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Hundesteuer Sankt Augustin 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Die Hundesteuer in Sankt Augustin beträgt 2026 für den ersten Hund 120 € pro Jahr. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 150 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund gilt ein erhöhter Satz von 840 €.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, und Sankt Augustin bestimmt ihre Höhe in einer eigenen Satzung. Hier stehen die aktuellen Beträge, was ein zweiter Hund kostet und wie die Anmeldung läuft.

Hundesteuer Sankt Augustin 2026 im Überblick

Jahresbeträge in Sankt Augustin
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund120 €
Je Hund bei zwei Hunden150 €
Je Hund ab drei Hunden180 €
Listenhund (gefährlicher Hund)840 €
Steuermarkeja

Deine Hundesteuer in Sankt Augustin

Hunde im Haushalt
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davon Listenhunde
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Hundesteuer pro Jahr in Sankt Augustin

    Quelle: Satzung · Stand Hundesteuersatzung vom 03.12.2024 (Ratsbeschluss), bekannt gemacht am 11.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Für die Haushaltsplanung hilft der Monatswert: 10 € pro Monat für einen Hund in Sankt Augustin. Das ist reine Umrechnung des Jahressatzes von 120 €; Termine und Raten legt dein Steuerbescheid fest.

    Wer länger rechnet: Fünf Jahre Hundesteuer in Sankt Augustin ergeben nach heutigem Satz 600 €, zehn Jahre 1.200 €. Erhöhungen oder Senkungen durch den Stadtrat sind darin nicht enthalten.

    Bei zwei Hunden steigt in Sankt Augustin der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 300 € im Jahr, also 180 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 540 €.

    Ein gefährlicher Hund kostet in Sankt Augustin 7-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 70 € im Monat.

    Sankt Augustin im Vergleich

    Sankt Augustin ist mit rund 56.033 Einwohnern eine Mittelstadt. Auch hier legt die Stadt die Hundesteuer selbst fest, unabhängig vom Landkreis.

    Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Sankt Augustin liegt damit über diesem Wert. Zum Vergleich: In den 238 Städten unseres Bestands kostet der erste Hund zwischen 30 € und 186 €, in der Mitte 104,50 €.

    Für den ersten Hund zahlst du in Sankt Augustin 24 € mehr als Meerbusch und genauso viel wie Hilden.

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Sankt Augustin120 €
    2. Hilden120 €
    3. Unna108 €
    4. Stolberg (Rheinland)102 €
    5. Meerbusch96 €
    6. Eschweiler86 €

    Die Staffel für mehrere Hunde

    Die Staffel richtet sich nach der Zahl der Hunde im selben Haushalt. Maßgeblich ist, wie viele Hunde gleichzeitig gehalten werden, nicht welcher Hund zuerst da war.

    In Sankt Augustin gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde: 120 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 Euro; steuerfreie und steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 2 Abs. 3).

    Gefährliche Hunde und Steuer

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Sankt Augustin 840 € im Jahr.

    Gefährlich sind nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen sowie nach Nr. 2 im Einzelfall von der zuständigen Behörde nach amtstierärztlicher Begutachtung als gefährlich festgestellte Hunde. Satz: 840 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird und dieser gefährlich ist; 1.140 Euro für jeden gefährlichen Hund, wenn zwei oder mehr Hunde gehalten werden (§ 2 Abs. 2). Bei Befreiung eines Rassehundes von Anlein- und Maulkorbpflicht nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW entfällt für diese Zeit die erhöhte Steuer (§ 2 Abs. 5).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Was in Nordrhein-Westfalen für Hundehalter gilt

    Neben der Steuersatzung der Stadt gilt für Hundehalter in Sankt Augustin das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen, vor allem „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Sankt Augustin gefährliche Hunde bestimmt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Ermäßigungen und Befreiungen

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Sankt Augustin aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder steuerbefreit sind (§ 3)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) dienen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a)
    • Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b)
    • Pflegehunde aus dem Tierheim Troisdorf mit Pflegevertrag, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. c)
    • Nach der Assistenzhundeverordnung anerkannte Assistenzhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. d)
    • Hunde, die aus dem Tierheim Troisdorf als Eigentum übernommen werden, befristet für drei Jahre; bei Hunden ab 8 Jahren unbefristet, auf Antrag (§ 4 Abs. 2); für gefährliche Hunde ab 8 Jahren unbefristete Befreiung nur mit Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht und Sachkundenachweis (§ 4 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) und einkommensmäßig gleichstehenden Personen, nur für einen Hund je Haushalt; nicht für gefährliche Hunde (§ 5)
    • Für gefährliche Hunde aus dem Tierheim Troisdorf statt der befristeten Befreiung eine Ermäßigung in Höhe der Steuer für den nicht gefährlichen Hund (§ 4 Abs. 3)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Sankt Augustin an- und abmelden

    • Zuständig: Stadtverwaltung Sankt Augustin (Steuerabteilung); eine E-Mail-Adresse ist in der Satzung nicht genannt
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Haushalt unter Angabe der Rasse; bei Zuzug innerhalb des ersten auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 9 Abs. 2)

    Hund online bei der Stadt Sankt Augustin anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.

    Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.

    Quelle und Stand

    Rechtsgrundlage
    Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Ortsrecht 22.1
    Fassung
    Hundesteuersatzung vom 03.12.2024 (Ratsbeschluss), bekannt gemacht am 11.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025
    Abgerufen am
    22.10.2026

    Die Steuer beträgt jährlich, wenn a) nur ein Hund gehalten wird 120,00 €, b) zwei Hunde gehalten werden 150,00 € für jeden Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 180,00 € für jeden Hund.

    Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sankt Augustin

    Wie viel Hundesteuer zahlt man in Sankt Augustin?

    Im Jahr 2026 verlangt Sankt Augustin für den ersten Hund 120 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 150 €, ab drei Hunden jeder 180 €. Für einen Listenhund werden 840 € fällig. Grundlage ist die Satzung der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Ortsrecht 22.1. Fassung: Hundesteuersatzung vom 03.12.2024 (Ratsbeschluss), bekannt gemacht am 11.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025.

    Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Sankt Augustin?

    Für den zweiten Hund gilt in Sankt Augustin ein Satz von 150 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 300 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 richtet sich der Satz nach der Zahl der gehaltenen Hunde: 120 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird, bei zwei Hunden je Hund 150 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 180 Euro; steuerfreie und steuerbefreite Hunde zählen nicht mit (§ 2 Abs. 3).

    Gibt es in Sankt Augustin eine Ermäßigung für Rentner?

    Das Alter allein ist in Sankt Augustin kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) und einkommensmäßig gleichstehenden Personen, nur für einen Hund je Haushalt; nicht für gefährliche Hunde (§ 5). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Für welche Hunde muss man in Sankt Augustin keine Hundesteuer zahlen?

    Steuerfrei sind in Sankt Augustin laut Satzung: Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Sankt Augustin aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland versteuert oder steuerbefreit sind (§ 3), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) dienen, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. a), Rettungshunde mit erfolgreich abgelegter Prüfung, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. b), Pflegehunde aus dem Tierheim Troisdorf mit Pflegevertrag, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. c), Nach der Assistenzhundeverordnung anerkannte Assistenzhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 1 Buchst. d) und Hunde, die aus dem Tierheim Troisdorf als Eigentum übernommen werden, befristet für drei Jahre; bei Hunden ab 8 Jahren unbefristet, auf Antrag (§ 4 Abs. 2); für gefährliche Hunde ab 8 Jahren unbefristete Befreiung nur mit Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht und Sachkundenachweis (§ 4 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes auf Antrag für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) und einkommensmäßig gleichstehenden Personen, nur für einen Hund je Haushalt; nicht für gefährliche Hunde (§ 5) und Für gefährliche Hunde aus dem Tierheim Troisdorf statt der befristeten Befreiung eine Ermäßigung in Höhe der Steuer für den nicht gefährlichen Hund (§ 4 Abs. 3). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.

    Wo melde ich meinen Hund in Sankt Augustin an?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadtverwaltung Sankt Augustin (Steuerabteilung); eine E-Mail-Adresse ist in der Satzung nicht genannt», und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme in den Haushalt unter Angabe der Rasse; bei Zuzug innerhalb des ersten auf den Zuzug folgenden Monats (§ 9 Abs. 1); Abmeldung innerhalb eines Monats (§ 9 Abs. 2). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund wieder abgemeldet.

    Hundesteuer in anderen Städten in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Sankt Augustin. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.