer: Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund, höchstens das Zweifache der Steuer für den ersten Hund je Zwinger (§ 6)
- Ermäßigung jährlich vor Beginn des Kalenderjahres neu zu beantragen; keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4 und 6)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Landeshauptstadt Mainz, Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport, Abteilung Steuerverwaltung, Sachgebiet Hundesteuer, Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46, 55116 Mainz; Tel. 06131 12-3538; hundesteuer@stadt.mainz.de
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich (§ 3 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Mainz anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Mainz ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom …
- Fassung
- Satzung vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 01. Februar 2012, gültig ab 01.03.2012
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich ab dem 01.03.2012: für den ersten Hund 186,00 EUR, für den zweiten Hund 216,00 EUR, für jeden weiteren Hund 216,00 EUR, für jeden gefährlichen Hund 600,00 EUR.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mainz
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mainz 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Mainz für den ersten Hund 186 €. Der zweite Hund kostet 216 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom …. Fassung: Satzung vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 01. Februar 2012, gültig ab 01.03.2012.
Was kostet ein zweiter Hund in Mainz?
Für den zweiten Hund gilt in Mainz ein Satz von 216 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 402 €. Laut Satzung: Nach § 4 Abs. 1 wird nach Reihenfolge gestaffelt: 186,00 Euro für den ersten Hund, 216,00 Euro für den zweiten und jeden weiteren Hund (bei zwei Hunden also 402,00 Euro zusammen); gefährliche Hunde 600,00 Euro je Hund und gelten nach § 4 Abs. 2 stets als erste Hunde.
Muss ich als Rentner in Mainz Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Mainz kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte für Halter mit Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Grundsicherung nach SGB II (§ 5 Abs. 1 f). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Welche Hunde sind in Mainz von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Mainz laut Satzung: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (§ 7 Abs. 1 a), Diensthunde von Privatforstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern (§ 7 Abs. 1 b), Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Zahl, Herde mindestens 5 Tiere (§ 7 Abs. 1 c), Hunde in Tierschutzeinrichtungen zur vorübergehenden Verwahrung (§ 7 Abs. 1 d), Hunde, die für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (u. a. Merkzeichen aG oder H) unentbehrlich sind (§ 7 Abs. 1 e), geprüfte Rettungshunde im zivilen Bevölkerungs-/Katastrophenschutz (§ 7 Abs. 1 f), abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern (§ 7 Abs. 1 g), Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e. V., für zwölf Monate (§ 7 Abs. 1 h) und keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 7 Abs. 6). Ermäßigt wird für: Hälfte des Steuersatzes auf Antrag für Wachhunde in einzeln stehenden Gebäuden oder Gebäudegruppen (mehr als 200 m vom bebauten Ortsteil) (§ 5 Abs. 1 a), Hälfte für Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schiffsregister (§ 5 Abs. 1 b), Hälfte für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen/berufsmäßigen Einzelwächtern im Wachdienst (§ 5 Abs. 1 c), Hälfte für Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Fährtenhunde im zivilen Bevölkerungs-/Katastrophenschutz (§ 5 Abs. 1 d), Hälfte für Hunde mit bestandener Rettungshundetauglichkeitsprüfung bzw. Rettungshundeeignungstest (§ 5 Abs. 1 e), Hälfte für Halter mit Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Grundsicherung nach SGB II (§ 5 Abs. 1 f), Zwingersteuer: Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund, höchstens das Zweifache der Steuer für den ersten Hund je Zwinger (§ 6) und Ermäßigung jährlich vor Beginn des Kalenderjahres neu zu beantragen; keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4 und 6). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wo melde ich meinen Hund in Mainz an?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Landeshauptstadt Mainz, Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport, Abteilung Steuerverwaltung, Sachgebiet Hundesteuer, Stadthaus Große Bleiche, Große Bleiche 46, 55116 Mainz; Tel. 06131 12-3538; hundesteuer@stadt.mainz.de», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich (§ 3 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Hundesteuer in anderen Städten in Rheinland-Pfalz
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Mainz. Stand 22.10.2026.