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Hundesteuer Meerbusch 2026

Recherchiert und geprüft von der Redaktion Hundesteueratlas (Maik Möhring Media) · zuletzt geprüft am · So arbeiten wir · Fehler melden

Kurze Antwort

Meerbusch setzt die Hundesteuer 2026 für einen Hund auf 96 € pro Jahr fest. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 125 €, ab drei Hunden jeder 150 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 600 €.

Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Meerbusch staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.

Hundesteuer Meerbusch 2026 im Überblick

Hundesteuer Meerbusch 2026
HundHundesteuer pro Jahr
Erster Hund96 €
Je Hund bei zwei Hunden125 €
Je Hund ab drei Hunden150 €
Listenhund (gefährlicher Hund)600 €
Steuermarkenein

Deine Hundesteuer in Meerbusch

Hunde im Haushalt
1
davon Listenhunde
0

Hundesteuer pro Jahr in Meerbusch

    Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 11.04.1997, Steuersätze (§ 2) zuletzt geändert durch die II. Änderung vom 22.12.2011, gültig ab 01.01.2012

    Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.

    Die Kosten im Alltag

    Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Meerbusch 8 € Steuer, am Tag sind es 0,26 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.

    Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 480 €, auf zehn Jahre 960 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.

    Achtung bei mehreren Hunden: Meerbusch berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 250 € im Jahr (20,83 € im Monat), drei Hunde kosten 450 €.

    Der Satz für Listenhunde ist in Meerbusch rund 6,3-mal so hoch wie der Regelsatz für den ersten Hund; das sind 50 € pro Monat.

    Einordnung im Vergleich

    Mit rund 56.947 Einwohnern ist Meerbusch keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.

    Der Median der 92 ausgewerteten Städte in Nordrhein-Westfalen beträgt 103 €. Der Satz in Meerbusch liegt unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).

    Für den ersten Hund zahlst du in Meerbusch 10 € mehr als Eschweiler und 6 € weniger als Stolberg (Rheinland).

    Erster Hund pro Jahr, Städte ähnlicher Größe in Nordrhein-Westfalen
    1. Sankt Augustin120 €
    2. Hilden120 €
    3. Unna108 €
    4. Stolberg (Rheinland)102 €
    5. Meerbusch96 €
    6. Eschweiler86 €

    Zweithund und weitere Hunde

    Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.

    In Meerbusch gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 96 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 125 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 150 €.

    Was für Listenhunde gilt

    Für einen gefährlichen Hund verlangt Meerbusch 600 € im Jahr.

    § 2 Abs. 3 bestimmt gefährliche Hunde allgemein nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter und nennt jedenfalls die Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen; ein solcher Hund kostet 600 €, bei zwei und mehr je Hund 900 € (§ 2 Abs. 2); mit Nachweis einer erfolgreichen Verhaltensprüfung kann auf Antrag der normale Satz festgesetzt werden (§ 2 Abs. 4).

    Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen

    Regeln des Landes

    Die Hundesteuer regelt Meerbusch selbst, die Hundehaltung dagegen das Land. Maßgeblich ist in Nordrhein-Westfalen die Vorschrift „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.

    Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Meerbusch zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.

    Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.

    Alle Regeln und Städte in Nordrhein-Westfalen

    Wer weniger oder nichts zahlt

    Steuerfrei laut Satzung:

    • Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für bereits anderswo versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1)
    • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen (§ 3 Abs. 2)
    • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen, Herdengebrauchshunde für nicht gewerbliche Herden und Hunde in Einrichtungen oder Pflegestellen von Tierschutzvereinen (§ 3 Abs. 3)

    Ermäßigt laut Satzung:

    • Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a)
    • Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b)
    • Hälfte für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde (§ 4 Abs. 1 c)
    • ein Viertel des Satzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2)
    • ein Viertel des Satzes für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3)
    • keine Ermäßigung für Halter gefährlicher Hunde oder von Hunden bestimmter Rassen (§ 2 Abs. 2)

    Welche Nachweise nötig sind und ab wann eine Ermäßigung gilt, regelt die Satzung; bei Fragen hilft das Steueramt.

    Hund in Meerbusch an- und abmelden

    • Zuständig: Stadt Meerbusch, Service Finanzen, Hochstraße 1, 40670 Meerbusch, E-Mail hundesteuer@meerbusch.de
    • Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes (§ 8 Abs. 1)

    Ziehst du weg, meldest du den Hund in Meerbusch ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.

    Woher die Zahlen stammen

    Rechtsgrundlage
    Hundesteuersatzung der Stadt Meerbusch vom 11. April 1997 (Stadtrecht 20.01, Stand 06.2014)
    Fassung
    Satzung vom 11.04.1997, Steuersätze (§ 2) zuletzt geändert durch die II. Änderung vom 22.12.2011, gültig ab 01.01.2012
    Abgerufen am
    22.10.2026

    (1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 € b) zwei Hunde gehalten werden 125,00 € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 150,00 € je Hund

    Fragen und Antworten zu Meerbusch

    Was kostet die Hundesteuer in Meerbusch 2026?

    Im Jahr 2026 verlangt Meerbusch für den ersten Hund 96 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 125 €, ab drei Hunden jeder 150 €. Für einen Listenhund werden 600 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Meerbusch vom 11. April 1997 (Stadtrecht 20.01, Stand 06.2014). Fassung: Satzung vom 11.04.1997, Steuersätze (§ 2) zuletzt geändert durch die II. Änderung vom 22.12.2011, gültig ab 01.01.2012.

    Was kostet ein zweiter Hund in Meerbusch?

    Für den zweiten Hund gilt in Meerbusch ein Satz von 125 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 250 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 96 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 125 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 150 €.

    Sind Rentner in Meerbusch von der Hundesteuer befreit?

    Das Alter allein ist in Meerbusch kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für ein Viertel des Satzes für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.

    Wann entfällt die Hundesteuer in Meerbusch?

    Steuerfrei sind in Meerbusch laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für bereits anderswo versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen (§ 3 Abs. 2) und nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen, Herdengebrauchshunde für nicht gewerbliche Herden und Hunde in Einrichtungen oder Pflegestellen von Tierschutzvereinen (§ 3 Abs. 3). Ermäßigt wird für: Hälfte für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 4 Abs. 1 a), Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 4 Abs. 1 b), Hälfte für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde (§ 4 Abs. 1 c), ein Viertel des Satzes für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil (§ 4 Abs. 2), ein Viertel des Satzes für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3) und keine Ermäßigung für Halter gefährlicher Hunde oder von Hunden bestimmter Rassen (§ 2 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.

    Wie melde ich meinen Hund in Meerbusch an und ab?

    Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Meerbusch, Service Finanzen, Hochstraße 1, 40670 Meerbusch, E-Mail hundesteuer@meerbusch.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes (§ 8 Abs. 1). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.

    Weitere Städte in Nordrhein-Westfalen

    Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Der Hundesteueratlas ist ein unabhängiges redaktionelles Angebot und kein amtliches Portal. Verbindlich ist der Steuerbescheid von Meerbusch. Angaben ohne Gewähr, Stand 22.10.2026.