Hundesteuer Langenfeld (Rheinland) 2026
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Kurze Antwort
Für den ersten Hund verlangt Langenfeld (Rheinland) 2026 eine Hundesteuer von 110 € pro Jahr. Hältst du zwei Hunde, zahlst du für jeden 138 €, ab drei Hunden jeder 151 €. Listenhunde kosten 950 € im Jahr.
Ob Ersthund, Zweithund oder Listenhund: Langenfeld (Rheinland) staffelt die Hundesteuer nach festen Regeln. Diese Seite bündelt, was die Satzung dazu sagt, mit Quelle und Abrufdatum.
So hoch ist die Hundesteuer in Langenfeld (Rheinland)
| Hund | Hundesteuer pro Jahr |
|---|---|
| Erster Hund | 110 € |
| Je Hund bei zwei Hunden | 138 € |
| Je Hund ab drei Hunden | 151 € |
| Listenhund (gefährlicher Hund) | 950 € |
| Steuermarke | ja |
Deine Hundesteuer in Langenfeld (Rheinland)
Hundesteuer pro Jahr in Langenfeld (Rheinland)
Quelle: Satzung · Stand Satzung vom 22.05.2001, zuletzt geändert durch die 6. Nachtragssatzung vom 06.12.2023 (Ratsbeschluss 05.12.2023), gültig ab 01.01.2024
Verbindlich ist dein Steuerbescheid. Ermäßigungen laut Satzung sind nicht eingerechnet. Listenhunde rechnet der Rechner mit ihrem eigenen Satz; ob sie bei der Staffel mitzählen, regelt die Satzung.
Hundesteuer Langenfeld (Rheinland) pro Monat und über die Jahre
Auf den Monat umgelegt kostet ein Hund in Langenfeld (Rheinland) 9,17 € Steuer, am Tag sind es 0,30 €. Festgesetzt wird die Steuer aber für das Kalenderjahr; ob du sie auf einmal oder in Raten zahlst und zu welchen Terminen, steht in deinem Steuerbescheid.
Bei gleichbleibender Satzung kommen in fünf Jahren 550 € zusammen, in zehn Jahren 1.100 €. Das ist eine einfache Hochrechnung; jede Satzungsänderung verschiebt sie.
Bei zwei Hunden steigt in Langenfeld (Rheinland) der Satz für jeden Hund, nicht nur für den zweiten. Zusammen sind das 276 € im Jahr, also 166 € mehr als mit einem Hund. Mit drei Hunden kommst du auf 453 €.
Für einen Listenhund verlangt Langenfeld (Rheinland) rund 8,6-mal so viel wie für einen gewöhnlichen ersten Hund. Im Monat entspricht das 79,17 €.
Einordnung im Vergleich
Mit rund 59.821 Einwohnern ist Langenfeld (Rheinland) keine Großstadt, die Satzung ist trotzdem genauso verbindlich. Zuständig ist die Stadtverwaltung.
Unter den 92 Städten in Nordrhein-Westfalen, deren Satzung wir ausgewertet haben, liegt der mittlere Satz für den ersten Hund bei 103 €. Langenfeld (Rheinland) liegt damit über diesem Wert. Über alle 238 erfassten Städte in Deutschland liegt der Median bei 104,50 €; der niedrigste Satz beträgt 30 €, der höchste 186 €.
Für den ersten Hund zahlst du in Langenfeld (Rheinland) 32 € mehr als Euskirchen und 2 € mehr als Herten.
- Langenfeld (Rheinland)110 €
- Herten108 €
- Unna108 €
- Hürth100 €
- Wesel94 €
- Euskirchen78 €
Mehrere Hunde in Langenfeld (Rheinland)
Bei der Staffel kommt es auf die Formulierung der Satzung an: «je Hund» bei mehreren Hunden bedeutet, dass auch der erste Hund mit dem höheren Satz besteuert wird.
In Langenfeld (Rheinland) gilt laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 110,00 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 138,00 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 151,00 Euro; ein gefährlicher Hund kostet 950,00 Euro je Hund.
Listenhunde in Langenfeld (Rheinland)
Für einen gefährlichen Hund verlangt Langenfeld (Rheinland) 950 € im Jahr.
§ 2 Abs. 2: Gefährlich sind Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (u. a. Ausbildung/Zucht auf gesteigerte Aggressivität oder zum Nachteil des Menschen, Beißvorfälle gegen Menschen oder Hunde, gefahrdrohendes Anspringen, unkontrolliertes Hetzen/Reißen von Tieren) oder vermutet wird; insbesondere American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Welche Hunde in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten und welche Pflichten dann gelten, regelt das Landesrecht. Regeln in Nordrhein-Westfalen
Landesrecht für Hunde in Langenfeld (Rheinland)
Steuer ist Sache der Gemeinde, Pflichten wie Leine, Maulkorb oder Erlaubnis für bestimmte Hunde legt Nordrhein-Westfalen fest. Grundlage ist „Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“.
Das Land führt eine Rasseliste mit 14 Rassen, darunter Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier. Ob ein solcher Hund in Langenfeld (Rheinland) zugleich steuerlich als Listenhund gilt, bestimmt die Satzung der Stadt.
Eine Haftpflicht für jeden Hund schreibt Nordrhein-Westfalen nicht zwingend vor. Das Landesrecht regelt sie so: gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 5). Sinnvoll ist sie trotzdem, weil du nach § 833 BGB für Schäden deines Hundes auch ohne eigenes Verschulden haftest.
Ermäßigungen und Befreiungen
Steuerfrei laut Satzung:
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Langenfeld aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1)
- Mitgebrachte Hunde von nach § 24 AufenthG registrierten Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3 Abs. 2)
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 1)
- Ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag (§ 4 Abs. 3)
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4)
Ermäßigt laut Satzung:
- Halbierung auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 5 Abs. 1)
- Halbierung auf Antrag für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 2)
- Halbierung auf Antrag für einen geprüften Jagdhund eines Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein und Revier in Langenfeld (§ 5 Abs. 3)
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4)
Ob du einen Antrag stellen musst und welche Nachweise die Stadt verlangt, steht beim jeweiligen Punkt in der Satzung.
Hund in Langenfeld (Rheinland) an- und abmelden
- Zuständig: Stadt Langenfeld Rhld., Referat Steuern und Abgaben (Finanzbuchhaltung, Vollstreckung, Steuern), Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld Rhld., E-Mail hundesteuer@langenfeld.de, Telefon 02173 794-67
- Frist: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 9 Abs. 1)
Ziehst du weg, meldest du den Hund in Langenfeld (Rheinland) ab und am neuen Wohnort an. Das passiert nicht automatisch.
Quelle und Stand
- Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Langenfeld Rhld vom 22.05.2001 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 06.12.2023 (Ortsrecht 06.01)
- Fassung
- Satzung vom 22.05.2001, zuletzt geändert durch die 6. Nachtragssatzung vom 06.12.2023 (Ratsbeschluss 05.12.2023), gültig ab 01.01.2024
- Abgerufen am
- 22.10.2026
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem/einer Hundehalter/Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 110,00 €; b) zwei Hunde gehalten werden 138,00 € je Hund; c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 151,00 € je Hund; d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 950,00 € je Hund;
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Langenfeld (Rheinland)
Wie hoch ist die Hundesteuer in Langenfeld (Rheinland) 2026?
Im Jahr 2026 verlangt Langenfeld (Rheinland) für den ersten Hund 110 €. Hältst du zwei Hunde, kostet jeder 138 €, ab drei Hunden jeder 151 €. Für einen Listenhund werden 950 € fällig. Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Langenfeld Rhld vom 22.05.2001 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 06.12.2023 (Ortsrecht 06.01). Fassung: Satzung vom 22.05.2001, zuletzt geändert durch die 6. Nachtragssatzung vom 06.12.2023 (Ratsbeschluss 05.12.2023), gültig ab 01.01.2024.
Was kostet ein zweiter Hund in Langenfeld (Rheinland)?
Für den zweiten Hund gilt in Langenfeld (Rheinland) ein Satz von 138 € im Jahr. Der höhere Satz gilt dann für jeden Hund im Haushalt, zwei Hunde kosten zusammen also 276 €. Laut Satzung: Nach § 2 Abs. 1 kostet ein einzelner Hund 110,00 Euro im Jahr, bei zwei Hunden je Hund 138,00 Euro und bei drei oder mehr Hunden je Hund 151,00 Euro; ein gefährlicher Hund kostet 950,00 Euro je Hund.
Muss ich als Rentner in Langenfeld (Rheinland) Hundesteuer zahlen?
Das Alter allein ist in Langenfeld (Rheinland) kein Grund für eine Ermäßigung: In den Ermäßigungs- und Befreiungsregeln der Satzung kommt es nicht vor. Möglich ist eine Ermäßigung für Halbierung auf Antrag für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 2). Ob ein Antrag nötig ist, steht in der Satzung beim jeweiligen Punkt.
Wann entfällt die Hundesteuer in Langenfeld (Rheinland)?
Steuerfrei sind in Langenfeld (Rheinland) laut Satzung: Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Langenfeld aufhalten, für mitgebrachte und andernorts versteuerte Hunde (§ 3 Abs. 1), Mitgebrachte Hunde von nach § 24 AufenthG registrierten Personen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 3 Abs. 2), Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag (§ 4 Abs. 1), Ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde, auf Antrag (§ 4 Abs. 2), Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen oder zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, auf Antrag (§ 4 Abs. 3) und Keine Befreiung für gefährliche Hunde (§ 4 Abs. 4). Ermäßigt wird für: Halbierung auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (§ 5 Abs. 1), Halbierung auf Antrag für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichgestellten (§ 5 Abs. 2), Halbierung auf Antrag für einen geprüften Jagdhund eines Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein und Revier in Langenfeld (§ 5 Abs. 3) und Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 4). Wo die Satzung «auf Antrag» nennt, musst du die Befreiung oder Ermäßigung beim Steueramt beantragen.
Bis wann muss ich meinen Hund in Langenfeld (Rheinland) anmelden?
Angemeldet wird der Hund bei der Stelle «Stadt Langenfeld Rhld., Referat Steuern und Abgaben (Finanzbuchhaltung, Vollstreckung, Steuern), Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld Rhld., E-Mail hundesteuer@langenfeld.de, Telefon 02173 794-67», und zwar innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, bei eigener Nachzucht innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist; bei Zuzug in den ersten zwei Wochen des Folgemonats (§ 9 Abs. 1). Abmelden musst du den Hund, wenn er stirbt, abgegeben wird oder du wegziehst.
Vergleichbare Städte in Nordrhein-Westfalen
Alle Angaben wurden aus der Satzung übernommen und geprüft (Stand 22.10.2026). Für deinen Einzelfall gilt die Auskunft des Steueramts von Langenfeld (Rheinland).