Hundesteuer Stolberg (Rheinland) 2026
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Kurze Antwort
In Stolberg (Rheinland) kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 102 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 150 €, ab drei Hunden jeder 204 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 750 €.
In Stolberg (Rheinland) richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde und danach, ob ein Hund als gefährlich gilt. Was das in Euro bedeutet und welche Ausnahmen die Satzung kennt, steht auf dieser Seite.
Die Sätze in Stolberg (Rheinland)
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 102 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 150 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 204 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 750 € |
Rechner: Was zahlst du in Stolberg (Rheinland)?
Hundesteuer pro Jahr in Stolberg (Rheinland)
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 17.11.2010 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 20.11.2023 (Ratsbeschluss 14.11.2023), gültig ab 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Stolberg (Rheinland) pro Monat und über die Jahre
Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 8,50 € pro Monat für einen Hund in Stolberg (Rheinland). Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 102 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 510 €, auf zehn Jahre 1.020 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Achtung bei mehreren Hunden: Stolberg (Rheinland) berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 300 € im Jahr (25 € im Monat), drei Hunde kosten 612 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Stolberg (Rheinland) rund 7,4-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 62,50 € im Monat.
Einordnung im Vergleich
Stolberg (Rheinland) ist mit rund 57.678 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.
Im Vergleich mit 92 erfassten Städten in Nordrhein-Westfalen (Median 103 €) liegt Stolberg (Rheinland) unter der Mitte. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Stolberg (Rheinland) 16 € mehr als Eschweiler und 6 € weniger als Unna.
- Sankt Augustin120 €
- Langenfeld (Rheinland)110 €
- Unna108 €
- Stolberg (Rheinland)102 €
- Meerbusch96 €
- Eschweiler86 €
Mehrere Hunde in Stolberg (Rheinland)
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Stolberg (Rheinland) gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 102 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 150 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 204 €.
Listenhunde in Stolberg (Rheinland)
Für einen gefährlichen Hund verlangt Stolberg (Rheinland) 750 € im Jahr.
Gefährliche Hunde sind nach § 2 Abs. 3 insbesondere die Hunde nach § 3 LHundG NRW; sie kosten 750 € je Hund, wenn sie nach dem 01.01.2001 angeschafft wurden oder ihre Gefährlichkeit erst danach amtstierärztlich festgestellt wurde (§ 2 Abs. 1 d). Befreiungen und Ermäßigungen gibt es für sie nicht (§ 3 Abs. 6, § 4 Abs. 4).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Stolberg (Rheinland) zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für bereits anderswo versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen (§ 3 Abs. 2)
- Herdengebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden (§ 3 Abs. 3)
- ein Hund aus einem Tierheim oder dem inländischen Tierschutz für zwei Jahre (§ 3 Abs. 4)
- Tierheimhunde, die bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt sind, bis zum Lebensende (§ 3 Abs. 5)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a)
- Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b)
- Hälfte für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2)
- Hälfte für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
So meldest du deinen Hund
- Zuständig: Stadt Stolberg (Rhld.), Steueramt; Anschrift und E-Mail nicht amtlich verifiziert
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Stolberg (Rheinland) ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Beleg aus der Satzung
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) (Ortsrecht 220)
- Fassung
- Satzung vom 17.11.2010 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 20.11.2023 (Ratsbeschluss 14.11.2023), gültig ab 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam (1) a) nur ein Hund gehalten wird 102,00 €, b) zwei Hunde gehalten werden 150,00 € je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 204,00 € je Hund,
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Stolberg (Rheinland)
Wie hoch ist die Hundesteuer in Stolberg (Rheinland) 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Stolberg (Rheinland) für den ersten Hund 102 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 204 €. Für einen Listenhund werden 750 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) (Ortsrecht 220). Fassung: Satzung vom 17.11.2010 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 20.11.2023 (Ratsbeschluss 14.11.2023), gültig ab 01.01.2024.
Was kosten zwei Hunde in Stolberg (Rheinland) an Steuer?
Für den zweiten Hund gilt in Stolberg (Rheinland) ein Satz von 150 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 300 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 102 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 150 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 204 €.
Muss ich als Rentner in Stolberg (Rheinland) Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Stolberg (Rheinland) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Für welche Hunde muss man in Stolberg (Rheinland) keine Hundesteuer zahlen?
Steuerfrei sind in Stolberg (Rheinland) laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für bereits anderswo versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen (§ 3 Abs. 2), Herdengebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden (§ 3 Abs. 3), ein Hund aus einem Tierheim oder dem inländischen Tierschutz für zwei Jahre (§ 3 Abs. 4) und Tierheimhunde, die bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt sind, bis zum Lebensende (§ 3 Abs. 5). Ermäßigt wird für: Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a), Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b), Hälfte für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2) und Hälfte für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Bis wann muss ich meinen Hund in Stolberg (Rheinland) anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Stolberg (Rhld.), Steueramt; Anschrift und E-Mail nicht amtlich verifiziert», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.
Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Stolberg (Rheinland).