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Hundesteuer Bergheim 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Bergheim setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 132 € pro Jahr fest. Bei zwei Hunden kostet jeder 171 €, ab drei Hunden jeder 225 €.

Für jeden Hund, der in Bergheim gehalten wird, fällt Hundesteuer an. Die folgenden Abschnitte zeigen die Sätze aus der Satzung, ordnen sie im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen ein und erklären Ermäßigungen und Fristen.

So hoch ist die Hundesteuer in Bergheim

Hundesteuer pro Jahr (2026)
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund132 €
Je Hund bei zwei Hunden171 €
Je Hund ab drei Hunden225 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Bergheim

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Bergheim

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 16.12.2025 (Neufassung, ersetzt alle vorangegangenen Hundesteuersatzungen), gültig ab 01.01.2026

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Bergheim im Jahr kostet

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 11 € pro Monat für einen Hund in Bergheim. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 132 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 660 €, auf zehn Jahre 1.320 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Achtung bei mehreren Hunden: Bergheim berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 342 € im Jahr (28,50 € im Monat), drei Hunde kosten 675 €.

    Einordnung im Vergleich

    Bergheim ist mit rund 61.976 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Bergheim liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Bergheim 32 € mehr als Hürth und 38 € mehr als Wesel.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bergheim132 €
    2. Herten108 €
    3. Dormagen106 €
    4. Hürth100 €
    5. Wesel94 €
    6. Euskirchen78 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Bergheim gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 132 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 171 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 225 Euro.

    Listenhunde in Bergheim

    Bergheim verlangt für Listenhunde keinen erhöhten Steuersatz.

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Bergheim das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Bergheim zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, aG, H oder B dienen und entsprechend ausgebildet sind, auf Antrag (§ 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
    • Halbierung auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
    • Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)

    Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.

    Hund in Bergheim an- und abmelden

    • Zuständig: Kreisstadt Bergheim, Abt. Steuern und Grundbesitzabgaben, Postfach 11 69, 50101 Bergheim (laut amtlichem Anmeldeformular)
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug, bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Beleg aus der Satzung

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Kreisstadt Bergheim vom 16.12.2025
    Fassung
    Satzung vom 16.12.2025 (Neufassung, ersetzt alle vorangegangenen Hundesteuersatzungen), gültig ab 01.01.2026
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer Person oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 132,- €; b) zwei Hunde gehalten werden 171,- € je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 225,- € je Hund.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bergheim

    Was kostet die Hundesteuer in Bergheim 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Bergheim für den ersten Hund 132 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 171 €, ab drei Hunden jeder 225 €. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Kreisstadt Bergheim vom 16.12.2025. Fassung: Satzung vom 16.12.2025 (Neufassung, ersetzt alle vorangegangenen Hundesteuersatzungen), gültig ab 01.01.2026.

    Was kostet ein zweiter Hund in Bergheim?

    Für den zweiten Hund gilt in Bergheim ein Satz von 171 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 342 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 132 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 171 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 225 Euro.

    Sind Rentner in Bergheim von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Bergheim kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Wer Sozialleistungen bezieht, sollte beim Steueramt nach einer Ermäßigung fragen.

    Für welche Hunde muss man in Bergheim keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Bergheim laut Satzung: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1) und Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen BL, aG, H oder B dienen und entsprechend ausgebildet sind, auf Antrag (§ 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1). Ermäßigt wird für: Halbierung auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Halbierung auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 Buchst. b) und Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Bergheim an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Kreisstadt Bergheim, Abt. Steuern und Grundbesitzabgaben, Postfach 11 69, 50101 Bergheim (laut amtlichem Anmeldeformular)», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug, bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Bergheim redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.