Hundesteuer Worms 2026
Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden
Kurze Antwort
Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Worms 144 € Hundesteuer. Für den zweiten Hund werden 204 € fällig, für jeden weiteren 300 €. Listenhunde kosten 613 € im Jahr.
Die Hundesteuer in Worms ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird jährlich festgesetzt und hängt davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben. Die Einzelheiten aus der Satzung folgen.
Die Sätze in Worms
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 144 € |
| Zweiter Hund | 204 € |
| Jeder weitere Hund | 300 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 613 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Worms berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Worms
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 15.12.2011, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 21.12.2023 (Amtsblatt der Stadt Worms Nr. 53 vom 22.12.2023, Änderung § 11 Abs. 1), …
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Worms im Jahr kostet
Pro Monat gerechnet sind es in Worms 12 €, pro Tag 0,39 €. Wann der Jahresbetrag von 144 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 720 €, auf zehn Jahre 1.440 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 348 € im Jahr, mit drei Hunden 648 €. Der zweite Hund allein macht 204 € aus.
Für einen Listenhund verlangt Worms rund 4,3-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 51,08 €.
Einordnung im Vergleich
In Mittelstädten wie Worms (etwa 86.921 Einwohner) kann die Hundesteuer deutlich von der in Nachbargemeinden abweichen, weil jede Gemeinde ihre eigene Satzung hat.
Unter den 3 Städten in Rheinland-Pfalz, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 144 €. Worms liegt damit genau auf diesem Wert. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Worms 24 € mehr als Trier und 42 € weniger als Mainz.
Mehrere Hunde in Worms
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Worms gilt laut Satzung: Nach § 11 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 144,00 EUR, zweiter Hund 204,00 EUR, jeder weitere Hund 300,00 EUR jährlich; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte und gefährliche Hunde gelten als erste Hunde (§ 11 Abs. 3).
Listenhunde in Worms
Für einen gefährlichen Hund verlangt Worms 613 € im Jahr.
Gefährlich sind nach § 10 Hunde, die sich als bissig erwiesen, Wild oder Vieh gehetzt, Menschen in aggressiver Weise angesprungen oder übersteigerte Kampfbereitschaft entwickelt haben; bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier (und Abkömmlingen) wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet, bei Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano und Tosa-Inu (und Kreuzungen) widerlegbar per Gutachten; erhöhter Steuersatz 613,00 EUR jährlich (§ 11 Abs. 2).
Welche Hunde in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Rheinland-Pfalz
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Rheinland-Pfalz fest. Grundlage ist „Landesgesetz über gefährliche Hunde“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 4 Rassen, darunter Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Worms zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Rheinland-Pfalz nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in anerkannten Tierasylen o. Ä. untergebracht sind (§ 4 Abs. 1)
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forstwirtschaft), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkmale B, Bl, aG, Gl oder H) unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2)
- Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3)
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 4)
- Hunde, die der Halter selbst aus einem Wormser Tierheim übernommen hat, für 6 Monate, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Ermäßigung auf die Hälfte für höchstens zwei Hunde zur Bewachung einzeln stehender Wohngebäude, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
- Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
- Zwingersteuer für Züchter (mindestens zwei rassereine zuchtfähige Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin, Eintrag in Zucht-/Stammbuch, mindestens ein Wurf in zwei Jahren): Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (§ 7)
- Gefährliche Hunde sind von Ermäßigungen und Zwingersteuer ausgenommen (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 4)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Anmeldung und Abmeldung
- Zuständig: Stadtverwaltung Worms, Bereich 2 – Finanzen (§ 3 Abs. 1); E-Mail in der Satzung nicht genannt
- Frist: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, Hunderasse ist glaubhaft nachzuweisen; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 3 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Worms anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Worms (Hundesteuersatzung) vom 15. Dezember 2011 (Ortsrecht 9/00/3)
- Fassung
- Satzung vom 15.12.2011, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 21.12.2023 (Amtsblatt der Stadt Worms Nr. 53 vom 22.12.2023, Änderung § 11 Abs. 1), …
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Der Steuersatz beträgt: für den ersten Hund 144,00 EUR jährlich für den zweiten Hund 204,00 EUR jährlich für jeden weiteren Hund 300,00 EUR jährlich. (2) Der gegenüber Abs. 1 erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde im Sinne des § 10 beträgt jährlich 613,00 EUR.
Die 5 häufigsten Fragen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Worms?
Im Jahr 2026 verlangt Worms für den ersten Hund 144 €. Der zweite Hund kostet 204 €, jeder weitere 300 €. Für einen Listenhund werden 613 € fällig. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Worms (Hundesteuersatzung) vom 15. Dezember 2011 (Ortsrecht 9/00/3). Fassung: Satzung vom 15.12.2011, zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom 21.12.2023 (Amtsblatt der Stadt Worms Nr. 53 vom 22.12.2023, Änderung § 11 Abs. 1), ….
Was kosten zwei Hunde in Worms an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Worms ein Satz von 204 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 348 €. Laut Satzung: Nach § 11 Abs. 1 steigt der Satz je Hund: erster Hund 144,00 EUR, zweiter Hund 204,00 EUR, jeder weitere Hund 300,00 EUR jährlich; steuerfreie Hunde zählen nicht mit, steuerermäßigte und gefährliche Hunde gelten als erste Hunde (§ 11 Abs. 3).
Sind Rentner in Worms von der Hundesteuer befreit?
Das Alter allein ist in Worms kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.
Welche Hunde sind in Worms von der Hundesteuer befreit?
Steuerfrei sind in Worms laut Satzung: Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in anerkannten Tierasylen o. Ä. untergebracht sind (§ 4 Abs. 1), Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird (Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forstwirtschaft), auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 1), Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkmale B, Bl, aG, Gl oder H) unentbehrlich sind, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2), Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) und Hunde, die der Halter selbst aus einem Wormser Tierheim übernommen hat, für 6 Monate, auf Antrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 5). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf die Hälfte für höchstens zwei Hunde zur Bewachung einzeln stehender Wohngebäude, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Ermäßigung auf die Hälfte für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag (§ 6 Abs. 1 Nr. 2), Zwingersteuer für Züchter (mindestens zwei rassereine zuchtfähige Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin, Eintrag in Zucht-/Stammbuch, mindestens ein Wurf in zwei Jahren): Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (§ 7) und Gefährliche Hunde sind von Ermäßigungen und Zwingersteuer ausgenommen (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Wie melde ich meinen Hund in Worms an und ab?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Worms, Bereich 2 – Finanzen (§ 3 Abs. 1); E-Mail in der Satzung nicht genannt», und zwar binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, Hunderasse ist glaubhaft nachzuweisen; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (§ 3 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Hundesteuer in anderen Städten in Rheinland-Pfalz
Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Worms. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.