Hundesteuer Eschweiler 2026
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Kurze Antwort
In Eschweiler kostet der erste Hund im Jahr 2026 eine Hundesteuer von 86 €. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 105 €, ab drei Hunden jeder 123 €. Wer einen gefährlichen Hund hält, zahlt 614 €.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Eschweiler staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
Hundesteuer Eschweiler 2026 im Überblick
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 86 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 105 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 123 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 614 € |
| Steuermarke | ja |
Hundesteuer für Eschweiler berechnen
Hundesteuer pro Jahr in Eschweiler
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 18.12.2018, in Kraft getreten am 01.01.2019 (Lesefassung Ortsrecht II.01)
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Was ein Hund in Eschweiler im Jahr kostet
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Eschweiler 7,17 € Steuer, am Tag sind es 0,24 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Hochgerechnet auf fünf Jahre sind es 430 €, auf zehn Jahre 860 €, solange die Stadt die Sätze nicht ändert. Diese Zahlen sind keine Prognose, sondern der heutige Satz mal Jahre.
Achtung bei mehreren Hunden: Eschweiler berechnet ab zwei Hunden für jeden Hund den höheren Satz. Ein Zwei-Hunde-Haushalt zahlt daher 210 € im Jahr (17,50 € im Monat), drei Hunde kosten 369 €.
Ein gefährlicher Hund kostet in Eschweiler rund 7,1-mal so viel wie ein normaler Ersthund, umgerechnet 51,17 € im Monat.
Wie teuer ist Eschweiler?
Mit rund 57.573 Einwohnern ist Eschweiler keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Eschweiler liegt damit unter diesem Wert. Bundesweit reicht die Spanne in unserem Bestand von 30 € bis 186 € für den ersten Hund (Median 104,50 €, 238 Städte).
Für den ersten Hund zahlst du in Eschweiler 16 € weniger als Stolberg (Rheinland) und 22 € weniger als Unna.
- Sankt Augustin120 €
- Langenfeld (Rheinland)110 €
- Unna108 €
- Stolberg (Rheinland)102 €
- Meerbusch96 €
- Eschweiler86 €
Die Staffel für mehrere Hunde
Wer mehrere Hunde hält, sollte die Staffel genau lesen: Manche Satzungen nennen einen Satz «je Hund» für alle Hunde, wenn mehrere gehalten werden, andere nur einen Aufschlag für den zweiten und jeden weiteren.
In Eschweiler gilt laut Satzung: Nach § 2 kostet ein einzelner Hund 86 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 105 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 123 €.
Was für Listenhunde gilt
Für einen gefährlichen Hund verlangt Eschweiler 614 € im Jahr.
§ 3 Abs. 2 bestimmt gefährliche Hunde über Zucht- oder Ausbildungsmerkmale, Bissigkeit nach amtstierärztlichem Gutachten, gefahrdrohendes Anspringen oder unkontrolliertes Hetzen, und nennt insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen; ein gefährlicher Hund kostet 614 €, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden je Hund 767 € (§ 3 Abs. 1).
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Regeln des Landes
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Auf der Liste in Nordrhein-Westfalen stehen 14 Rassen, zum Beispiel Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Steuerlich zählt aber, wie die Satzung von Eschweiler gefährliche Hunde bestimmt.
Landesweit zwingend für alle Hunde ist die Hundehaftpflicht in Nordrhein-Westfalen nicht; geregelt ist: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Weil Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden für Schäden ihres Hundes haften, lohnt sie sich trotzdem.
Wer weniger oder nichts zahlt
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für bereits anderswo versteuerte Hunde (§ 4 Abs. 1)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder (BL), tauber (GL) oder sonst hilfloser Personen (B, aG, H) dienen (§ 4 Abs. 2)
- Hund unmittelbar aus dem Tierheim Aachen für 2 Jahre, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3)
- keine Befreiung nach Abs. 2 und 3 für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde (§ 5 Abs. 1 a)
- Hälfte für Halter mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte; jeweils nur für einen Hund (§ 5 Abs. 1 b)
- keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2)
Steht bei einem Punkt «auf Antrag», gilt er nicht automatisch; im Zweifel fragst du beim Steueramt nach.
Hund in Eschweiler an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Eschweiler, Abteilung Steuern und Abgaben, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, E-Mail steuernundabgaben@eschweiler.de
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse (§ 9 Abs. 1)
Hund online bei der Stadt Eschweiler anmeldenOffizieller Online-Dienst der Stadt. Wir sind nicht beteiligt.
Bei Tod, Abgabe oder Umzug wird der Hund abgemeldet; die Steuer endet dann mit dem Monat, den die Satzung nennt.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- II.01 Hundesteuersatzung der Stadt Eschweiler
- Fassung
- Satzung vom 18.12.2018, in Kraft getreten am 01.01.2019 (Lesefassung Ortsrecht II.01)
- Abgerufen am
- 22.10.2026
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 86,00 Euro b) zwei Hunde gehalten werden je Hund 105,00 Euro c) drei oder mehr Hunde gehalten werden je Hund 123,00 Euro
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Eschweiler
Was kostet die Hundesteuer in Eschweiler 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Eschweiler für den ersten Hund 86 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 105 €, ab drei Hunden jeder 123 €. Für einen Listenhund werden 614 € fällig. Grundlage ist die II.01 Hundesteuersatzung der Stadt Eschweiler. Fassung: Satzung vom 18.12.2018, in Kraft getreten am 01.01.2019 (Lesefassung Ortsrecht II.01).
Wie hoch ist die Steuer für den Zweithund in Eschweiler?
Für den zweiten Hund gilt in Eschweiler ein Satz von 105 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 210 €. Laut Satzung: Nach § 2 kostet ein einzelner Hund 86 € im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 105 € und bei drei oder mehr Hunden je Hund 123 €.
Muss ich als Rentner in Eschweiler Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Eschweiler kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Hälfte für Halter mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte; jeweils nur für einen Hund (§ 5 Abs. 1 b). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Eschweiler?
Steuerfrei sind in Eschweiler laut Satzung: Personen mit höchstens zwei Monaten Aufenthalt für bereits anderswo versteuerte Hunde (§ 4 Abs. 1), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder (BL), tauber (GL) oder sonst hilfloser Personen (B, aG, H) dienen (§ 4 Abs. 2), Hund unmittelbar aus dem Tierheim Aachen für 2 Jahre, nur für einen Hund (§ 4 Abs. 3) und keine Befreiung nach Abs. 2 und 3 für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde (§ 5 Abs. 1 a), Hälfte für Halter mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellte; jeweils nur für einen Hund (§ 5 Abs. 1 b) und keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, klärt das Steueramt.
Bis wann muss ich meinen Hund in Eschweiler anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Eschweiler, Abteilung Steuern und Abgaben, Johannes-Rau-Platz 1, 52249 Eschweiler, E-Mail steuernundabgaben@eschweiler.de», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme unter Angabe der Hunderasse (§ 9 Abs. 1). Die Stadt bietet dafür einen Online-Dienst an (Link im Abschnitt «Anmeldung»). Stirbt der Hund, gibst du ihn ab oder ziehst du weg, folgt die Abmeldung.
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Hinweis: Diese Seite fasst die Satzung von Eschweiler redaktionell zusammen und ersetzt keine Auskunft der Stadt. Stand der Angaben: 22.10.2026.