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Hundesteuer Herten 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Für den ersten Hund verlangt Herten 2026 eine Hundesteuer von 108 € pro Jahr. Bei zwei Hunden kostet jeder 126 €, ab drei Hunden jeder 144 €. Listenhunde kosten 540 € im Jahr.

In Herten richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.

So hoch ist die Hundesteuer in Herten

Jahresbeträge in Herten
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund108 €
Je Hund bei zwei Hunden126 €
Je Hund ab drei Hunden144 €
Listenhund (gefährlicher Hund)540 €
Steuermarkenein

Deine Hundesteuer in Herten

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Herten

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 25.02.2025 (Ratsbeschluss 19.02.2025), gültig ab 28.02.2025

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Was ein Hund in Herten im Jahr kostet

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Herten 9 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Über mehrere Jahre summiert sich das: Bleibt die Satzung unverändert, zahlst du für einen Hund in fünf Jahren 540 € und in zehn Jahren 1.080 €. Ändert der Rat die Sätze, ändern sich auch diese Summen.

    Hältst du zwei Hunde, gilt in Herten für beide der erhöhte Satz. Daraus ergeben sich 252 € pro Jahr; das sind 144 € mehr als für einen Hund. Für drei Hunde nennt die Satzung zusammen 432 €.

    Für einen Listenhund verlangt Herten 5-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 45 €.

    Wie teuer ist Herten?

    Mit rund 60.707 Einwohnern ist Herten keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Herten liegt über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Herten 14 € mehr als Wesel und 30 € mehr als Euskirchen.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Bergheim132 €
    2. Langenfeld (Rheinland)110 €
    3. Herten108 €
    4. Hürth100 €
    5. Wesel94 €
    6. Euskirchen78 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Hält ein Haushalt mehr als einen Hund, steigt die Steuer pro Hund in vielen Städten deutlich. Das macht den zweiten Hund oft teurer als den ersten.

    In Herten gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 108,00 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 126,00 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 144,00 Euro; ein gefährlicher Hund kostet 540,00 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 675,00 Euro.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Herten 540 € im Jahr.

    § 2 Abs. 2: Gefährlich sind Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder zum Nachteil des Menschen bzw. als Schutzhund ausgebildet wurden, sich nach amtstierärztlichem Gutachten als bissig erwiesen, Menschen gefahrdrohend angesprungen oder unkontrolliert Tiere gehetzt/gerissen haben; insbesondere die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen. Ab zwei gefährlichen Hunden gilt je Hund 675,00 Euro (§ 2 Abs. 1 Buchst. e).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Herten selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Herten gefährliche Hunde bestimmt.

    Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ausnahmen laut Satzung

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2)
    • Hunde aus dem Tierheim Castrop-Rauxel für zwei Jahre, auf Antrag (§ 3 Abs. 3)
    • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft, auf Antrag (§ 3 Abs. 4)
    • Geprüfte Rettungshunde, auf Antrag (§ 3 Abs. 5)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Halbierung auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mit nicht mehr als einem Haushalt, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2)
    • Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (§ 4 Abs. 3)
    • Keine Befreiungen oder Ermäßigungen für gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 3)

    Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.

    Anmeldung und Abmeldung

    • Zuständig: Stadt Herten, Abteilung Abgaben (Sachbearbeitung Hundesteuer), Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten, Telefon 02366 303-295, E-Mail steuern@herten.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt, bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1)

    Hund online bei der Stadt Herten anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst. Zu viel gezahlte Steuer wird in der Regel anteilig erstattet.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Herten vom 25.02.2025
    Fassung
    Satzung vom 25.02.2025 (Ratsbeschluss 19.02.2025), gültig ab 28.02.2025
    Abgerufen am
    22.10.2026

    1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 108,00 €, b) zwei Hunde gehalten werden 126,00 € je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 144,00 € je Hund. d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 540,00 € je Hund

    Fragen und Antworten zu Herten

    Was kostet die Hundesteuer in Herten 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Herten für den ersten Hund 108 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 126 €, ab drei Hunden jeder 144 €. Für einen Listenhund werden 540 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Herten vom 25.02.2025. Fassung: Satzung vom 25.02.2025 (Ratsbeschluss 19.02.2025), gültig ab 28.02.2025.

    Was kostet ein zweiter Hund in Herten?

    Für den zweiten Hund gilt in Herten ein Satz von 126 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 252 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 108,00 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 126,00 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 144,00 Euro; ein gefährlicher Hund kostet 540,00 Euro, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 675,00 Euro.

    Sind Rentner in Herten von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Herten kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Herten?

    Steuerfrei sind in Herten laut Satzung: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 3 Abs. 2), Hunde aus dem Tierheim Castrop-Rauxel für zwei Jahre, auf Antrag (§ 3 Abs. 3), Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft, auf Antrag (§ 3 Abs. 4) und Geprüfte Rettungshunde, auf Antrag (§ 3 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Halbierung auf Antrag für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mit nicht mehr als einem Haushalt, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1), Ermäßigung auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 4 Abs. 2), Ermäßigung auf ein Viertel für einen Hund von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (§ 4 Abs. 3) und Keine Befreiungen oder Ermäßigungen für gefährliche Hunde (§ 2 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wie melde ich meinen Hund in Herten an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Herten, Abteilung Abgaben (Sachbearbeitung Hundesteuer), Rathaus, Kurt-Schumacher-Straße 2, 45699 Herten, Telefon 02366 303-295, E-Mail steuern@herten.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt, bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung und der Bescheid der Stadt Herten. Stand 22.10.2026.