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Hundesteuer Trier 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Im Jahr 2026 kostet ein einzelner Hund in Trier 120 € Hundesteuer. Der zweite Hund kostet 168 €, jeder weitere 228 €.

Für jeden Hund, der in Trier gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Rheinland-Pfalz ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

Die Sätze in Trier

Hundesteuer Trier 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Zweiter Hund168 €
Jeder weitere Hund228 €
Steuermarkeja

Hundesteuer für Trier berechnen

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Trier

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 23.05.2003, in der Fassung vom 17.12.2010, 09.01.2017 und 07.11.2018 (letzte Änderung 07.11.2018)

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Pro Monat gerechnet sind es in Trier 10 €, pro Tag 0,33 €. Wann der Jahresbetrag von 120 € fällig ist, entnimmst du dem Bescheid, den die Stadt nach der Anmeldung schickt.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Trier ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Für einen Haushalt mit zwei Hunden ergibt die Satzung 288 € im Jahr, mit drei Hunden 516 €. Der zweite Hund allein macht 168 € aus.

    Trier im Vergleich

    Großstädte wie Trier (etwa 105.054 Einwohner) setzen die Hundesteuer in einer eigenen Satzung fest und passen sie in Abständen von einigen Jahren an.

    Im Vergleich mit 3 erfassten Städten in Rheinland-Pfalz (Median 144 €) liegt Trier unter der Mitte. Zum Vergleich: In den 90 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 60 € und 186 €, in der Mitte 120 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Trier 24 € weniger als Worms und 66 € weniger als Mainz.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Rheinland-Pfalz
    1. Mainz186 €
    2. Worms144 €
    3. Trier120 €

    Mehrere Hunde in Trier

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Trier gilt laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120,00 Euro, der zweite 168,00 Euro und jeder weitere Hund 228,00 Euro im Jahr (gestaffelt nach Reihenfolge); befreite Hunde zählen nicht mit (§ 7 Abs. 2), neben ermäßigten Hunden gehaltene voll zu versteuernde Hunde gelten als zweite oder weitere Hunde (§ 9 Abs. 2).

    Listenhunde in Trier

    Trier verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Rheinland-Pfalz als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Rheinland-Pfalz

    Landesrecht für Hunde in Trier

    Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Rheinland-Pfalz fest. Grundlage ist „Landesgesetz über gefährliche Hunde“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 4 Rassen, darunter Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Trier zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Rheinland-Pfalz nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: Halter gefährlicher Hunde (Erlaubnisvoraussetzung). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Rheinland-Pfalz

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkmale B, BL, aG oder H) unentbehrlich sind, nur ein Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3)
    • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
    • Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Trier und Umgebung e.V. für zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht, nur ein Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3)
    • Schulhunde an Trierer Schulen für die Dauer des Schulhundprojekts (§ 7 Abs. 1 Nr. 4)
    • nicht besteuerbar u. a. Diensthunde aus öffentlichen Mitteln, für Beruf/Einkommenserzielung notwendige Hunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen sowie Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einrichtungen (§ 8)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • halber Steuersatz für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens für zwei Hunde, auf Antrag (§ 9 Abs. 1 Nr. 1)
    • halber Steuersatz für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    So meldest du deinen Hund

    • Zuständig: Stadtverwaltung Trier, Abteilung Kommunale Abgaben, E-Mail hundesteuer@trier.de (laut amtlichem Anmeldeformular)
    • Frist: binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung (§ 3 Abs. 1)

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Trier über die Erhebung der Hundesteuer
    Fassung
    Satzung vom 23.05.2003, in der Fassung vom 17.12.2010, 09.01.2017 und 07.11.2018 (letzte Änderung 07.11.2018)
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich: a) 120,00 Euro für den ersten Hund b) 168,00 Euro für den zweiten Hund c) 228,00 Euro für jeden weiteren Hund

    Fragen und Antworten zu Trier

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Trier?

    Im Jahr 2026 verlangt Trier für den ersten Hund 120 €. Der zweite Hund kostet 168 €, jeder weitere 228 €. Grundlage ist die Satzung der Stadt Trier über die Erhebung der Hundesteuer. Fassung: Satzung vom 23.05.2003, in der Fassung vom 17.12.2010, 09.01.2017 und 07.11.2018 (letzte Änderung 07.11.2018).

    Was kosten zwei Hunde in Trier an Steuer?

    Für den zweiten Hund gilt in Trier ein Satz von 168 € im Jahr. Zusammen mit dem ersten Hund sind das 288 €. Laut Satzung: Nach § 5 Abs. 1 kostet der erste Hund 120,00 Euro, der zweite 168,00 Euro und jeder weitere Hund 228,00 Euro im Jahr (gestaffelt nach Reihenfolge); befreite Hunde zählen nicht mit (§ 7 Abs. 2), neben ermäßigten Hunden gehaltene voll zu versteuernde Hunde gelten als zweite oder weitere Hunde (§ 9 Abs. 2).

    Sind Rentner in Trier von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Trier kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für nicht besteuerbar u. a. Diensthunde aus öffentlichen Mitteln, für Beruf/Einkommenserzielung notwendige Hunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen sowie Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einrichtungen (§ 8). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Welche Hunde sind in Trier von der Hundesteuer befreit?

    Steuerfrei sind in Trier laut Satzung: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkmale B, BL, aG oder H) unentbehrlich sind, nur ein Hund, auf Antrag (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3), Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 2), Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Trier und Umgebung e.V. für zwei Jahre ab Beginn der Steuerpflicht, nur ein Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3), Schulhunde an Trierer Schulen für die Dauer des Schulhundprojekts (§ 7 Abs. 1 Nr. 4) und nicht besteuerbar u. a. Diensthunde aus öffentlichen Mitteln, für Beruf/Einkommenserzielung notwendige Hunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen sowie Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einrichtungen (§ 8). Ermäßigt wird für: halber Steuersatz für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens für zwei Hunde, auf Antrag (§ 9 Abs. 1 Nr. 1) und halber Steuersatz für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Trier an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Trier, Abteilung Kommunale Abgaben, E-Mail hundesteuer@trier.de (laut amtlichem Anmeldeformular)», und zwar binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung (§ 3 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.

    Hundesteuer in anderen Städten in Rheinland-Pfalz

    Alle Städte in Rheinland-Pfalz

    Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Trier.